Lexipedia

Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2006-10-04

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Das Positive vorweg: Der Bundesrat nennt das Kind endlich beim Namen. Er spricht von Ehepaarbesteuerung und nicht mehr von Familienbesteuerung. Mit Familien hat diese Vorlage nämlich gar nichts zu tun. Entscheidendes Kriterium ist der Zivilstand. Verheiratet oder nicht, das ist hier die Frage. Wer verheiratet ist und viel [PAGE 1494] verdient, soll entlastet werden, mit anderen Worten, es geht um Leute, wie wir hier im Saale es sind. Die meisten von uns sind verheiratet und verdienen so viel, dass die Entlastungen so richtig "einschenken".

Die Frage, die sich hier einmal mehr so richtig in aller Schärfe stellt, ist die folgende: Geht es uns wirklich so schlecht, dass ausgerechnet unsereins entlastet werden muss? Ziehen wir wirklich alle weg - wohin wohl? -, wenn wir die Steuerbelastung nicht endlich senken? Wo wäre denn die Steuerbelastung für Leute wie uns noch geringer als in der Schweiz? Die Frage der politischen Priorität müssen wir uns gefallen lassen.

In diesem Lande leben 250 000 Kinder unter der Armutsgrenze. Das sind sechs volle Sankt-Jakob-Stadien. Stellen Sie sich sechs grosse Fussballstadien vor, alle gefüllt mit Kindern, die in unserem reichen Land von der Sozialhilfe leben müssen. Und wir senken hier die Steuern für Einkommen, die weiss Gott nicht zu bescheiden sind. Doch damit nicht genug: In einer der nächsten Sessionen werden wir über die Einführung von Ergänzungsleistungen genau für diese Kinder, von denen ich vorhin gesprochen habe, sprechen und darüber entscheiden. Die Ergänzungsleistungen werden etwa gleich viel kosten wie diese Steuererleichterungen heute. Werden Sie diesen Ergänzungsleistungen dann auch zustimmen?

Wenn wir hier trotzdem zu gewissen Massnahmen Ja sagen, dann nur deshalb, weil uns das Bundesgericht dazu zwingt und wir den Zweiverdienerabzug als eine Vorinvestition für einen Wechsel zu einer Individualbesteuerung sehen. Wir müssen, gemäss dem Entscheid des Bundesgerichtes, die Belastung zwischen Konkubinats- und verheirateten Paaren angleichen. Damit sind wir einverstanden. Das können wir aber tun, indem wir endlich die Individualbesteuerung einführen. Das Steuersystem und die Steuerbelastung haben mit dem Zivilstand nun einfach nichts zu tun. Wenn wir hier den Zivilstand mit dem Verheiratetentarif nochmals ins Zentrum rücken, ist das schlicht absurd. Entscheidend für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist nicht der Zivilstand, sondern die Haushaltzusammensetzung. Für wie viele Personen muss das Einkommen reichen, von wie vielen Personen wird es erarbeitet? Das sind die Fragen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Hier war es sehr interessant, dass in der Kommission endlich klargestellt wurde, dass Einverdienerpaare wirtschaftlich leistungsfähiger als Zweiverdienerpaare sind und deshalb Letztere im Falle der Individualbesteuerung tatsächlich stärker entlastet werden müssen. Ich bitte Herrn Bundesrat Merz, die entsprechende Lehrmeinung hier noch einmal zu Protokoll zu geben, damit wir diese als Grundlage für die anstehende Diskussion über die Individualbesteuerung schon mal geklärt haben.

In Sachen Individualbesteuerung wurden wir noch einmal vertröstet. Es gehe hier um Sofortmassnahmen, um dem Bundesgerichtsentscheid endlich wenigstens teilweise nachzukommen. Weshalb schlage ich Ihnen nun vor, die Vorlage trotz der vermeintlichen Dringlichkeit zurückzuweisen und neu zu konzipieren?

Der Bundesrat schlägt, wie ausgeführt, zwei Elemente vor. Erstens sollen Zweiverdienerpaare einen zusätzlichen Abzug machen können, um das Wirken der Progressionsfalle etwas zu mildern. Als zweitbeste Variante nach der Individualbesteuerung können wir mit dieser Massnahme leben, vor allem, da sie gegen oben beschränkt ist. Zweitens sollen Ehepaare, egal in welchen Haushaltsituationen, mit einem sogenannten Verheiratetenabzug entlastet werden. Diese zweite Massnahme ist nun definitiv absurd. Nebst dem Verheiratetentarif soll auch noch ein Verheiratetenabzug eingeführt werden. Das widerspricht nicht nur allen Lehrmeinungen, sondern schlicht auch dem gesunden Menschenverstand. Denselben Effekt könnte man nämlich viel eleganter erreichen, indem man entsprechende Anpassungen beim Tarif machen würde. Es ist unverständlich, weshalb der Bundesrat diese Variante in der Botschaft zwar erwähnt, aber nicht ausführt. Er könnte sie auch deshalb noch weiter ausführen, weil mit dem Einbezug der Renteneinkommen auch die Rentensituation geklärt würde. Darauf komme ich aber bei der Begründung des entsprechenden Minderheitsantrages nochmals zurück.

Ich schlage Ihnen deshalb vor, die Vorlage mit dem Auftrag an den Bundesrat zurückzuweisen, genau diese Variante - Einbezug der Renteneinkommen in die Erwerbseinkommen und Anpassungen beim Tarif anstelle des Verheiratetenabzuges - auszuarbeiten. Die Ausfälle sollen dabei in der gleichen Höhe sein wie bei der jetzigen Vorlage.

Ich bitte Sie, meinem Rückweisungsantrag zuzustimmen.