Imfeld Adriano · Nationalrat · 2007-03-15
Imfeld Adriano · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-15
Wortprotokoll
Wir haben uns als Zweitrat in Flims mit diesem Geschäft intensiv befasst und damals einige erhebliche Differenzen zum Erstrat geschaffen, welche es nicht zugelassen haben, direkt in die Differenzbereinigung zu gehen. Im vergangenen Winter hat sich nun die WAK-SR mit der Unternehmenssteuerreform II intensiv auseinandergesetzt und sich insbesondere noch einmal mit der Frage der Besteuerung des Quasi-Wertschriftenhändlers und der Verfassungsmässigkeit der vorgesehenen Milderung der sogenannten wirtschaftlichen Doppelbelastung befasst. Die Ständeräte haben die Frage einer teilweisen materiellen Harmonisierung auf dem Gebiet der Milderung der sogenannten wirtschaftlichen Doppelbelastung ebenfalls vertieft untersucht.
Nach der zweiten Behandlung der Vorlage im Ständerat in der letzten Woche hat sich nun gestern Nachmittag Ihre WAK mit der Vorgabe des Ständerates auseinandergesetzt. Die Mehrheit beantragt Ihnen, kurz gesagt, Folgendes:
1. Sie beantragt Ihnen, dem Ständerat in der Frage der Teilbesteuerung von Dividenden aus Beteiligungen im Privatvermögen einen Schritt entgegenzukommen. Ihre WAK sieht für solche Beteiligungen neu einen Teilbesteuerungssatz von 60 statt 50 Prozent vor. Der Ständerat hat sich hier bekanntlich für 70 Prozent entschieden.
2. Sie beantragt Ihnen, die weiterhin stark umstrittene Frage der Besteuerung des Quasi-Wertschriftenhändlers aus der Vorlage 1 herauszulösen und in einer Vorlage 3 separat weiterzubehandeln.
3. Sie beantragt Ihnen, in der Frage des Besteuerungsaufschubs bei der Überführung von Liegenschaften aus dem Geschäftsvermögen ins Privatvermögen an der bisherigen Haltung, d. h. an der Besteuerung gemäss Bundesrat, festzuhalten.
4. Sie beantragt Ihnen, in der Frage der Besteuerung der Liquidationsgewinne einer modifizierten Fassung des Ständerates zuzustimmen. Eine Minderheit der Kommission möchte hier auf die Lösung des Bundesrates zurückgehen.
5. Sie beantragt, den Kantonen weder in der Frage der Höhe der Teilbesteuerung noch in Bezug auf das anzuwendende Verfahren - nämlich Teilsatz versus Teilbesteuerung - Vorschriften zu machen. Hier gibt es allerdings verschiedene Minderheitsanträge, welche einerseits wie der Ständerat den Kantonen das Teilbesteuerungsverfahren verbindlich vorschreiben und andererseits die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung maximal auf der Höhe der direkten Bundessteuer zulassen wollen.
Schliesslich hat sich Ihre vorberatende Kommission noch mit der Frage der Vorschriften zum Inkrafttreten der Teilvorlage 1 befasst und dort einen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung schlägt darin teilweise neue Fristen vor. Diesen Vorschlägen ist Ihre Kommission gefolgt. Ich denke, wir werden diese im Detail noch anschauen können.