Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2013-11-25
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-25
Wortprotokoll
Zunächst besten Dank für die Beantwortung meiner Interpellation. Auch wenn die Antwort etwas kurz ausfällt, freue ich mich über zwei Feststellungen des Bundesrates:
Erstens geht der Bundesrat in seiner Antwort davon aus, dass ein dritter Zyklus an den Fachhochschulen nach HFKG grundsätzlich möglich ist. Er schreibt dazu unter Ziffer 3 Folgendes: "Über seine Kompetenz zum Erlass von Vorschriften über Studienstufen und die Durchlässigkeit gemäss Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a HFKG kann der Hochschulrat Grundsätze zu den einzelnen Studienstufen und zur Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen erlassen. Im Rahmen dieser Kompetenzen wird er unter anderem auch die Verortung und die Merkmale der einzelnen Studienstufen für die universitären Hochschulen sowie die Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen festlegen. Dazu gehört auch die Frage des dritten Zyklus an Fachhochschulen." Wenn der Bundesrat in seiner Antwort den Hochschulrat nach Artikel 12 HFKG als das Organ ansieht, welches einen [PAGE 945] Entscheid über ein Doktorat an den Fachhochschulen herbeiführen kann, möchte ich dann noch folgende Frage stellen: Was macht der Bundesrat, um zu einer solchen Entscheidungsfindung nach Artikel 12 HFKG beizutragen?
Zweitens freut es mich, dass der Bundesrat in seiner Antwort mehrmals Folgendes betont: "Die Fachhochschulen haben den Auftrag, praxisorientierte und berufsqualifizierende Ausbildungen anzubieten sowie anwendungsorientierte Forschung für die Wirtschaft und Gesellschaft zu erbringen." Oder: "Fachhochschulen sollen auf berufsqualifizierende Abschlüsse vorbereiten und mit ihren Leistungen in der angewandten Forschung ihre Rolle als Innovationsmotoren für Wirtschaft und Gesellschaft wahrnehmen."
Zu diesen beiden Zitaten möchte ich drei Fakten nennen, die ich einem Bericht des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahr 2010 zur Ausbildung und beruflichen Situation von Promovierten entnommen habe. Aktuellere Zahlen gibt es leider noch nicht.
1. Allein 34 Prozent aller Promovierten sind ein Jahr nach ihrer Promotion im hochschulorientierten Arbeitsmarkt beschäftigt. Die anderen 66 Prozent sind im Arbeitsmarkt ausserhalb der Hochschulen beschäftigt.
2. Dabei sind Promovierte auf dem Arbeitsmarkt grundsätzlich sehr gefragt. Nur 3,5 Prozent sind ein Jahr nach dem Abschluss erwerbslos, im Gegensatz zu 5,2 Prozent der Diplomierten.
3. Das universitäre Promotionsstudium divergiert deutlich von den im ausserhochschulischen Arbeitsmarkt geforderten praktischen Kompetenzen wie Planung, Organisation, Kommunikation sowie interdisziplinären Kompetenzen wie Sozial- und Selbstkompetenzen.
Zusammengefasst ergibt sich somit folgende Situation: Grundsätzlich sind Promovierte auf dem Arbeitsmarkt ausserhalb der Hochschulen gefragt. Zwei Drittel von ihnen sind auch in diesem Arbeitsmarkt beschäftigt. Sie erwerben aber in ihrem Doktorat nicht die für diesen Arbeitsmarkt notwendigen Kompetenzen. Dann kann die Schlussfolgerung erlaubt sein - und dieser Frage sollte auch nachgegangen werden -: Könnte es sein, dass der Arbeitsmarkt angesichts eines drohenden Fachkräftemangels in der Schweiz in Zukunft von einem PhD der Fachhochschule, zusammengesetzt aus Wissenschaft und Praxis in gleichen Teilen, profitieren würde?
In Ziffer 4 der Antwort ist zu lesen: "Heute führen zahlreiche Fachhochschulen erfolgreiche Kooperationen auf der Master- und Doktoratsstufe mit universitären Hochschulen im In- und Ausland. Solche Kooperationen fördern einerseits die Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen, andererseits die Weiterqualifizierung des Nachwuchses von Fachhochschulen in Lehre und Forschung und dienen zudem der Weiterentwicklung des praxisorientierten Profils. Sie sind im Sinne der Effizienz und der Aufgabenteilung zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen in jedem Fall zu priorisieren, weiterzuentwickeln und zu fördern. Die Schweizerische Hochschulkonferenz wird mit dem HFKG solche hochschultypenübergreifende Kooperationen mit projektgebundenen Beiträgen gestützt auf Artikel 59 HFKG unterstützen können." Dazu eine weitere Frage: Welche Kenntnisse hat der Bundesrat heute von gleichberechtigten anwendungsorientierten Doktoratskooperationen zwischen Universität und Fachhochschule in der Schweiz?
Ich habe, dies noch zum Schluss, vor einigen Tagen aufgrund dieses Vorstosses eine Mail von Frau Professorin Dr. Elena Wilhelm, der Leiterin Hochschulentwicklung an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Winterthur bekommen. Sie schreibt darin unter anderem: "Ich stelle die These auf, dass unser duales Bildungssystem auf den Stufen des Bachelor-Studiums erodiert und massiv ins Wanken kommt. Die stets postulierte Gleichwertigkeit ist auf diesen Niveaus eine euphemistische Floskel. Die Fachhochschulen verlieren ihre besten Studierenden an die Universitäten (Master-Stufe) und ans Ausland (PhD-Stufe), was ein hochschulbildungspolitisches Armutszeugnis ist, während die Universitäten auf 50 Prozent Promovierende aus dem Ausland zurückgreifen müssen." Weiter schreibt Frau Dr. Wilhelm dann auch, dass an der ZHAW derzeit 66 Mitarbeitende an einer Promotion seien. 10 dieser 66 hätten "lediglich" einen FH-Master als Abschluss. Sie alle promovierten im Ausland. Die Promotionsordnungen unserer Universitäten, führt sie weiter aus, seien teilweise unglaublich rigide, was die Zulassung von Studierenden mit einem FH-Master anbelange, weshalb eben unsere FH-Absolvierenden grossmehrheitlich im Ausland promovierten. Mittlerweile seien dies über 50 Prozent.
Ich freue mich auf weitere Diskussionen zu diesem Thema und danke dem Bundesrat nochmals für seine Antwort.