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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-06

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-06

Wortprotokoll

Zum Formalen: Ich habe Respekt vor Motionen, denn sie sind verbindliche Aufträge an die Regierung, in einem bestimmten von Ihnen definierten Thema gesetzgeberisch tätig zu werden. Es hat in letzter Zeit verschiedene Auseinandersetzungen zwischen Bundesrat und Parlament über solche Aufträge gegeben. Man hat gesagt: Der Bundesrat macht, was er will, er hält sich nicht an Motionen usw. Ich habe Respekt davor, dass wir vereinbaren, welches die Aufträge sind, und dass man sagen kann: Eine Motion soll dann angenommen werden, wenn man von Anfang an weiss, dass sie so erfüllbar ist, wie die Motionäre es wollen. Das ist einmal der formale Aspekt, und unter diesem wollte ich den Antrag auf Ablehnung verstanden haben, nicht in der Sache, weil Herr Wicki in der Sache Recht hat. Das Thema, das er aufbringt, muss behandelt werden. Das ist ja auch schon geschehen, und zwar unter zwei Aspekten.

Herr Wicki, ich möchte ausdrücklich bestätigen, dass auch dem Bundesrat sehr viel am guten Ruf des Finanzplatzes Schweiz liegt. Es ist einer unserer fünf wichtigsten volkswirtschaftlichen Pfeiler. Es ist ein Gebiet, von dem die Schweiz in hohem Masse lebt. Daher ist es natürlich auch ein hohes Reputationsrisiko, wenn wir zu den Randbedingungen dieses Finanzplatzes nicht Sorge tragen. Dazu haben wir jetzt zwei Geschäfte unterwegs. Das eine ist die Finanzmarktaufsicht. Das Geschäft wird morgen ab acht Uhr vom Nationalrat als Erstrat behandelt. Es sieht eine bedeutende Verbesserung und Straffung der Aufsicht über den Finanzplatz vor. Das andere sind die vierzig Empfehlungen des FATF zur Geldwäscherei, zu denen wir eine Vernehmlassung in Gang hatten, bei der übrigens dieser Insiderartikel auch eingeschlossen war, obschon er durchaus auch separat hätte behandelt werden können. In dieser Vernehmlassung zu den FATF-Vorschlägen sind verschiedene Probleme aufgetaucht. Ich habe mich dann dazu entscheiden müssen, einen Zwischenhalt einzuschalten und verschiedene Aspekte zu vertiefen, insbesondere den Einbezug der Handelsbranchen in die Geldwäschereigesetzgebung. Das ist jetzt in der Endphase, wir werden mit diesen Empfehlungen wieder kommen.

Vorher schon - im Sinne einer Sofortmassnahme - haben wir den Beschluss zu Artikel 161 Ziffer 3 StGB im Bundesrat verabschiedet, das liegt jetzt beim Parlament. Im Sinne einer Sofortmassnahme kann darüber auch legiferiert werden. Bei dieser Gelegenheit haben wir auch gesagt, es müsse geprüft werden - und jetzt kommt der Konnex zur Motion Wicki -, ob nicht eine Totalrevision in diesem Bereich erforderlich sei. Aber ganz sicher sind wir eben auch nicht, weil es nicht so ist, dass hier vonseiten der Banken nur positive Zeichen kommen. Auch die Börse hat noch gar nicht unbedingt eine klare Linie zu erkennen gegeben. Das muss abgeklärt werden. Justament da treffen wir uns natürlich. [PAGE 38]

Jetzt haben wir zusammen mit der Börse eine interne Arbeitsgruppe beauftragt, diese Vorabklärungen zu treffen; sie werden demnächst vorliegen. Bis Mitte dieses Jahres - 2007 - wird dem Bundesrat ein Aussprachepapier vorgelegt. Aufgrund dieses Aussprachepapiers werden wir das weitere Vorgehen vorschlagen. Mit grösster Wahrscheinlichkeit wird das zu einer Expertenkommission führen, weil hier - wie schon gesagt wurde - eben verschiedene Aspekte zu berücksichtigen sind: Es geht um das Strafrecht, es geht um das Börsenrecht, es geht um das Bankenrecht. Es ist ein äusserst heikles Thema. Wir nehmen an, dass es im Rahmen einer Expertenkommission zu bearbeiten ist und dass dann daraus möglicherweise diese Totalrevision resultiert.

Aber heute kann man das noch nicht mit letzter Sicherheit sagen. Das ist der Grund, weshalb wir die Ablehnung der Motion beantragen. Wir tun das nicht aus inhaltlichen Gründen; das ist unterwegs und erkannt. Aber wenn wir dann zum Schluss kommen sollten, dass wir anstelle einer Totalrevision meinetwegen eine Ergänzung von Artikel 161 Ziffer 3 StGB machen könnten, ist diese Motion wieder nicht erfüllt. Dann habe ich einmal mehr ein Problem. Das ist der Grund, weshalb ich gesagt habe: lieber keine Motion, lieber einen Prüfungsauftrag, lieber ein Postulat. Aber bezüglich des Inhaltes werden wir uns in die Richtung bewegen, die Herr Wicki möchte und der wir auch zustimmen können.