Minder Thomas · Ständerat · 2012-02-29
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-29
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst zu Absatz 3 einige Worte sagen: Wer bekommt denn heute Jahr für Jahr eine Lohnerhöhung von 3 Prozent? Wir sprechen hier nicht von einem Teuerungsausgleich, dieser kommt noch separat dazu. Lohnklasse 33 heisst 231 000 Franken Gehalt. Ein Richter oder eine Richterin beginnt somit bei 70 Prozent, bei 161 000 Franken. Ich finde das einen ganz stolzen Anfangslohn. Eine Lohnsteigerung von 3 Prozent pro Jahr im Giesskannenprinzip ist für mich aber ganz klar zu viel und widerspricht dem ganz grundsätzlichen Gedanken einer leistungsorientierten Entlöhnung. Unabhängig von seiner Leistung bekommt der Richter einfach jährlich 3 Prozent mehr Lohn - das ist grundlegend falsch. Lohnerhöhungen beim Bund, in der Verwaltung oder beim Staat nach dem Giesskannenprinzip sind längstens out, das war einmal. Hätte ich Sie gefragt oder würden wir die Richter fragen, ob sie einen Leistungslohn hätten, so würden das alle bejahen.
Jährliche Lohnerhöhungen im Gesetz zu verankern - wohlverstanden: im Gesetz -, finde ich zudem einen Blödsinn. Das gehört in eine Verordnung oder noch viel besser in ein jährlich stattfindendes Mitarbeitergespräch, aber sicher nicht in ein Gesetz.
Im Juristenmagazin "Plädoyer" war kürzlich unter dem Titel, dass Schweizer Richter am meisten verdienen, ein Artikel zu diesem Thema zu lesen. Ich zitiere: "In der Schweiz werden Erhöhungen diskutiert, in anderen Ländern Kürzungen." Der Präsident des Bundesgerichtes, Lorenz Meyer, hat ein dreimal - Sie haben gut gehört: dreimal - so hohes Gehalt wie ein Gerichtspräsident in Deutschland! Wir bezahlen mit Abstand die höchsten Richtergehälter von ganz Europa. An zweiter Stelle liegt England und an dritter Stelle der Europäische Gerichtshof mit einem 9000 bzw. 10 000 Franken tieferen Salär pro Monat - Sie haben richtig verstanden: Das monatliche Salär liegt 10 000 Franken tiefer.
Wussten Sie das? Wollen wir wirklich unsere Richterlöhne noch mehr nach oben treiben? Nein, da mache ich nicht mit! Das müssen wir anders lösen. Ich jedenfalls möchte das anders lösen. Es geht um Steuergelder, und mit diesen müssen wir, bei allem Respekt für unsere Richter, haushälterisch umgehen. Auch die Finanzkommission stört sich übrigens an diesem Giesskannenprinzip.
Ich persönlich habe keine Patentlösung, wie wir diese vorgeschlagene jährliche Lohnerhöhung von 3 Prozent anders regeln könnten. Und ich werfe die Frage in den Raum: Gibt es Lösungsansätze dazu, wie wir diese Frage der 3 Prozent jährlich nach dem Giesskannenprinzip anders regeln können?