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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-03-06

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-06

Wortprotokoll

Wenn ich genau hinhöre, scheint es mir, dass ich da Plädoyers für den Richterstaat höre; und das in einer gesetzgebenden Versammlung! Ich weiss, das ist stark ausgedrückt.

Die Worte, die ich meiner Begründung heute zugrunde lege, finden sich in einem Brief der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren vom 24. Januar 2007: "Die FDK hat am 19. Januar auch nochmals intensiv die Frage der Höhe des Teilbesteuerungssatzes studiert. Berechnungen zeigen, dass aus verfassungsrechtlichen und sozialpolitischen Gründen weder bei der direkten Bundessteuer noch bei den kantonalen Steuern unter eine Besteuerung von 60 Prozent (plus/minus 10 Prozent) gegangen werden soll. In jedem Fall darf weder bei der direkten Bundessteuer noch bei der kantonalen Steuer eine tiefere Teilbesteuerung Platz greifen, als dies für die Korrektur der Vorbelastung durch die Gewinnsteuer gerechtfertigt ist. Entsprechend sollte den Kantonen im Steuerharmonisierungsgesetz vorgeschrieben werden, dass eine Teilbesteuerung in dem Umfange erfolgen darf, wie dies zur Korrektur der Vorbelastung durch die Gewinnsteuer gerechtfertigt ist." So weit die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren.

Ich finde - das mag banal klingen -, dass der Gesetzgeber die Pflicht hat, die Verfassung auszulegen, und dass er sich nicht plötzlich hinter dem Argument zu verstecken hat, das solle Sache der Gerichte sein. Ich bedaure, dass der Herr Mirabeau-Kritiker heute nicht da ist. Der hätte möglicherweise etwas zu dieser Montesquieu-Frage zu sagen, wer denn da die Verfassung letztlich interpretieren solle.

Aber noch etwas Politisches: Es gibt Leute - und hier drin hat es viele davon -, die scheuen materielle Steuerharmonisierung wie der Teufel das Weihwasser. Ich kann das irgendwie verstehen. Deshalb hat man vor Zeiten, vor Jahren, eine formale Steuerharmonisierung eingeführt, um dieser Gefahr entgegenzuwirken. Wenn wir nun aber hingingen und diese formale Steuerharmonisierung so aushöhlten und so einengten, dass sie praktisch zum Papiertiger würde, dann würde ich Ihnen doch zu bedenken geben, dass wir damit jene Kräfte stärkten, die eine materielle Steuerharmonisierung wollen.

Ich schliesse und bringe noch einmal meine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass hier in dieser gesetzgebenden Versammlung so laut nach Gerichtsurteilen gerufen wird. Ich finde, dass wir unsere Hausaufgaben machen müssen. Das bedeutet verfahrensmässig, dass wir hier durch die Zustimmung zur Kommissionsminderheit eine Differenz zum Nationalrat schaffen müssen; und dann muss man mit den Finanzdirektoren eine Lösung suchen, die deren Vorstellungen entspricht.