Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-03-19
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-19
Wortprotokoll
Ich plädiere mit der Minderheit für einen Teilbesteuerungssatz von 70 Prozent, das heisst für Festhalten an unserem Ständeratsbeschluss vom letzten Mal.
Erlauben Sie mir eine kurze Vorbemerkung: Mein Vorhaben hat "winkelriedische" Züge. Man hätte sich durchaus vorstellen können, sich halt wie der Igel überrollen zu lassen und diese Welle über sich ergehen zu lassen; sintemal es ja doch eine gewisse Wahrscheinlichkeit hat, dass in dieser Geschichte das Volk das letzte Wort hat. Ich halte aber die Mehrheitsfassung für eine nicht gute Fassung. Ich halte dafür, dass sie schädliche Auswirkungen haben wird. Und ich habe als Parlamentarier die Aufgabe, schädlichen Entwicklungen, die ich als solche empfinde, bei allen Gelegenheiten, die ich habe, entgegenzutreten.
Ich bin mit meiner Argumentation nicht alleine. Ich bin über das Wochenende etwas über die Bücher gegangen und hab mir überlegt: Woher kommt das Laster? In der bundesrätlichen Botschaft vom 22. Juno 2005 ist die Situation auf den Seiten 4796 und 4797 eigentlich klipp und klar dargestellt. Ich kann es nicht besser sagen, als es hier beschrieben ist. Zum Teilbesteuerungssatz, für den der Bundesrat ja 80 Prozent vorgeschlagen hat, wird wörtlich ausgeführt: "Von verschiedener Seite wurde verlangt, die Teilbesteuerung wesentlich grosszügiger auszugestalten, z. B. auf 50 Prozent zu senken. Dagegen sprechen unter anderem folgende Überlegungen: Die Entlastung von 20 Prozent (Teilbesteuerungssatz von 80 Prozent) bezieht sich auf die direkte Bundessteuer. Die direkte Bundessteuer der Unternehmen ist relativ tief .... Zudem erhebt der Bund keine Kapitalsteuer." Das ist das erste Argument des Bundesrates vom Juni 2005.
Ich überspringe dann einige Argumente und widme mich dem letzten: "Eine solche Entlastung" - also eine Besteuerung, die tiefer als 80 Prozent geht - "würde übrige Vermögenserträge und das Erwerbseinkommen steuerlich diskriminieren."
Das ist wohl eine deutliche Sprache. Man könnte auch von der Verletzung des Prinzips der Steuergerechtigkeit sprechen. Der Bundesrat fährt dann noch weiter in seiner Botschaft - manchmal hat der Bundesrat auch nach zwei Jahren noch Recht -: "Bei der Festlegung des Masses der Teilbesteuerung auf 80 Prozent wurde insbesondere auch auf die Finanzierung der AHV Rücksicht genommen. Modellrechnungen " - jetzt folgt eine Fussnote: "Über diese Modellrechnungen erteilt die Eidgenössische Steuerverwaltung auf Anfrage Auskunft" - "haben nämlich gezeigt, dass eine gesamtschweizerische Entlastung der Dividenden im Umfang von 30 Prozent (gleich Teilbesteuerung im Umfang von 70 Prozent) die Finanzierung der AHV gefährden würde. Da man in verschiedenen Kantonen mit grosszügigeren Entlastungsmassnahmen als bei der direkten Bundessteuer rechnen muss, stellt das Teilbesteuerungsmass von 80 Prozent bei der direkten Bundessteuer die Grenze der verantwortbaren Entlastung dar. Es darf nämlich nicht so weit kommen, dass ein Unternehmer-Aktionär kein Interesse mehr hat, sein AHV-pflichtiges Salär zu erhöhen, weil der Bezug von Dividenden ein höheres frei verfügbares Einkommen (nach Steuern) übrig lässt." So weit der Bundesrat vor zwei Jahren.
Ich weiss es, der Bundesrat hat inzwischen seine Hefte revidiert. Ich habe hier im Ständerat nur ein Jahr später, am [PAGE 214] 13. Juni 2006, aus bundesrätlichen Munde gehört: "Wenn wir von einem Teilbesteuerungssatz von 80 Prozent sprechen, ist das nicht in Stein gemeisselt." Botschaften sind offenbar auch nicht mehr, was sie einmal waren. Heute streiten wir ja im Moment um 60 oder 70 Prozent, gar nicht mehr um die 80 Prozent. Ich habe sogar schon Argumente aus bundesrätlichem Mund gegen meinen 70-Prozent-Vorschlag vorgelesen. Neuerdings, in der letzten Kommissionssitzung, habe ich den Vertreter des Bundesrates noch flexibler erlebt. Ich darf aus Kommissionsprotokollen nicht zitieren, aber ich habe die bundesrätliche Stellungnahme etwa so verstanden, dass der Bundesrat heute der Auffassung ist, auch bei 70 Prozent würde es sich nicht lohnen, in Dividenden zu gehen, statt sich Lohn auszuzahlen.
Es ist mir schon eine statische Betrachtungsweise vorgeworfen worden, aber dazu muss ich Ihnen mit bitterem Humor etwas sagen: Das kommt mir immer so vor, wie wenn ein Esel dem anderen "Langohr" sagt. Sie entschuldigen diesen Ausdruck, das ist mir jetzt halt mal so rausgerutscht.
Ich will Sie darauf hinweisen, dass zu Beginn der ständerätlichen Arbeiten an diesem Projekt von unserer Seite, aus diesem kleinen Sektor hier, der Vorschlag auf den Tisch des Hauses gelegt worden ist, man möge die Vorlage dem Bundesrat zurückgeben, mit dem Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten, die im Fall einer Teilbesteuerung von ausgeschütteten Gewinnen eine Besteuerung von Beteiligungsgewinnen vorsieht. Damit wäre die Welt wieder in Ordnung und wieder im Gleichgewicht. Jedenfalls gestehe ich Ihnen, dass die Höhe des Eintretens dieses Kippeffektes, der in der Ur-Botschaft des Bundesrates schon bei 70 Prozent befürchtet wurde, inzwischen nach unten verändert wurde. Wenn ich dem Kommissionssprecher zuhöre, stelle ich fest, dass er ausführt, dass nicht einmal bei einem Satz von 60 Prozent von einem Kippeffekt geredet werden kann. Ich muss Ihnen sagen - ich darf wieder nicht aus dem Kommissionsprotokoll zitieren -: Ich habe Anfang Februar an einer Kommissionssitzung seitens der Finanzdirektorenkonferenz Aussagen zu den Sätzen unter 50 Prozent gehört. Das tönte dann etwa so: Man habe sich keine Gedanken über die Sozialversicherungsverträglichkeit dieser Lösungen gemacht. Wenn die Kantone und ihre respektierten Parlamente das vergessen haben sollten, dann ist es unsere hohe Pflicht und Schuldigkeit, uns dieser Problematik zu widmen. Ich lege grossen Wert darauf, Ihnen diese Sichtweise hier noch einmal vorgetragen zu haben.
Ich habe im Moment keine andere Möglichkeit, als Ihnen Festhalten an 70 Prozent zu beantragen. Glauben Sie mir, ich würde lieber erheblich höher gehen. Das kann ich in dieser Phase des Differenzbereinigungsverfahrens nicht mehr, aber ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.