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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2006-10-04

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Was wir hier erleben, ist ein weiteres Kapitel dieser Selbstbedienungsmentalität: Steuerausfälle durch eine doppelte Begünstigung von Liquidationsgewinnen, Grössenordnung 170 Millionen Franken, weitere Steuerausfälle auf Kosten der Allgemeinheit, 120 Millionen bei den Kantonen, 50 Millionen beim Bund. So erleben wir, wie diese Vorlage in diesem Stil aufgeladen wird; dies an einem Ort, wo dieser Sondersatz über die getrennte Besteuerung hinaus steuerpolitisch nicht begründet werden kann.

Nun aber ist ganz besonders bemerkenswert für die gewöhnlichen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die normalerweise vom Arbeitsverhältnis leben, wie diese Geschichte vorsorgerechtlich begründet wird. In der Botschaft ist es dargelegt worden. Mit der 1. BVG-Revision sind die berufsvorsorglichen Möglichkeiten geschaffen worden, dass KMU-Unternehmer, die selbstständig sind, nicht schlechter fahren als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Man muss sagen: Steuerpolitisch fahren sie sogar sehr viel besser, schon aus Gründen des Berufsvorsorgerechtes.

Was nun aber dazukommt, ist für die eidgenössische Gesetzgebung ganz besonders bemerkenswert. Hier wird ein Tatbestand geschaffen für diese besondere Kategorie von Leuten, die das nötige Geld haben, der das flexible Rentenalter à la carte ab 55 Jahren begründet. Man höre und staune: Mit dieser Bestimmung hier wird das flexible Rentenalter ab 55 Jahren durch die bürgerliche Mehrheit begründet, dies für eine ganz bestimmte Kategorie von in der Regel betuchten Leuten. Das geschieht in einer Zeit, in der ja das flexible Rentenalter den gewöhnlichen Beschäftigten nach wie vor verweigert wird, obwohl es der Bevölkerung schon seit zehn, fünfzehn Jahren versprochen worden ist; dies in einer Grössenordnung von 62 bis 65 Jahren.

Die normalen Leute sollen also bis 65 arbeiten und umgekehrt will man mit diesem neuen Steuertatbestand diejenigen, die das nötige Geld haben, subventionieren; steuerlich begünstigen heisst ja nichts anderes als subventionieren. Damit soll für diese Leute das flexible Rentenalter ab 55 Jahren eingeführt werden können. Das ist nun eine zweite Schieflage im Vergleich zum Vorsorgerecht, auch im Vergleich zur AHV-Regelung, die mit dieser Vorlage verbunden ist. Sie macht diese Vorlage definitiv inakzeptabel.