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Bührer Gerold · Nationalrat · 2006-10-04

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Jene unter Ihnen, die viel mit KMU und vor allem mit den wirklichen Kleinunternehmen zu tun haben, wissen, dass dort sehr viele Leute vor allem in den Startjahren nicht genügend Einkommen generieren, um die Altersvorsorge vollumfänglich bilden zu können. Das heisst, sie haben bei der gebundenen Vorsorge sehr oft eine Lücke. Deswegen, und das ist einer der Kerngedanken, wollten wir mit der Mehrheitslösung sicherstellen, dass Leute, die einen Teil ihrer Altersvorsorge quasi indirekt in ihrer Firma gebildet haben, hier im Falle einer Liquidation eine Erleichterung haben, wenn sie das 55. Altersjahr vollendet haben bzw. wegen Invalidität ausscheiden müssen. Das ist einmal der Grundsatz. Ich glaube, dass diese Fälle in der Praxis wirklich zahlreich sind.

Ein zweiter Punkt, der meines Erachtens wichtig ist, ist der folgende: Wir sagen ja nur, dass wir hier mit der Bestimmung, dass die Steuer zu einem Fünftel der Tarife nach Artikel 36 berechnet wird, eine Besteuerung wollen, die der Steuerpraxis bei der Ausschüttung von Kapitalleistungen bei der gebundenen Vorsorge gleichgesetzt ist. Ich glaube, es ist richtig, dass wir auf der Ebene des Bundesgesetzes steuerlich gleichziehen.

Vorher ist die Rolle der Kantone erwähnt worden: Im Steuerharmonisierungsgesetz ist der Grundsatz der materiellen Steuerhoheit klar festgehalten. Die Kantone werden diesbezüglich, heisst es, so besteuern, wie sie die entsprechenden Vorsorgeleistungen besteuern. Es wird den Kantonen also nicht ein fester, verbindlicher Satz vorgeschrieben. Das wäre ja eine Aufweichung der Tarifautonomie der Kantone.

Zu einem letzten Punkt, der wichtig erscheint: Mit dieser Regelung, mit dieser Erleichterung in Fällen von Liquidationsgewinnen, helfen wir natürlich auch mit, die Übergaben von Firmen an die nächste Generation und die Weitergabe von KMU in neue Hände zu beschleunigen. Ich glaube, es ist im volkswirtschaftlichen Gesamtinteresse, dass wir den Prozess der Ablösung im KMU-Bereich hier steuerlich begünstigen und nicht abbremsen.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.

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