Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2006-09-21
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-21
Wortprotokoll
Herr Bundesrat Merz, wir hatten ja im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Kosa-Initiative einen öffentlichen Briefwechsel. Ich habe Ihnen in meinem offenen Brief vorgeworfen, dass Sie nur deshalb gegen die Kosa-Initiative seien, weil Sie Geld beiseite legen wollten, um dann Ihre Steuersenkungspläne für Reiche finanzieren zu können. Sie haben mir dann zurückgeschrieben, Sie wüssten nicht, von welchen Plänen ich rede. Von diesen Plänen rede ich, Herr Bundesrat Merz, von der Unternehmenssteuerreform II zum Beispiel, weil die ja einen sehr irreführenden Titel hat. Es geht nicht um Unternehmenssteuerreform, es geht nicht um die steuerliche Entlastung von juristischen Personen. Es geht um die steuerliche Entlastung von Besitzern von juristischen Personen, es geht um die 50-prozentige Steuerbefreiung auf Dividenden. Das müsste man sagen: Es geht hier um die Dividendensteuerbefreiung. Aber nicht alle Aktionärinnen und Aktionäre würden davon profitieren, sondern nur eine ganz kleine Minderheit darunter, nämlich nur die, die mindestens 10 Prozent an einer Firma besitzen. Das sind grössenordnungsmässig 2 bis 3 Prozent aller Steuerpflichtigen in unserem Land. Dieser kleinen Minderheit sollen mit dieser Steuerreform 800 Millionen Franken bis 1 Milliarde Franken zugehalten werden. Das ist ein riesiges Steuergeschenk für Grossaktionäre. Entsprechend sollte man diese Vorlage auch nennen.
Die Konsequenzen sind, dass wir zwei Klassen von Aktionären haben: solche, die ihre gesamten Dividendeneinkünfte zu 100 Prozent versteuern müssen, und eine andere, kleine Gruppe, die sie nur zu 50 Prozent versteuern muss. Noch viel stossender ist, dass das Kapitaleinkommen hier nur noch zur Hälfte besteuert werden soll, während alle Leute, die Lohn beziehen, ihre Löhne zu 100 Prozent versteuern müssen. Das heisst: Es liegt hier ein ganz klarer Bruch mit dem Gleichbehandlungsgebot und ein Verstoss gegen die Steuergerechtigkeit vor.
Es wird gesagt, man müsse endlich die ungerechte Doppelbelastung abschaffen. Von Doppelbelastung der Unternehmungen und der Unternehmensbesitzer kann ja keine Rede sein. Es ist doch klar, dass auch Firmen Steuern bezahlen müssen, weil auch Firmen von den staatlichen Leistungen profitieren. Und es ist klar, dass die Besitzer der Firmen auch Steuern zahlen müssen, weil sie ja - wie auch die Arbeitnehmenden - Einkünfte haben. Ich sehe überhaupt nicht, wo da eine Doppelbelastung sein soll. Vollends unklar ist, warum dann auf den Dividenden nur noch die halbe Steuer entrichtet werden muss und auf den Löhnen die ganze.
Klar ist hingegen, was das für Konsequenzen hätte, nicht nur für die Kassen der öffentlichen Hand, sondern auch für die Kassen der Sozialversicherungen. Auf Dividenden bezahlt man nämlich keine Sozialversicherungsabgaben, auf Löhnen schon. Das heisst, diese Vorlage bevorteilt die Ausschüttung in Form von Dividenden statt die Auszahlung von Löhnen. Das hat Konsequenzen für die AHV. Sie wird Einnahmen in der Grössenordnung von 100 bis 200 Millionen Franken verlieren, vielleicht aber auch 500 bis 600 Millionen Franken, je nachdem, wie sich die Besitzer der Firmen verhalten werden. Das muss man sich vor Augen führen: 800 Millionen bei den Kantonen, im Minimum 200 Millionen bei der AHV, 100 Millionen Franken beim Bund.
Es wird hier erneut der ruinöse Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen angeheizt. Ein paar kleine Kantone haben diese Dividendenprivilegierung schon eingeführt, die zweite Welle der Kantone, die das schon beschlossen haben, rollt an. Nun erteilen wir dem mit dieser Unternehmenssteuerreform den Segen des Bundes. Das wird bedeuten, dass alle anderen Kantone diese Steuerbefreiung auf Dividenden auch einführen müssen.
Wir erleben das gleiche Muster, wie wir es bei der Erbschaftssteuer erlebt haben; wir erleben das gleiche Muster, wie es jetzt bei der degressiven Besteuerung beginnt. Die Gewinner sind immer die gleichen, nämlich die Reichen. Bezahlen müssen immer alle anderen, die Leute mit kleinen und mittleren Einkommen, entweder auf dem Weg von höheren Steuern oder in Form von Gebühren. Das kann und will unsere Partei nicht akzeptieren.
Wir fordern Sie auf, auf diese Vorlage nicht einzutreten, sie allenfalls, wenn Sie doch eintreten, zurückzuweisen. Sollten Sie sie in dieser Form verabschieden - was zu befürchten ist -, dann werden wir das tun, was meine drei Vorrednerinnen und Vorredner schon angekündigt haben, dann werden wir dafür sorgen, dass das Stimmvolk über diese Privilegierung einer kleinen, reichen Minderheit entscheidet. Dann werden wir sehen, wer die Gewinner sind.