Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2011-12-05
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-05
Wortprotokoll
Es gibt in der Tat Einfacheres, als nach Frau Nadelmann ans Mikrofon zu treten.
Ich berichte Ihnen aus dem provisorischen Büro über die Unvereinbarkeitsprüfungen. Das provisorische Büro hat diese Prüfungen vorgenommen. Es hat sich dabei auf die einschlägigen Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen, die Auslegungsgrundsätze der beiden Büros sowie den Bericht und die Ausführungen des Rechtsdienstes der Parlamentsdienste gestützt. Alle sowohl in den Nationalrat als auch in den Ständerat Gewählten haben auf das Nationalratsmandat verzichtet. Hier bestehen keine Unvereinbarkeiten. Die Ersetzungen sind von den Kantonen validiert worden. Die Wahlen von Nationalrat Rechsteiner und von Nationalrat Pirmin Bischof werden im Laufe dieser Woche von den jeweiligen Kantonen validiert. Erst nach der Validierung durch die beiden Kantone St. Gallen und Solothurn müssen sich die betroffenen Ratsmitglieder für ein Mandat entscheiden.
In Ziffer 3.3 des Berichtes sind alle Unvereinbarkeitsfälle aufgelistet. Die Unvereinbarkeit betrifft sowohl Angestellte des Bundes wie auch Mitglieder von ausserparlamentarischen Kommissionen mit Entscheidfunktion. Alle betroffenen Ratsmitglieder haben bereits im Vorfeld der heutigen Sitzung Verzichtserklärungen abgegeben, sodass heute festgestellt werden kann, dass mit Ablauf der Frist nach Artikel 15 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes bis zum 4. Juni 2012 keine Unvereinbarkeiten mehr vorliegen werden.
In Ziffer 3.4 des Berichtes informiert Sie das Büro über einen Beschluss im Zusammenhang mit einem Untersuchungsrichteramt bei der Militärjustiz. Das Büro kommt einstimmig zum Schluss, dass das Mandat vereinbar ist, und stellt keinen Antrag an den Rat.
In Ziffer 3.5 des Berichtes informiert das Büro über seine Beschlüsse im Zusammenhang mit den [PAGE 1888] Auslegungsgrundsätzen. Sie betreffen zwei Ergänzungen der Liste im Anhang der Auslegungsgrundsätze. Davon sind keine Mitglieder des Nationalrates betroffen.
Ich bitte Sie im Namen des provisorischen Büros, den Anträgen wie begründet zuzustimmen.