Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2001-06-13
Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-13
Wortprotokoll
Ich möchte mich nun nicht auch in die Reihe jener einreihen, die hier zu Recht grundsätzliche Überlegungen über die Gentechnik als solche angestellt haben. Man weiss seit der Vorbereitung der Abstimmung über die Gen-Schutz-Initiative, wie ich darüber denke.
Ich möchte zwei Dinge versuchen. Ich möchte Ihnen zeigen, wo wir heute stehen, rund vier Jahre nach dieser ersten Debatte, und ich möchte zeigen, welche die heutigen speziellen Probleme sind und was die Kommission, in der ich mitarbeiten durfte, dazu beizutragen versucht hat, um diese Problemstellung, wie sie sich heute ergibt, wirklich sauber aufzuarbeiten und ein gutes Gesetz zu erlassen.
Wir bewegten uns 1998 in einem Spannungsfeld, in dem vor allem Forschung, Medizin und Lebensmittel eine grosse Rolle spielten; es ist ganz klar, dass die Abstimmung deshalb so klar gewonnen werden konnte, weil das Volk ganz eindeutig weder die Forschung noch den medizinischen Fortschritt hindern wollte. Das war die entscheidende Auseinandersetzung, und sie hat zur Ablehnung der Gen-Schutz-Initiative geführt. Heute ist das Problem - politisch gesprochen in einem gewissen Sinn das verbleibende Problem - das Essen, also die landwirtschaftlichen Produkte und die Lebensmittel, die daraus gewonnen werden können. Da ist die Situation politisch viel heikler, weil hier ein Dialog zwischen Kopf und Bauch im wörtlichen Sinne stattfindet. Der Kopf, die Wissenschaft, versucht Neuigkeiten, Innovationen zu schaffen und verspricht sich viel davon, und der Bauch der Bevölkerung, durch den das Essen und die Lebensmittel gehen müssen, verspürt ein gewisses Unbehagen über solche fremden, unbekannten Nahrungsmittel. Ich möchte Ihnen klar zu bedenken geben, dass die Auseinandersetzung in diesem Bereich eine andere ist als die, die wir vor vier Jahren geführt haben. Sie wird mit anderen Argumenten gewonnen werden müssen, wenn es je zu einer Abstimmung kommen sollte.
Wir haben uns also in der Kommission in den langen anderthalb Jahren, in denen wir uns mit dem Vorschlag des Bundesrates beschäftigt haben, vor allem mit den Fragen beschäftigt, die im Lebens- und Futtermittelbereich wichtig sind. Die medizinischen Fragen und die Forschung waren in der Kommission unbestritten. Es waren sich von links bis rechts alle einig, dass hier nach dem Verdikt von 1998 kein sehr grosser Handlungsbedarf mehr besteht. Handlungsbedarf besteht im Bereich Landwirtschaft und Nahrungsmittel.
Es war schön und gut mitzuerleben, wie in der Kommission alle Grabenkämpfe vermieden werden konnten. Die Atmosphäre war über die vielen Sitzungen hinweg ausgezeichnet. Ich würde sagen, sie war gerade so rational, wie es eben nötig ist, um Sachfragen zu lösen, und doch genügend emotional, damit die Probleme auch wirklich immer auf dem Tisch lagen und dann diskutiert werden konnten. Ich habe es sehr geschätzt, in dieser Kommission mitarbeiten zu dürfen. Ich bin auch überzeugt, dass sie eine sehr gute Arbeit geleistet hat. Das ist kein Eigenlob eines Kommissionsmitgliedes, sondern eine schlichte Feststellung.
Wir hatten den Auftrag, die Gen-Lex-Motion umzusetzen, und wir haben das getan. Ich meine, sagen zu dürfen, dass dieses Gesetz alles, was in der Gen-Lex-Motion versprochen wurde - die im Abstimmungskampf eine grosse Rolle gespielt hat -, tatsächlich auch einlöst. Wir haben keine Lücken gelassen. Das Parlament hat nach der Abstimmung nicht gesagt, der Krieg sei jetzt gewonnen und man könne wieder hinter die gemachten Versprechungen zurückgehen, im Gegenteil: Ich bin überzeugt, dass Sie, wenn Sie das Gesetz mit den Forderungen in der Motion vergleichen, feststellen werden, dass wir in manchen Punkten eigentlich über die damals gemachten Versprechungen hinausgegangen sind.
