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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-06

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-06

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, dass ich in dieser Frage ausnahmsweise einmal nicht steuerrechtlich, sondern steuerpolitisch argumentiere. Ich gehe davon aus, dass das Steuerharmonisierungsgesetz ein Forum ist, in dem sich der Bund und die Kantone treffen, um die Steuerhoheiten zwischen diesen Ebenen untereinander zu definieren. Die Kantone haben in diesem Forum immer die Erwartung gehabt, dass sie hier ihre Messlatten für den Steuerwettbewerb bekommen, weil der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen ein Erfolgsgeheimnis dieses Landes ist. Das verdanken wir unter anderem dieser Konstruktion. Da geht es nicht um Sein oder Nichtsein, sondern immer wieder um die Frage "Tarif oder Bemessungsgrundlage". In diese Auseinandersetzung, die immer wieder stattfindet, kommt dann eine neue Dimension, wenn Sie nicht mehr "Tarif oder Bemessungsgrundlage", sondern "Tarif und Bemessungsgrundlage" sagen. Dann beginnen Sie den [PAGE 29] Wettbewerb einzuengen, und Sie beginnen die Spielräume für die Kantone zu verengen.

Im vorliegenden Fall ist es z. B. so, dass der Kippeffekt, von dem wir vorher gesprochen haben, in jedem Kanton je nach Einbezug der Vermögenssteuer wieder ein anderer ist. Daher können Sie mit den 60 oder 70 Prozent, die vorher als gemeinsamer Nenner gedient haben, hier nicht mehr operieren. Ich habe die Zahlen jetzt nicht im Detail im Kopf, aber sie differieren erheblich von Kanton zu Kanton, je nachdem, wie die Vorbelastung ist, und je nachdem, wie die Vermögenssteuern ausgerichtet sind. Deshalb ist es brandgefährlich, wenn Sie hier eine Vereinheitlichung vorschlagen, statt dass Sie - wie in der ersten Fassung des Bundesrates und in Ihrer ersten Fassung - einfach sagen: Wir geben den Kantonen die Möglichkeit, auf der Stufe der Anteilsinhaber die wirtschaftliche Doppelbelastung zu mildern.

Es gibt einige Kantone, die da im Augenblick noch gar nichts gemacht haben. Es gibt andere, die sehr weit gegangen sind. Ich glaube, die Debatte um die Steuergesetzrevision gibt jetzt auch gewisse Hinweise auf jene Kantone, die Handlungsbedarf haben; die werden das aber selber definieren, weil sie ihre Situation besser kennen und dazu besser in der Lage sind als wir auf der Seite des Bundes, wenn wir 26 Situationen beurteilen müssten. Deshalb warne ich Sie bei allem Verständnis für eine gewisse formale Harmonisierung davor, hier der Minderheit zu folgen und einen Schritt zu tun, der dann am Ende wieder zu neuen Problemen führt, in jedem Kanton wieder zu einem anderen.

Ich ersuche Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.