Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2006-09-21
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-21
Wortprotokoll
Die vorherige Frage von Kollege Baader ermöglicht es mir, noch einmal darauf hinzuweisen, um wie viele Unternehmen es geht. Er hat gesagt, dass hier ja die Personenunternehmen nicht betroffen sind; das sind immerhin 65 Prozent aller unserer Unternehmen. Diese haben gar nichts davon, wenn wir hier etwas machen. Von den anderen - das steht auch in der Botschaft - sind es jene, die über zwei Drittel ausschütten. Es handelt sich hier also um einen sehr kleinen Teil der Unternehmen bzw. Unternehmer, die betroffen sind.
In unserer Diskussion in der WAK wurde es einfach nie klar, wo jetzt wirklich eine solche Doppelbelastung vorliegt. Auf diese Frage haben wir nie eine Antwort bekommen. Wenn wir hier legiferieren, wissen wir nicht, wem diese Steuerentlastungen tatsächlich zugutekommen und in welcher Höhe. Wir haben keine Auskunft darüber bekommen, weder um wie viele Unternehmen es sich handelt, noch in welcher Höhe diese Unternehmen dann von unserer Legiferierung hier profitieren.
Ich stelle deshalb hier sozusagen einen Sicherheitsantrag. Ich stelle nämlich den Antrag, dass wirklich jene entlastet werden, bei denen auch eine Doppelbelastung vorliegt. Wer also tatsächlich ein erstes Mal Steuern bezahlt hat, zum Beispiel eben diese 8,5 Prozent Gewinnsteuer, und dann noch über die Dividenden besteuert wird, bei dem kann man allenfalls sagen, es liege eine Doppelbelastung vor, und in diesem Sinn ist mein Antrag gemeint. Wir stehen also hier wirklich dahinter, dass man dort, wo effektiv eine Doppelbelastung vorliegt, etwas machen soll. Dieser Antrag ist auch im Ständerat von Frau Sommaruga gestellt worden. Dort ist er abgelehnt worden, ohne Begründung, ohne dass gesagt wurde, um was es sich hier eigentlich handelt.
Herr Jenny hat im Plenum des Ständerates gesagt, es irritiere ihn, wenn es normal sei, dass man erst Ausschüttungen machen könne, wenn man die Gewinne versteuert habe. Herr Bundesrat Merz wies darauf hin, dass es schon Möglichkeiten gebe, dass das aber ein riesiger Aufwand wäre, wenn man das testen müsste, ob tatsächlich eine erste Belastung vorliege. Ich meine, das müssen wir uns leisten, wir müssen wissen, ob wir jene entlasten, die [PAGE 1279] sogenannt doppelt belastet sind und nicht auch solche, bei denen gar keine Doppelbelastung vorliegt.
Also stimmen Sie in diesem Sinne dem Sicherungsantrag der Minderheit zu. Er dient dazu, dass Sie wirklich jene entlasten, bei denen Sie vorgeben, sie entlasten zu wollen, nämlich jene, die tatsächlich zweimal belastet werden, indem sie z. B. auch eine Gewinnsteuer entrichten.