Ich nenne einige Punkte, die mir besonders wichtig sind - es sind vielleicht nicht jene, die politisch zentral sind -: Wir haben erstens, das finde ich sehr wichtig, das [PAGE 305] Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen auf Freisetzungen erweitert. Das war im alten Umweltschutzgesetz nicht möglich, weil Freisetzungen keine baulichen Anlagen sind, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist. Wir haben das eingeführt. Dieses Beschwerderecht ist ein starker gesellschaftlicher Kontrollmechanismus, der hier nun einsetzen kann und die Behörden, die über die Bewilligungen zu entscheiden haben, immer disziplinieren wird, wie auch immer sie selber denken mögen. Da ist ein Korrektiv angebracht worden, das funktionieren wird. Es ist eine Rückkoppelung zwischen Verwaltung, Behörden und der Bevölkerung, die ich als sehr wichtig anschaue.
Wir haben einen zweiten solchen Regelkreis ins Gesetz eingebaut - das war ein Versprechen, und wir haben es gehalten -: Das ist die Haftpflicht. Die Haftpflicht ist ein Regelkreis. Wer etwas auf einem Gebiet einbringt, in dem Unsicherheit herrscht, weiss dann, dass er die allfällig entstehenden Kosten selber zu tragen haben wird - natürlich besonders die durch Schäden entstehenden Kosten. Somit ist dies kein gesellschaftlicher, sondern ein marktwirtschaftlicher Regelkreis. Man führt die Nutzen und die Kosten zusammen und verbindet sie über diese Haftpflichtregelung. Das wird ein zweites, starkes Regulativ sein. Niemand wird sich, besonders wegen der heutigen Unversicherbarkeit, solche Risiken leisten können und mit zuviel Übermut ein Produkt auf den Markt werfen, dessen Folgen er nicht kennt. Ich meine, das ist eine zweite automatische und ausserordentlich wichtige Regelung. Die von uns vorgeschlagene Haftpflichtregelung - über Details will ich hier nicht reden, das machen wir in der Detailberatung - ist wirklich sehr, sehr scharf ausgestaltet. Wir sind zusammen mit dem Bundesrat innovativ gewesen und haben eine gute Regelung getroffen.
Wir haben drittens auch jene Versprechen eingelöst, die damals der Bevölkerung besonders wichtig waren. Wir sagten: keine Verbote, aber der Konsument soll entscheiden dürfen. Der Konsument kann aber nur entscheiden und somit einen weiteren Regelkreis in Funktion bringen, wenn er weiss, was ihm verkauft wird. Die Kennzeichnungsvorschriften sind also ausserordentlich wichtig, gerade im Lebensmittelbereich. Ich meine, auch hier sind wir recht weit gegangen. Wenn allenfalls die Fassung der Minderheit, die dort noch besteht, angenommen würde, hätten wir es doch wirklich bis ins Detail sauber, gut und streng geregelt.
Wir haben viertens den eigentlichen Umweltschaden ins Gesetz aufgenommen. Das ist etwas völlig Neues für diese spezifische Technologie, die mit dem Lebendigen arbeitet und von der wir nicht genau wissen, wie sie sich allenfalls auf Ökosysteme auswirken könnte. Da haben wir erstmals den eigentlichen Umweltschaden, der bisher nicht im Gesetz war, eingeschlossen, beschränkt allerdings auf diesen Bereich. Auch das halte ich für einen grossen, wichtigen Schritt, den die Kommission gemacht hat.
Wir haben fünftens ein Moratorium für gentechnisch veränderte Nutztiere ins Gesetz aufgenommen, also ein Moratorium, das dem entspricht, was nun im landwirtschaftlichen Bereich von einer Minderheit verlangt wird und gegen das ich mich wehre.
Im Zusammenhang mit den Nutztieren war die Diskussion interessanterweise sehr viel weniger heftig, obwohl ich eigentlich bezüglich der Würde der Kreatur gedacht hätte, dass es viel eher darum gehen wird, bei den Nutztieren zu bremsen als bei den Pflanzen. Aber bei den Pflanzen ist man näher am durchschnittlichen Menschen dran als bei den Nutztieren; insofern war dieses Moratorium offenbar leichter durchzubringen.
