Hubmann Vreni · Nationalrat · 2007-03-15
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-15
Wortprotokoll
Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten, und dies aus drei Gründen:
Die Fassung des Ständerates ist unpräzis und sprachlich verunglückt. Unpräzis: Was heisst "ungebührliche Verzögerung"? Heisst das eine Stunde, heisst das ein Tag, eine Woche? Niemand in diesem Saal wird das genau sagen können. Diese unklare Bestimmung wird die Gerichte dazu verleiten, diese Bestimmung ganz einfach zu missachten. Der Text ist auch sprachlich verunglückt: Das Wort "ungebührlich" hat eine moralische Bedeutung. Zum Beispiel: ungebührliches Verhalten oder eine ungebührliche Berührung. Im Zusammenhang mit einer Verzögerung ist dieses Wort fehl am Platz.
Viel wichtiger aber ist ein zweites Argument: Es geht hier um Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Integrität. Solche Straftaten sind für die Opfer besonders schwer zu ertragen, und das Erzählen ist sehr schmerzlich. Deshalb sieht Artikel 35 vor, dass solche Opfer von Angehörigen des gleichen Geschlechts einvernommen werden müssen und im Gericht mindestens eine Person des gleichen Geschlechts sitzen muss. Dies soll auch für die Person gelten, welche übersetzt. Übersetzung - das weiss ich als Sprachwissenschafterin besonders gut - hat viel mit Einfühlung und Nachempfinden zu tun. Gerade bei Delikten gegen die sexuelle Integrität kann das entscheidend sein. Dazu kommt, dass eine vergewaltigte Frau aus verständlichen Gründen kein Vertrauen zu einem Mann haben kann. Seelische Verletzungen hinterlassen tiefe Wunden.
Schliesslich noch das letzte Argument: Wenn wir im Gesetz klar formulieren, dass eine Person des gleichen Geschlechts übersetzen muss, haben die Kantone Zeit, entsprechende Leute zu suchen und zu finden.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.