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David Eugen · Ständerat · 2007-03-06

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-06

Wortprotokoll

Ich schliesse mich in dieser Frage der Mehrheit an. Eigentlich möchte ich deswegen etwas sagen, weil Kollege Schiesser gesagt hat, das sei eine rein politische Frage, über die wir hier zu entscheiden hätten. Er schliesst sich auch der Mehrheit an, aber aus politischen Gründen. Ich bin aber der Ansicht, es gibt wirklich verfassungsrechtliche Gründe dafür, dass man sich der Mehrheit anschliessen muss und dass hier kein Freiraum besteht, um irgendwelche Prozentsätze zu wählen.

Der Zweck dieser Vorlage ist es ja, die wirtschaftliche Doppelbelastung zu beseitigen oder mindestens zu mildern. Wenn wir über die Milderung oder Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung hinausgehen, dann landen wir bei der Privilegierung und kommen zu einem selektiven Steuersystem, das einzelne Steuerpflichtige begünstigt. Ein solches Steuersystem verliert die Basis der Steuergerechtigkeit und der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen; es wird zu einem privilegierenden Steuersystem. Darauf reagiert die Bevölkerung mit Recht sehr sensibel. Ich meine, wir sollten selektive Steuersysteme, die einzelne Personen oder Personengruppen ohne sachlichen Grund begünstigen, vermeiden. Wenn wir das hier tun und auf irgendwelche Prozentsätze hinuntergehen, kann diese Privilegierung eintreten.

Nun stellt sich die Frage, wo dies eintritt. Darüber kann man sicher des Langen und Breiten streiten, aber wir müssen uns auf die Fachleute verlassen können. Das ist für mich letztlich der grundlegende Entscheid, und dazu liegen Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung vor, auf die sich das Bundesamt für Justiz in seinem Gutachten stützt. Es handelt sich um zwei Stellen der Bundesverwaltung; die eine hat unter Beizug auswärtiger Experten ausgerechnet, wo die Begünstigung eintritt, und das Bundesamt für Justiz hat gesagt, ab einem bestimmten Satz sei die Begünstigung zu gross, weil sie über die Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung hinausgehe.

Ich würde durchaus zugestehen, dass dieser Wert irgendwo zwischen 60 und 70 Prozent liegt. Darum ist es eine verfassungsrechtliche Frage, 70 Prozent zu wählen, weil wir dann sicher sind, und zwar verfassungsrechtlich sicher, nicht politisch, dass diese Steuerordnung, die wir erlassen, nicht eine grössere Entlastung gewährt, als dies von der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen her geboten ist.

Ich glaube - das möchte ich jetzt schon betonen -, dass wir hier grundsätzlich nicht frei sind. Das wird uns sicher auch nachher bei der Frage beschäftigen, ob wir die Kantone hier frei agieren lassen können. Da geht es um die Frage, ob es in ihrem Belieben steht, den Prozentsatz festzusetzen. Ich bin der Meinung, dass dort genau die gleichen Überlegungen gelten, wie sie bei der Bundessteuer gelten, und dass wir uns daher auch dort zu der verfassungsrechtlich richtigen Lösung bekennen müssen.