Wir haben schliesslich die Ethikkommission im Ausserhumanbereich gestärkt, nicht so sehr in ihren Kompetenzen - die haben wir gleich gelassen -, aber wir haben ihr entsprechend dem Auftrag, den sie seinerzeit ohne Gesetzesgrundlage vom Bundesrat erhielt, eine Pflicht zum Dialog mit der Öffentlichkeit mit auf den Weg gegeben. Das scheint mir in diesem Zusammenhang sehr entscheidend zu sein. Die Ethikkommission muss auch - das möchte ich dem Bundesrat ins Buch schreiben - jeweils im Budget genügend Geld bekommen, damit sie diesem Auftrag mehr nachkommen kann, als sie das in den letzen Jahren tun konnte. Ich denke, der Bundesrat und das Buwal werden nicht darum herum kommen, das Budget der Ethikkommission zu erhöhen, sonst kann sie die Aufgaben, von denen wir wünschen, dass sie sie erfüllt, nicht erfüllen.
Bleibt am Schluss - nach all diesen Gutpunkten, nach all diesen klaren Qualitäten eines Gesetzes, das in einen Rahmen hineinpasst, wo im heutigen Zustand überhaupt noch fast nichts geregelt ist - nur die Frage des Moratoriums, welches die Gemüter wirklich noch bewegt.
Ich will hier keine scharfe Attacke gegen ein Moratorium führen. Ich wäre allenfalls dafür zu haben gewesen, einen Schutz der schweizerischen Landwirtschaft vor gentechnischen Produkten im Interesse der Landwirte ins Auge zu fassen, die in der kleinräumigen Schweiz unter schwierigen Bedingungen arbeiten und denen man hier eine Marktchance mit dem Label "Bio ohne Gen" hätte eröffnen können. Aber nur aus dieser Überlegung heraus wäre ich für ein Moratorium zu haben gewesen; ich habe das am Anfang der Kommissionsarbeit signalisiert.
Es hat sich dann im Laufe der Diskussion in der Kommission gezeigt, dass ein solches Moratorium verfassungswidrig wäre, weil es der Handels- und Gewerbefreiheit widerspricht; dass man auf diese Art eben nicht Wirtschafts- oder Landwirtschaftsschutz betreiben kann. Es geht nur in einer Weise, wie es Ihnen die Kommission jetzt mit diesen drei Regelkreisen beantragt: Konsumenten über Kennzeichnungspflicht, Produzenten über Haftpflicht und Behörden über das Beschwerderecht der Umweltorganisationen.
Aus diesem Grund werde ich nicht für ein Moratorium stimmen können, ganz abgesehen von der Frage, ob es dann, wie immer es formuliert wird, auch in die Forschung, die Lehre und die Produktion unserer grossen Industrien eingreifen würde. Der Vorschlag, wie er bis jetzt auf dem Tisch liegt, tut das teilweise immer noch. Das allein ist für mich als Basler und als Mitglied einer Universitätsleitung Grund genug, aus einem sachlichen Grund gegen den Antrag der Minderheit bei Artikel 32bis zu sein.
Summa summarum: Ich meine, die Bevölkerung muss und darf zur Kenntnis nehmen, dass die Parlamentskommission, die diese Aufgabe übernommen hat, in sehr fleissiger, gründlicher und überlegter Arbeit einen sehr guten Gesetzesvorschlag unterbreitet. Es wäre ein haarsträubender Treppenwitz der schweizerischen Parlamentsgeschichte, wenn gegen ein so gutes Gesetz wegen irgendwelcher Nebenpunkte am Schluss ein Referendum ergriffen würde. Da würden sich die Leute wirklich ins eigene Bein, in den eigenen Fuss schiessen!
Wenn man politisch etwas ändern will, dann bleibt nur der Weg über Volksinitiativen. Das möchte ich jenen ins Stammbuch schreiben, die heute schon darüber nachdenken, mit dem normalen politischen Mittel des Referendums ihrem Unmut Ausdruck verleihen zu wollen. Das sollte man auf keinen Fall tun! Gerade jene, welche meinen, dass die Gentechnologie geregelt und gebändigt werden müsse, weil sie inhärent gefährlich sei - was ich persönlich nicht glaube -, sollten froh sein, dass nun dieses dicke Gesetzeswerk auf dem Tisch liegt, und ihm eigentlich mit Begeisterung zustimmen. Verbessern kann man es dann immer noch, und der Zweitrat wird ja auch noch einiges dazu zu sagen haben.
Ich empfehle Ihnen einzutreten.