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AB 137049

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Für die SP-Fraktion bleibt die Rechtsungleichheit bestehen, egal, ob Sie jetzt einen Teilbesteuerungssatz von 50, 60 oder 70 Prozent wählen. Es ist aber ganz klar, dass beim Antrag der Kommission, den Satz für die Teilbesteuerung der Kapitalerträge auf 60 Prozent festzulegen, zum einen die Rechtsungleichheit im Vergleich zu den 70 Prozent noch verstärkt wird und zum anderen die Ausfälle für die öffentlichen Mittel bei den Sozialversicherungen noch grösser werden. Ich erinnere Sie daran, dass der Einnahmenausfall - aufsummiert über die öffentliche Hand insgesamt, Kantone und Bund - etwa mit einer Milliarde Franken zu beziffern sein wird. Sie bevorzugen hier etwa 60 000 Steuerpflichtige, womit Sie 4 Millionen Steuerpflichtige benachteiligen. Es ist eine ganz krasse Benachteiligung der Lohneinkommen gegenüber den Kapitaleinkommen.

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