Bührer Gerold · Nationalrat · 2006-09-21
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-21
Wortprotokoll
Man muss schon eine dicke ideologische Nebelwand vor Augen haben, wenn man hierher kommen und behaupten kann, die Steuerreform 1998 habe nichts gebracht. Es ist klar, Kollegin Leutenegger Oberholzer, ich habe immer gesagt: Die Steuerreform hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen. Deswegen könnte ich aus nationalökonomischer Sicht jenem Gutachter insofern zustimmen, der schreibt, man könne umfangmässig keine eindeutige Bestimmung machen, wie viel Mehreinnahmen von dieser Steuerreform herrühren. Aber wer dann den Umkehrschluss zieht und behauptet, die mehr als anderthalb Milliarden höheren Bundessteuereinnahmen bei den juristischen Personen hätten mit der Unternehmenssteuerreform nichts zu tun, der muss von der Realität meilenweit entfernt sein.
1. Ich möchte Ihnen, Frau Kollegin Leutenegger Oberholzer, einfach aus der Studie zitieren, die ich erwähnt habe. Ich schlage nicht gern gross mit Zitaten um mich, aber wenn [PAGE 1280] man solche Behauptungen in den Raum stellt, muss ich das tun. Gemäss der Studie von Arthur D. Little entschieden sich in den letzten Jahren "55 Prozent aller Konzerne, die einen Haupt- oder Europasitz suchten, für die Schweiz". Unter anderem heisst es: "Insgesamt gaben 88 Prozent der untersuchten Unternehmen an, dass die steuerlichen Vorteile, die den Unternehmen gewährt werden, bei dem Standortentscheid das wichtigste Kriterium waren." Ich glaube, mehr muss man dazu nicht sagen.
2. Wir sind in der OECD in bester Gemeinschaft, ausser zwei Ländern haben auch sozialdemokratisch regierte Länder dieses System der Teilbesteuerung längstens eingeführt. Lange vor uns haben die von Ihnen so gelobten Skandinavier, als sie in der wirtschaftlichen Misere steckten, die duale Besteuerung eingeführt - eine Besteuerung, die die Kapitaleigner wesentlich stärker begünstigt, als wir das tun. Daraus schliesse ich wiederum, dass Sie scheinbar die Zeitungen nicht lesen.
3. Zur Doppelbelastung machen wir doch eine einfache Rechnung: Wenn ich in einem mittleren Kanton bin, habe ich eine Gewinnbesteuerung von vielleicht 22 Prozent. Jetzt schütte ich aus; dann habe ich vielleicht eine Einkommensbesteuerung von 35 Prozent. Das gibt nach Adam Riese 57 Prozent Steuerbelastung auf jenem Teil, der ausgeschüttet wird. Dazu kommt notabene noch die Vermögenssteuer. Das ist das, was wir mit Doppelbelastung meinen.
4. Es wurde gefragt, wem das nützt. Es ist doch klar, wem das nützt; es nützt dem Unternehmer. Aber der Unternehmer macht doch nicht eine Selbstbefriedigungsübung, sondern die Reinvestition wird dadurch begünstigt. Das nützt den Beschäftigten. So einfach ist es doch eigentlich, und die Praxis weltweit zeigt das ganz klar.
5. Es wird behauptet, es seien keine KMU involviert. Es ist richtig, dass bei den KMU die Personengesellschaft die vorwiegende Rechtsform ist. Wir wissen aber auch, dass die Form der AG, die juristische Person, aus verschiedenen Gründen auf dem Vormarsch ist. Wir haben den Beteiligungsschwellenwert von 10 Prozent eingeführt. Da kann man doch nicht hingehen und sagen, da seien keine KMU betroffen. Wollen Sie denn behaupten, dass viele Leute 10 Prozent bei Novartis, Nestlé, Georg Fischer oder der SIG hätten? Nein, das ist doch nicht der Fall. Die Teilbesteuerung ist, wie es der Finanzminister sagt, für jene, die zwar grosse Beteiligungen haben, aber in der Regel an kleinen oder mittelständischen Unternehmen. Es ist also eine KMU-Vorlage.
Ich fasse zusammen: Ich ersuche Sie, hier mit der Mehrheit zu stimmen. Das heisst: Ja zu dieser Teilbesteuerung hier beim Geschäftsvermögen in der Grössenordnung von 50 Prozent. 50 Prozent ist kein wissenschaftlich begründeter Satz, da gebe ich Ihnen Recht. Aber 50 Prozent ist jener Satz, der von der überwiegenden Zahl der Kantone gewählt worden ist.
Übrigens haben Sie, was die Kantone betrifft, von den Löchern in den Steuerkassen gesprochen. Fragen Sie doch einmal die Finanzdirektoren der Kantone. Kürzlich hatten wir in Bern eine Veranstaltung mit dem Finanzdirektor eines der beiden Appenzell. Er hat uns schwarz auf weiss aufgezeigt, wie sein Kanton profitiert hat. Aber das Entscheidende ist: Nicht nur die Gutverdienenden profitierten, sondern dank der Stärkung des Steuersubstrats konnte man dort vor allem bei den unteren und mittleren Einkommen die Steuerbelastung massiv senken. Ich würde Ihnen sehr empfehlen, einmal solche Statistiken anzuschauen. Wir machen hier etwas für die Volkswirtschaft Schweiz, wir machen mit dieser Teilbesteuerung etwas für die Beschäftigten und nicht für eine kleine Gruppe.