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Schwaller Urs · Ständerat · 2012-02-29

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2012-02-29

Wortprotokoll

Wäre ich nicht landesabwesend gewesen, wäre dem Kommissionspräsidenten der Stichentscheid erspart geblieben, und es hätte eine knappe Mehrheit für die Ablehnung der Motion gegeben. Lassen Sie mich kurz sagen, warum:

Die direkte Demokratie, insbesondere das Initiativrecht, ist ein hohes Gut in unserem Land. Wenn hier neue Schranken gesetzt werden sollen, dann müssen sicher zwei Bedingungen erfüllt sein: Erstens müssen die neuen Bedingungen klar sein, und zweitens sollen die neuen Regelungen umsetzbar sein und auch tatsächlich eine Änderung bewirken. Dies ist mit dem vorliegenden zweiten Motionsteil nicht gegeben.

Der Begriff des Kerngehaltes von Grundrechten lässt sich nicht in jedem Fall klar definieren, sondern allenfalls mithilfe von Beispielen skizzieren. Das Bundesgericht verwendet den Begriff denn auch zumindest sparsam, weil er sich eben nicht abstrakt definieren lässt. Mit der Verwendung unklarer Begriffe wird der Entscheid über die Gültigkeit von Initiativen im Parlament dann noch mehr politisiert, als wir das bereits erlebt haben.

Es kommt hinzu, dass dieser Begriff bei all den Initiativen, welche wir hier in den letzten Jahren diskutiert und welche zu Fragen Anlass gegeben haben, nichts geändert hätte. In der Tat, trotz der grossen Unschärfe des Begriffs ist klar, dass die Minarett-Initiative wie auch die Ausschaffungs-Initiative und die Verwahrungs-Initiative zwar Grundrechte verletzen, nicht aber deren sogenannten Kerngehalt. Die Initiativen wären auf jeden Fall gültig zu erklären gewesen, wie wir das in unserer Mehrheit auch getan haben.

Es kommt hinzu, dass mit der Ungültigerklärung von Initiativen wegen Verletzung des Kerngehaltes von Grundrechten eigentlich gesagt wird, dass eine Verletzung der Grundrechte durch Volksinitiativen ohne Weiteres zugelassen wird. Nur jene Initiativen, welche diesen diffusen Kerngehalt verletzen würden, wären dann auch ungültig. Das ist aber ein Rückschritt in unserer schweizerischen Grundrechtskultur.

Es sei auch gesagt, dass der sogenannte Kerngehalt der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Begriff ist, welcher der Rechtswissenschaft nicht bekannt ist. Dies wurde an der Kommissionssitzung auch von Herrn Mader erwähnt. Der Begriff müsste für eine Abstimmungsvorlage erst noch erfunden werden.

Schliesslich sei gesagt, dass die Schweiz damit auch ihre eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen könnte. Mit der Ratifikation der EMRK hat sich die Schweiz ja dazu verpflichtet, den Inhalt der EMRK als Ganzes zu garantieren und zu schützen und nicht bloss deren einseitig durch unser Land noch zu bestimmenden Kerngehalt.

Alles in allem gibt es keine überzeugenden Gründe für diesen zweiten Motionsteil, und ich lade Sie ebenfalls ein, die Motion mit der Minderheit abzulehnen.