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Maurer Ueli · Bundesrat · 2011-05-31

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-05-31

Wortprotokoll

Es ist ein Geschäft, das Sie schon mehrmals behandelt haben. Es geht um die Frage, wer - Kanton oder Bund? - die Mindeststundenzahl festlegt. Es gibt dazu, um das noch einmal in Erinnerung zu rufen, zwei Rechtsgutachten, die zu unterschiedlichen Schlüssen kommen. Aber man kann, wenn es zwei Rechtsgutachten gibt, wahrscheinlich davon ausgehen, dass beides rechtmässig wäre, also verfügen grundsätzlich beide Varianten - jene des Bundesrates und des Ständerates sowie jene des Nationalrates - über eine legale Basis.

Für den Sport spielt es keine Rolle, wer die Mindeststundenzahl festlegt - davon sind wir eigentlich überzeugt -, weil die Kontakte funktionieren; man muss sich bei beiden Lösungen gegenseitig anhören. Es ist nicht nur die Zahl der Stunden, die massgebend ist, sondern auch die Qualität des Sportunterrichtes in der Schule. Das muss man ohnehin miteinander erarbeiten. Also spielt es aus Sicht des Sportes keine entscheidende Rolle, wer die Mindeststundenzahl festlegt.

Der Bundesrat hat Ihnen vorgeschlagen - und Sie sind ihm bisher gefolgt -, dass es Sache der Kantone sein soll, die Mindeststundenzahl festzulegen, weil die Schule Sache der Kantone ist und die Kantone das entsprechend selbst machen wollen. Sie würden hier in einem gewissen Sinne ein Präjudiz schaffen, wenn Sie beschlössen, dass der Bund die Mindeststundenzahl festlegen würde. Festzuhalten ist allerdings auch, dass der Sport als einziges Schulfach in der Verfassung erwähnt wird. Grundsätzlich sind also beide Lösungen möglich und denkbar.

Wir sind der Meinung, dass Sie hier kein Präjudiz schaffen sollten und bei der Lösung des Bundesrates bleiben sollten, die vorsieht, dass die Kantone die Mindeststundenzahl festlegen, wie es die Mehrheit Ihrer Kommission will. Ich möchte in Klammern noch anfügen, dass unser Oberziel sozusagen dasjenige ist, dass das Gesetz verabschiedet wird, weil Dinge in diesem Gesetz sind, die wir eigentlich anwenden möchten. Es wäre schade, wenn das Gesetz am Schluss wegen dieser Differenz scheitern würde. Dass das Gesetz verabschiedet wird, das ist sozusagen das Oberziel - das noch einmal in Klammern erwähnt. Der Bundesrat hält daran fest, dass es Sache der Kantone sein soll, so, wie Sie es schon einmal beschlossen haben.