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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-13

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat unterstützt die Minderheit. Wir haben keine Interessenabwägung vorgeschlagen. Auch die Minderheit tut dies nicht. Zwar hat der Bundesrat bei seiner Vorlage eine Interessenabwägung diskutiert, sie dann aber zugunsten dieses Generaltatbestandes der öffentlichen Interessen verworfen. Er betrachtet dies als eine weit weniger restriktive Formulierung als eine Interessenabwägung.

Es geht eigentlich um eine gesetzgeberische Vorsichtsmassnahme. Zwar werden in den Absätzen 1 und 2 viele und sehr konkrete Schutzziele aufgezählt, die verbindlich sind und ihrerseits schon unter das Kriterium des öffentlichen Interesses fallen; aber kein Gesetzgeber kann je sämtliche Eventualitäten voraussehen. Deswegen wollen wir noch die Möglichkeit des generellen Tatbestandes.

Das macht man bei vielen anderen Gesetzgebungsverfahren auch. Eine Bewilligung könnte aus religiösen Gründen - ich sage jetzt nicht einfach aus ethischen Gründen - oder aus Gründen der direkten Demokratie als mit diesem Grundrecht in Konflikt stehend erscheinen. Ich habe kein konkretes Beispiel; es hat auch keinen Sinn, dass ich jetzt absurde Beispiele konstruiere. Aber es kann sich dereinst einmal so etwas ergeben. Deswegen sind wir froh, dass die Minderheit unseren Vorschlag aufgenommen hat.