Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-06
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-06
Wortprotokoll
Ich glaube, gut verstanden zu haben, was die Interpellantin möchte, gilt sie doch in diesem Rat als eine der profiliertesten Bildungspolitikerinnen, die sich seit Jahren immer wieder intensiv um das Bildungswesen und um das Universitätswesen bemüht hat.
Im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuervorlage haben wir drei Modelle in die Vernehmlassung gegeben; sie wird bis zum Sommer dauern, und dann werden Antworten auf solche und andere Fragen zu uns zurückkommen, und wir werden sie dann auswerten.
Was den Bildungssektor betrifft, zunächst Folgendes: Das Modell 1 beinhaltet eine wesentliche Vereinfachung, eine Erhöhung der Rechtssicherheit und eine grössere Kundennähe mit insgesamt etwa 50 Massnahmen im Zusammenhang mit der Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes. In diesem Modell bleiben die 25 Ausnahmen - Gebiete also, die wie das Bildungswesen von der Steuer unecht befreit sind - unangetastet. Dann gibt es ein zweites Modell, dessen Basis wiederum diese Totalrevision ist, das aber einen Einheitssatz vorsieht. Dort haben Erkenntnisse gezeigt, dass wir 5 von 25 unecht befreiten Ausnahmen beibehalten müssen; Sie finden die Details dazu in der Vernehmlassungsbotschaft. Hier sind als Stichwort die Mieten drin, einfach weil der Mieter den Vorsteuerabzug nicht selber tätigen kann; das ist Sache des Vermieters. Also war es eigentlich eine sozialpolitische Frage, hier unecht befreit zu bleiben. Bei den anderen Bereichen sollen im Falle eines Einheitssatzes keine Ausnahmen gemacht werden, auch nicht beim Bildungsbereich.
Jetzt muss man natürlich wissen, dass heute im Bildungsbereich - und zum Teil übrigens auch im Gesundheitswesen - ein sehr grosses Potenzial an Taxes occultes besteht, also an Vorsteuern, die man nicht abziehen kann, die dann aber, wenn man nicht unecht befreit ist, abzugsfähig werden. Damit werden verschiedene Sachverhalte auch anders beurteilt, wie z. B. die Frage, ob man Schulgeld bezahlen muss oder nicht; das hat dann Auswirkungen. Um diese Fragen vertieft anzuschauen, haben wir beschlossen, für die grossen Gebiete, welche heute unecht von der Steuer befreit sind, je ein "fact sheet" herzustellen. Es wird ein solches auch zum Bildungs- und Universitätswesen geben, und dort werden Sie, in Ergänzung zu dem, was wir jetzt schon in der Vernehmlassungsbotschaft haben, vertiefende Antworten auf Ihre Fragen bekommen, zum Teil auch mit Zahlen.
Es führt natürlich zu einem Höchstmass an Vereinfachungen, wenn wir den Einheitssatz haben, das ist klar. Damit würden die Leistungen für die Bildung künftig auch steuerbar - aber nur, sofern sie gegen Entgelt erbracht wurden. Daher kann ich Ihnen sagen: Keine Angst, das öffentliche Bildungswesen ist davon nicht betroffen, weil ja hier in der Regel kein Schulgeld bezahlt wird. Neu steuerpflichtige Schulen können dann die angefallenen Vorsteuern in Abzug bringen, und die heute auf diesen Umsätzen lastende Taxe occulte wird dann auch entsprechend verringert. Also, man muss dann beide Seiten sehen; Sie werden mit den entsprechenden Zahlen beliefert, und Sie können das aus den "fact sheets" ersehen. In der Tat kann sich natürlich eine gewisse Verteuerung einstellen, aber man muss sehen, wo sie dann entsteht und welches auf der anderen Seite, auf der Seite der Bundesbeiträge und der kantonalen finanziellen Leistungen, eben auch wieder die Entschädigungen sind. Das Zurverfügungstellen von Lehrkräften, von Infrastruktur und Ähnlichem soll ja nicht dazu führen, dass an sich von der Steuer unecht befreite Leistungen dann steuerbar werden, das wollen wir auch nicht. Die Leistungen von öffentlichen, staatlich anerkannten Schulen werden also von der Steuer auch nach diesem Modell ausgenommen bleiben. Voilà, das in aller Kürze.
Vielleicht noch ein Hinweis auf das dritte Modell: Dort wollen wir ebenfalls die Totalrevision als Basis vorschlagen, sehen dann aber zwei Sätze vor. Dann ist die Frage, welche Leistungen und welche Konsumgüter zu welchem dieser beiden Sätze besteuert werden. Das finden Sie auch alles in der Vernehmlassungsbotschaft dargestellt.
Für heute glaube ich die Fragen der Interpellantin beantwortet zu haben.