preparatory:AB 136863
Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-21
Wortprotokoll
Frau Leutenegger Oberholzer, diese Vorlage hier ist eine Wachstumsvorlage. Kapital, das von den Unternehmungen oder von den Unternehmern nicht in Form von Steuern abgeschöpft wird, steht für Investitionen zur Verfügung, sei es in Arbeitsplätze, sei es in Innovation oder in beides zusammen.
Wir kommen hier zu einem der Hauptpunkte der Vorlage, zu Artikel 18b. Der Bundesrat hat in seinem Entwurf beim Geschäftsvermögen einen Teilbesteuerungssatz von 60 Prozent vorgeschlagen, beim Privatvermögen 80 Prozent. Der Ständerat hat dann in Artikel 20 diese Sätze auf 50 beim Geschäftsvermögen bzw. auf 60 Prozent beim Privatvermögen korrigiert. Gleichzeitig wurde hier eine minimale Beteiligungsquote eingeführt, die erfüllt sein muss, damit jemand in den Genuss einer Steuerreduktion kommt. Es scheint uns absolut sinnvoll zu sein, dass hier nicht nach dem Giesskannenprinzip verfahren wird und jegliche Art von Dividenden entlastet wird, wie das der Bundesrat vorgesehen hat, sondern dass hier gezielt Entlastungen vorgenommen werden.
Dort, wo der Schuh drückt, muss entlastet werden. Wenn jemand zehn Nestlé-Aktien oder zwanzig Roche-Aktien oder was auch immer hat, dann haben wir hier kein Problem. Wir haben ein Problem bei den Klein- und Mittelbetrieben, bei den Unternehmern, die Aktien von ihren Unternehmungen halten. Eine Mindestquote von 10 Prozent scheint uns eine angemessene Quote zu sein.
Die Kommission des Nationalrates hat die Sätze für die Teilbesteuerung für Geschäftsvermögen und Privatvermögen angeglichen und für beide Teile auf 50 Prozent festgelegt. Dies scheint uns umso mehr vertretbar, als hier die Kantone in ihren Gesetzesrevisionen, die sie bereits vollzogen oder geplant haben, vorwiegend auch solche Beteiligungssätze oder solche Abzüge vorgesehen haben. Es ist wenig sinnvoll, wenn wir hier von den Regelungen der Kantone abweichen.
Über die Angst, dass die Unternehmer künftig nur noch Dividenden und keinen Lohn mehr beziehen werden, haben wir in der Eintretensdebatte gesprochen. Erstens werden solche Effekte von den Kantonen nicht festgestellt, und zweitens, wie in der Eintretensdebatte erwähnt, wird es hier mit Sicherheit Lösungen gegen den Missbrauch geben.
Zu den Bemerkungen der Kolleginnen Leutenegger Oberholzer und Fässler, dass in diesem Sektor nicht die Personengesellschaften, sondern nur die Aktien- oder Unternehmensgesellschaften entlastet würden: Sie können nicht eine Doppelbelastung aufheben, wo keine besteht. Das ist der Punkt. Wir müssen die Doppelbelastung dort aufheben, wo sie besteht; bei den Unternehmen, bei den Aktiengesellschaften, wo das Vermögen doppelt besteuert wird. Vorab beim Unternehmen, dann beim Hauptaktionär - auch die Einkünfte werden doppelt besteuert, einerseits beim Unternehmen, andererseits auch hier beim Aktionär - geht es darum, dass Entlastungen gemacht werden können.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen, sowohl bei Artikel 18b und Artikel 20 Absatz 1bis als auch bei Artikel 7. Frau Leutenegger Oberholzer hat klar gemacht, dass es ihr um ein grundsätzliches Problem geht; es soll durchgezogen werden, dass da keine Teilbesteuerungssätze eingeführt werden. Es ist auch für uns ein grundsätzliches Problem.