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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-10-04

Wortprotokoll

Auf der Stufe der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer ist es eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Sie manifestiert sich auch im Steuerharmonisierungsgesetz. In all diesen Fragen ist es die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, die letztlich zur Gesetzgebung führt. Nun haben die Kantone ihrerseits die entsprechenden Verfahren, wie sie ihre Behörden autorisieren und wie sie ihre Behörden mandatieren. Unser Gesprächspartner für diese Frage war die Finanzdirektorenkonferenz, welche ihren Vorstand beauftragt hat, diese Position auszuarbeiten. Diese Position wurde der ständerätlichen WAK anlässlich einer Anhörung im November 2005 in Rapperswil/SG als die Meinung der Kantone präsentiert.

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