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Bührer Gerold · Nationalrat · 2007-03-15

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Wir sind im Differenzbereinigungsverfahren mit dem Ständerat auf gutem Wege. Deswegen ist unsere Fraktion der Meinung, dass wir jetzt nicht neue Gräben auftun sollten. Allein schon aus dieser Grundsatzüberlegung betreffend das Verfahren unterstützen wir die Mehrheit. Wir haben alles Interesse, dass wir jetzt wirklich diese letzten minimalen Differenzen noch bereinigen können.

Lassen Sie mich noch zwei grundsätzliche Aspekte beleuchten. Erstens: Geht es hier wirklich um Steuerprivilegien? Wenn dem so wäre, dann wären wir ja in guter Gemeinschaft mit de facto allen EU-Ländern, die mitunter sozialdemokratisch regiert sind, die diese Teilbesteuerung längstens eingeführt haben.

Zweitens: Bewegen wir uns im Bereich eines Verfassungsbruchs? Worum geht es eigentlich? Wir haben zwei Gutachten, und diese nehmen wir ernst. Das eine Gutachten sagt, ab 60 Prozent Teilbesteuerung sei es verfassungskonform. Das andere Gutachten sagt aber, wir seien auch verfassungskonform, wenn wir viel weiter gehen. Wenn man also jetzt hier ans Pult geht und sagt, alle Kantone, die 50 Prozent Teilbesteuerung haben, seien Verfassungsbrecher, dann halte ich das für eine äusserst gewagte, staatspolitisch bedenkliche Aussage. Letztendlich müsste ja das Bundesgericht entscheiden, und dann hätten wir Klarheit, ob das die Verfassung verletzt oder nicht. Aber einfach aufgrund eines summarisch gehaltenen Gutachtens, das sich selbst sogar in den Aussagen relativiert hat, Verfassungsbruch vorzuwerfen, geht zu weit.

Warum unterstützen wir die Mehrheit?

1. Wir haben Artikel 129 Absatz 2 der Bundesverfassung. Das ist auch in der ständerätlichen Debatte nochmals dargelegt worden. Dort heisst es klar, dass die Kantone die materielle Steuerhoheit haben. Deswegen ist es nicht statthaft, dass wir hier im Bereich der Entlastungen, im Bereich der Sätze in die kantonale Steuerhoheit eingreifen.

2. Es ist auch nicht so, dass die Kantone jetzt eine solche Regelung wünschten. Es sind einmal Aussagen in diese Richtung gemacht worden. Jüngste Aussagen stehen dem aber wieder entgegen.

Zur Minderheit III (Fässler): Ich wäre froh, wenn hier auch seitens der Kommissionssprecher noch Ausführungen gemacht würden. Dieser Antrag der Minderheit III ist gut gemeint, aber letztlich so steuerlich nicht praktikabel. Ich verzichte aus Zeitgründen darauf, das darzulegen. Ich gehe davon aus, dass die Sprecher der Kommission oder der Bundesrat darauf eingehen werden.

Zusammengefasst: Wir bitten Sie, mit der Mehrheit zu stimmen, damit wir möglichst die Differenzen zur Ständekammer bereinigen können und die Schlussabstimmung in dieser Session vornehmen können.