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Germann Hannes · Ständerat · 2007-03-06

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-06

Wortprotokoll

Nun kommen wir zu einer ganz heiklen Passage. Es geht um die Frage, ob wir das "Filetstück", um das es vorhin ging, rechtzeitig vom Grill nehmen oder ob wir es anbrennen lassen, was - [PAGE 24] entschuldigen Sie die etwas bildhafte Formulierung - in meinen Augen zweifellos der Fall wäre, wenn wir der Minderheit folgen würden. Ich sage Ihnen gleich, warum. Ich halte mich kurz, insbesondere in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und in Anbetracht des Votums von Herrn Frick, der sagte, wie die Realität in den Kantonen aussieht.

In den Kantonen gab es Volksentscheide; in mehr als der Hälfte der Kantone gelten Teilbesteuerungsregelungen, und jetzt würden wir hier den Kantonen vorschreiben, dass sie sich bei den Teilbesteuerungsmassen genau auf dem Bundeslevel bewegen müssen. Sie können sich die Folgen relativ leicht ausmalen: In den Kantonen gelten grossmehrheitlich 50 Prozent, und die Kantone unterscheiden eben nicht zwischen Privat- und Geschäftsvermögen. Um es kurz zu machen: Eigentlich müssten alle Kantone ihre Regimes jenem des Bundes anpassen; das ist natürlich auch der Sinn einer Bestimmung im Steuerharmonisierungsgesetz. Aber wir haben heute Morgen intensiv gestritten und diskutiert und gesagt, wir müssten auch politisch überlegen. Darum sind einige von uns aus rein politischen Überlegungen auf 70 Prozent hinaufgegangen. Wir würden uns in diesem Rat selber bezwingen, wenn wir das auch noch ins Steuerharmonisierungsgesetz übertragen wollten. Das sollten wir nicht machen. Mein Nachbar flüstert zu Recht, die EU lasse grüssen. Wie reagieren wir, wenn wir von aussen aufdiktiert bekommen, was wir zu tun und was wir zu lassen haben? Bitte lassen Sie die Finger davon. Was wir ins Steuerharmonisierungsgesetz hinübernehmen, sind die 10 Prozent Mindestbeteiligungsquote, und die Kantone sind gefordert, weil sie von ihren satzbestimmenden Systemen eben auf das System des Bundes, auf das System der Bemessungsgrundlage, wechseln müssen. Der Kanton Uri ist meines Wissens der einzige Kanton, der dieses System nicht an die Bemessungsgrundlage anpassen muss, aber die anderen Kantone müssen das tun.

Jetzt könnten Sie natürlich sagen: Ja, das ist in der Tat so - sie müssen ohnehin anpassen. Aber wir lassen ihnen eben diese Hoheit, diesen Spielraum attestieren wir ihnen. Es handelt sich bei der Teilbesteuerung einfach um eine tarifähnliche Massnahme. Das ist der springende Punkt. Damit komme ich auch zum Schluss.

Wenn Sie dieser Vorlage, diesem "Filetstück", eine Chance lassen wollen, bitte ich Sie hier inständig: Nehmen Sie es rechtzeitig vom Grill herunter; stimmen Sie der Kommissionsmehrheit zu, die für Festhalten plädiert.