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Germann Hannes · Ständerat · 2007-03-06

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-06

Wortprotokoll

Es ist das erste und einzige Mal, dass ich zweimal das Wort ergreife, selbst als Kommissionssprecher. Ich bin damit einverstanden, dass es zwei Lösungen geben kann; das ist ja völlig unbestritten. Aber ich möchte jetzt trotzdem mindestens noch einige Missverständnisse ausräumen. Ich glaube, es ist klar: Die Kantone haben einen Wunsch geäussert, und jetzt kommt jeder - je nachdem, welches Papier er zitiert, was er Ihnen vorliest und was er weglässt - offenbar zu seiner Façon, wie er es gerne ausgelegt haben möchte. Akzeptieren Sie doch einfach den Entscheid. Wir haben ja von der Steuerverwaltung vier oder fünf Varianten vorgelegt bekommen. Wir haben gefunden: Nein, diese können es nicht sein, wir legiferieren in diesem Bereich nicht, Punkt. Das war der Entscheid, und das kann man gut oder schlecht finden, aber es ist so.

Ich verweise einfach auf Artikel 129 der Bundesverfassung; auch die Bundesverfassung wurde heute für meinen Geschmack etwas oft strapaziert. Dort heisst es in Absatz 2 im zweiten Satz wörtlich: "Von der Harmonisierung ausgenommen bleiben insbesondere die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge." Das gilt es zu respektieren. Das tut die Mehrheit, und die Mehrheit hat auch entschieden, sich nicht als Verfassungsgericht der Kantone aufzuspielen. Wir muten uns ja viel zu und geben uns auch viele Kompetenzen. Aber ich weiss wirklich nicht, ob das Sache der Legislative auf der nächsthöheren Föderativebene ist. Für mich ist das ein klassischer Fall, den allenfalls ein Gericht klären muss. Im Übrigen steht es den Kantonen - nachdem sie jetzt diese Erkenntnisse haben - ja frei, entsprechend zu handeln. Sie pochen sonst sehr auf ihre Autonomie, sie sprechen auch viel miteinander. Ich traue es ihnen eigentlich zu, dass sie hier Lösungen finden.

Ich wäre also falsch verstanden worden, wenn der Eindruck entstanden wäre, die Kantone müssten ihre Gesetze nicht revidieren - doch, sie müssen es tun! Ich habe gesagt: Einzig der Kanton Uri ist im Prinzip bei unserem System. Ich habe nämlich die Zusammenstellung noch einmal hervorgeholt. Der Kanton Uri nimmt die Reduktion wie der Bund auf der Bemessungsgrundlage vor. Er reduziert um 60 Prozent. Das heisst: Sein Teilbesteuerungssatz liegt bei 40 Prozent. Er hat 10 Prozent Mindestbeteiligungsquote; dort wäre er auf der guten Seite. Der Kanton Uri könnte also als einziger im Prinzip gar nichts machen, und alle anderen müssen zumindest die Systematik anpassen.

Herr David hat unsere Fassung von Artikel 7 Absatz 1 StHG zitiert. Die Beteiligungsquote von mindestens 10 Prozent ist klar. Nachher hat er impliziert, das geschehe gemäss den Artikeln 18b und 20 Absatz 1bis DBG. Natürlich haben wir dort unsere Sätze auf Bundesebene festgelegt. Aber der Verweis ist nicht in der Meinung aufgeführt, die Kantone müssten das dann allenfalls übernehmen; das darf man dort nicht hineininterpretieren. Wir wollen dort nur sagen, dass die Kantone "die wirtschaftliche Doppelbelastung von Körperschaften und Anteilsinhabern mittels Teilbesteuerung .... mildern" können. Das geben wir ihnen vor, dass sie den Weg der Teilbesteuerung begehen müssen und damit auf das System mit der Bemessungsgrundlage umschwenken müssen. Heute nehmen sie die Reduktionen auf dem Steuerbetrag oder dem Steuersatz vor. Das ist der Unterschied. Darum müssen sie ohnehin eine Revision machen. Wir wollen ihnen dafür auch etwas mehr Zeit geben.