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Joder Rudolf · Nationalrat · 2013-09-26

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-26

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sinn und Zweck der parlamentarischen Immunität ist es, die Ratsmitglieder in der Ausübung ihrer Funktion grundsätzlich zu schützen. Konkret bedeutet dies, dass ein Strafverfahren wegen einer vermuteten strafbaren Handlung, die in unmittelbarem Zusammenhang steht mit der Tätigkeit eines Ratsmitgliedes, nur eingeleitet werden kann, wenn die zuständigen parlamentarischen Kommissionen zustimmen. Die SPK des Nationalrates hat in ihrem Bericht von 2010 folgende Aufgaben der Immunitätskommission bzw. der RK des Ständerates aufgelistet: erstens die relevanten Sachverhalte feststellen; zweitens den Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme geben; drittens die sich stellenden Rechtsfragen aufwerfen, abwägen und beantworten; viertens den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten; fünftens für eine kohärente Praxis besorgt sein.

Es ist also klar und unbestritten, dass die Immunitätskommission über viele Fragen, insbesondere aber über Rechtsfragen zu entscheiden hat. Es kann nun nicht sein, dass sich das betroffene Ratsmitglied nicht wehren kann, kein Rechtsmittel hat und keine zweite Instanz zur Überprüfung anrufen kann, weil der Entscheid der Kommission endgültig ist. Es gibt keinen Grund, nicht gleich zu verfahren wie beim Disziplinarverfahren, wo das betroffene Ratsmitglied an den Gesamtrat gelangen kann. Es geht hier um massive Eingriffe in die Rechtsgüter von uns allen als Ratsmitglieder. Auch das Argument, es handle sich um einen Verfahrensentscheid, kann nicht gelten, weil auch im Zivilprozess, im Strafprozess und im Verwaltungsverfahren Rechtsmittel gegen Verfahrensentscheide immer möglich sind.

Unhaltbar wird die heutige Rechtslage insbesondere auch deshalb, weil sich bei der Differenzbereinigung zwischen Nationalrat und Ständerat immer diejenige Kommission durchsetzt, die das Ratsmitglied nicht schützen will, also zum Nachteil des Ratsmitgliedes entscheidet. Dies ist eine klare Ungerechtigkeit. Es liegt eine Systemwidrigkeit vor, die mit unserem allgemeinen Rechtssystem nicht kohärent ist. Dieser gesetzgeberische Fehler muss mit dieser parlamentarischen Initiative korrigiert werden. Es gibt auch keinen Grund, die Diskussion nicht in der Öffentlichkeit zu führen. Bereits heute publizieren die Kommissionen ihre Entscheide mit Mehrheits- und Minderheitsmeinung. Die Öffentlichkeit der Argumente besteht schon heute.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit, der Initiative Folge zu geben.