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Hofmann Hans · Ständerat · 2001-06-14

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-14

Wortprotokoll

Die Minderheitsanträge zu Artikel 7b Absatz 1, Artikel 12 Absatz 2 und Artikel 18 Absatz 1bis des Tierschutzgesetzes betreffen alle die gleiche Frage, nämlich diejenige - wie unser Kommissionspräsident ausgeführt hat -, ob die erforderlichen Bewilligungen für das Erzeugen, Züchten, Halten und Handeln von gentechnisch veränderten Tieren durch den Bund oder durch die Kantone erteilt werden sollen. Mit der ersten Abstimmung ist also gleich über alle drei Anträge entschieden.

Eine knappe Mehrheit der Kommission ist hier vom Entwurf des Bundesrates abgewichen und will diese Kompetenz dem Bund zuordnen. Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, gemäss Bundesrat zu entscheiden und diese Bewilligungskompetenz den Kantonen zu übertragen bzw. bei den Kantonen zu belassen.

Der Bundesrat hat mit gutem Grund entschieden, eine kantonale Bewilligung vorzuschreiben. Bei den Kantonen muss nicht, wie dies beim Bund der Fall wäre, zuerst ein neuer Bewilligungsapparat aufgebaut werden. Die Kantone erteilen heute die Bewilligungen für Tierversuche zu Forschungszwecken. Darunter fallen - übrigens seit über zehn Jahren - auch Versuche mit gentechnisch veränderten Tieren.

Heute sind rund 12 Prozent der in der Schweiz eingesetzten Versuchstiere gentechnisch verändert. Sie werden meistens in der Grundlagenforschung eingesetzt, etwa 60 Prozent der Tiere zu Forschungszwecken in der Industrie, etwa 40 Prozent in der universitären Forschung. Die Universitätskantone haben eingespielte Teams, welche heute diese Bewilligungen erteilen. Kantonale Tierversuchskommissionen mit Spezialistinnen und Spezialisten aus allen betroffenen Sparten überwachen diesen Forschungsbereich. Wo erforderlich, kann auch die Eidgenössische Tierversuchskommission beigezogen werden. Die Koordination zwischen den kantonalen Stellen und dem Bundesamt für Veterinärwesen funktioniert reibungslos. In diesem Bereich arbeitet das Bundesamt für Veterinärwesen eng mit dem Buwal zusammen, das Meldestelle für Laboratorien ist. Heute werden in der Forschung jährlich etwa 60 000 gentechnisch veränderte Tiere eingesetzt. Natürlich sind das zum grössten Teil Mäuse, aber es gibt auch verschiedene andere Tierarten, mit denen in diesem Bereich experimentiert wird. Das Erzeugen dieser Tiere ist schon heute bewilligungspflichtig. Die Bewilligungen hiefür werden von den Kantonen erteilt. Mit dem Gentechnikgesetz soll nun zusätzlich das Züchten, Halten und Handeln bewilligungspflichtig werden, wobei mir noch niemand überzeugend den Unterschied zwischen Erzeugen und Züchten hat darlegen können.

Die Kompetenz für den gesamten Bereich soll gemäss Kommissionsmehrheit von den Kantonen an den Bund und dort teilweise vom Tierschutzgesetz zum Gentechnikgesetz übergehen. Das Bundesamt für Veterinärwesen ist jedoch im Hinblick auf die Verabschiedung der Gen-Lex bereits aktiv geworden. Zusammen mit den kantonalen Veterinärämtern werden die gentechnisch veränderten Tiere mittels ausführlicher Checklisten charakterisiert, die tierschützerische Relevanz wird beurteilt, damit nach Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes eine adäquate Überwachung in allen Kantonen gewährleistet werden kann. Es ist also alles vorbereitet, und der Tatbeweis der Funktionstüchtigkeit ist längst erbracht.

Wie bei anderen Bereichen, wo der Vollzug ebenfalls bei den Kantonen liegt, beispielsweise bei den Verordnungen zu den Mikroorganismen, schliessen sich die Kantone - meist unter Federführung eines Universitätskantons - regional zusammen. Es muss also nicht, wie die Kommissionsmehrheit es befürchtet, in 26 Kantonen das erforderliche Know-how neu aufgebaut werden. Aus einer berechtigten, meines Erachtens jedoch unbegründeten Befürchtung heraus hat Kollege Bieri in der Kommission den Antrag gestellt, diese Bewilligungskompetenz von den Kantonen auf den Bund zu verlagern. Sein Antrag wurde mit 5 zu 5 Stimmen dank Stichentscheid des Präsidenten zum Mehrheitsantrag. Gemäss Artikel 18 Absatz 1bis in der Fassung der Kommissionsmehrheit kann der Bund jedoch Bewilligungen für bestimmte Arten, z. B. für Versuchstiere, den Kantonen übertragen. Damit wäre eine absolut unnötige Doppelspurigkeit sogar noch gesetzlich verankert. Wenn schon, müssten es ganz klar für den ganzen Bereich entweder der Bund oder dann die Kantone sein und nicht teilweise der Bund und teilweise die Kantone. Gemäss dem Mehrheitsantrag müsste der Bund beim Buwal den entsprechenden Bewilligungsapparat wahrscheinlich erst aufbauen. Das sind zusätzliche wissenschaftliche Stellen, Büroräume, technische Infrastruktur usw., ohne dass die Kantone ihrerseits die bestehenden Vollzugsorganisationen abbauen könnten.

Ich bitte Sie namens einer starken Kommissionsminderheit, es bei den eingespielten, kompetenten und gut funktionierenden kantonalen Strukturen zu belassen und den Minderheitsantrag zu unterstützen.