Germann Hannes · Ständerat · 2007-03-06
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-06
Wortprotokoll
Besten Dank für Ihre Antwort, Herr Bundesrat. Die Antwort bestätigt, dass das in der Interpellation aufgegriffene Problem der Koordination zwischen den verschiedenen Aufsichten besteht und bis heute eben nicht befriedigend gelöst ist. Ich bin dem Bundesrat aber dankbar, dass er im Grundsatz gleich denkt, dass nämlich die allgemeinen Zulassungsbedingungen für Revisionsstellen durch die neugeschaffene Revisionsaufsichtsbehörde festzulegen und umzusetzen sind, während die spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden, sprich EBK und BPV, nur die zusätzlichen, fachspezifischen Anforderungen für die Banken- und Versicherungsrevision zu regeln und zu überprüfen haben, dass also in der Tat und nicht nur auf dem Papier Doppelspurigkeiten in der Aufsicht vermieden werden.
Unglücklich - das ist hier ein kleiner Wermutstropfen - bleibt der Zeitplan. Im letzten Dezember hat der abtretende Direktor des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) noch schnell die Anerkennungsrichtlinie erlassen, die abgestützt auf veraltete Bestimmungen der Eidgenössischen Bankenkommission sehr ins Detail geht und die bis Ende 2007 von den Betroffenen umzusetzen ist. Zum Beispiel ist eine Zusammenstellung mit dem beruflichen Werdegang und der Ausbildung, sprich Diplome, für alle Mitarbeiter -und nicht nur für die leitenden, welche bei der Prüfung von Versicherungen und Finanzkonglomeraten eingesetzt werden - einzureichen sowie zusätzliche detaillierte Angaben über Verwaltungsräte, Geschäftsleitungsmitglieder usw. Die als Anhang erlassene Checkliste verlangt mehr als vier Seiten detaillierte Informationen über die Revisionsunternehmen und ihre Mitarbeiter, die weitestgehend eben nicht branchenspezifisch sind und eigentlich gegenüber der Revisionsaufsicht zu machen wären. Das sind ganze Bände, was ein grösseres Revisionsunternehmen an Unterlagen für das BPV zusammenstellen muss, und dieselbe Arbeit soll es nicht gleich nochmals in wieder anderer Form für die Revisionsaufsicht machen müssen.
Wenn der Bundesrat schreibt, das BPV und die Revisionsaufsichtsbehörde hätten sich nach dem 31. Dezember 2007 auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen, so muss ich widersprechen: Der Verwaltungsrat und der Direktor der Revisionsaufsichtsbehörde sind gewählt, und nach dem bundesrätlichen Zeitplan muss die Revisionsaufsicht schon im zweiten Halbjahr 2007 operativ sein. Nachdem die Zulassungsfrage selbstverständlich auch für die Revisionsaufsichtsbehörde erste Priorität hat, muss schon jetzt versucht werden, die Arbeiten dieser beiden Behörden zu koordinieren - jetzt und nicht nächstes Jahr! Es muss doch alles darangesetzt werden, dass BPV und Revisionsaufsichtsbehörde rasch zusammenkommen und in den nächsten Monaten die Fragen der notwendigen Unterlagen und Dokumentationen klären.
Es muss seitens der Behörden gelingen, diese Vorgaben so zu liefern, dass dann die Unternehmen die Arbeit nur einmal machen müssen, dass sie zum Beispiel bis Ende Oktober 2007 diese Dossiers gleich beiden Behörden einreichen können. Deklamationen wie "Doppelspurigkeiten sind zu vermeiden" sind ja schön und recht, sie müssen jetzt aber in die Tat umgesetzt werden. Dieser Tatbeweis, Herr Bundesrat, ist jetzt gefragt.