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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2006-09-21

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-21

Wortprotokoll

Die Schweiz tanzt mit der Steuerfreiheit der privaten Kapitalgewinne im internationalen Vergleich grossartig aus der Reihe. Was jetzt die Minderheit Fässler will, ist nichts anderes, als den Grundsatz der Steuerfreiheit der privaten Kapitalgewinne beizubehalten, aber mit der Ausnahmebestimmung, die Verkäufe von grossen Aktienpaketen, d. h. Beteiligungen von über 20 Prozent, der Besteuerung zu nur 60 Prozent zu unterwerfen. Das ist massvoller als massvoll, das hat auch nicht den gleichen Inhalt wie die Initiative für die Kapitalgewinnsteuer; Frau Fässler hat es selbst auch schon ausgeführt.

Das Fehlen der Kapitalgewinnsteuer ist die grösste Steuerlücke in der Schweiz. Frau Fässler hat soeben die Erkenntnisse der Expertenkommission ERU angeführt. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass schon 1998 die Expertenkommission Behnisch, die speziell zur Eruierung der Steuerlücken eingesetzt wurde, festgehalten hat: "Die Diskriminierung von Dividendenausschüttungen gegenüber Kapitalgewinnen in der Schweiz ist einmalig" - einmalig nämlich im internationalen Vergleich. Kein anderes Land privilegiert Kapitalgewinne dermassen in der Besteuerung gegenüber Kapitalerträgen. Nichts rechtfertigt die steuerliche Ungleichbehandlung von privaten Kapitalerträgen und privaten Kapitalgewinnen. Nichts rechtfertigt auch eine Steuerfreiheit von Kapitalgewinnen - das sind häufig Gewinne, die über Nacht eintreten, auch sehr grosse Gewinn. Nichts rechtfertigt diese steuerliche Privilegierung z. B. gegenüber der vollen Besteuerung unserer Rekruten bei der EO-Entschädigung, die sie erhalten, gegenüber dem Lohn unserer Krankenschwestern, den sie erhalten, oder gegenüber unseren Selbstständigerwerbenden, die auch für jeden Franken, den sie privat dem Betrieb entnehmen, der Einkommenssteuer unterliegen.

Schon in der Expertenkommission Behnisch wurden sieben Varianten geprüft. Der Bundesrat hat bei der Vernehmlassung zum Unternehmenssteuerreformgesetz den Vernehmlassungspartnern drei Varianten einer Beteiligungsgewinnsteuer vorgelegt. Die SP hat sich klar für das Modell 1 der damals vorgeschlagenen Beteiligungsgewinnsteuer ausgesprochen, und die SP ist sehr enttäuscht, dass der Bundesrat und mit ihm dann der Ständerat und die bürgerliche Mehrheit der WAK-NR hier auf eine Einführung der Beteiligungsgewinnsteuer verzichten wollen. Wie ich schon ausgeführt habe, handelt es sich um eine extrem massvolle Variante, als Ausnahmebestimmung formuliert. Lesen Sie diese Variante genau durch.

Ich muss Sie darauf hinweisen, dass sogar die USA - die "unsozialen" USA - solche Kapitalgewinne sehr klar und sehr konsequent besteuern.

Nach Ansicht der SP sind alle Wertzuwachsgewinne steuerlich zu erfassen, denn sie steigern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der steuerpflichtigen Personen. Ein gerechtes Steuersystem, ein logisches Steuersystem muss die Kapitalgewinne mindestens in einem bestimmten Mass besteuern.

Ich bitte Sie daher, dieses Steuerschlupfloch zu stopfen, es ist dringend, es ist nötig.

Stimmen Sie der Minderheit zu!