preparatory:AB 137151
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2007-03-19
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat bereits mit einem Bericht im Jahre 2002 beantragt, dass die Machbarkeit eines Vote électronique zu prüfen sei. Die beiden Räte haben dem zugestimmt. Mit dem Bericht, der Ihnen heute vorliegt, berichten wir über die Pilotprojekte zum Vote électronique in drei Kantonen, nämlich in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich. Die Pilotprojekte in diesen Kantonen haben gezeigt, dass der Vote électronique machbar ist. Ebenso hat sich aber gezeigt, dass ein sachtes Vorgehen gewählt werden muss, vor allem aus Sicherheitsgründen, weil bei diesen technischen Anlagen die Sicherheitsmassnahmen laufend den Risiken angepasst werden müssen. Damit tragen wir auch den Bedenken von Herrn Reimann Rechnung. Für den Verzicht auf die Weiterführung der erfolgreich angelaufenen Pilotversuche besteht also kein Anlass, aber es besteht auch kein Anlass zu einem überhasteten Ausbau. Der Bundesrat will es den Kantonen ermöglichen, den Vote électronique schrittweise einzuführen.
Herr Briner, wenn der Leiter der Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei in einem Interview gesagt hat, dass es dreissig Jahre dauern würde, bis der Vote électronique flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt ist, so dachte er nicht nur an die Einführung des elektronischen Abstimmens, sondern auch an die weiteren Etappen, die mit dem Vote électronique verbunden sind, nämlich das Wählen per Internet, aber auch das Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden per Internet, und dies flächendeckend in der ganzen Schweiz. Wahrscheinlich wird es sehr lange dauern, bis alle diese Etappen in den Kantonen eingeführt sind. Wir hoffen aber, dass das elektronische Abstimmen bereits früher eingeführt wird. Der Ball dafür liegt aber bei den Kantonen. Dies hat der Bundesrat im Bericht auch ausführlich dargelegt. Er hat auch eine Etappierung vorgeschlagen, damit bei den einzelnen Problemkreisen die auftauchenden Probleme à fond studiert werden können.
Der Evaluationsbericht des Bundesrates zum Vote électronique ist auf die Vorlage 3 der Ihnen vorliegenden Botschaft abgestimmt. In einem ersten Schritt geht es parallel zur Weiterführung des Vote électronique um die kantonsweise Harmonisierung oder Zentralisierung der Stimmrechtsregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei eidgenössischen Vorlagen. Die Auslandschweizer werden am meisten von einem Vote électronique profitieren können. Hier liegt der grösste Gewinn, der herauszuholen ist. Ihre Zahl ist zwar relativ gering, aber der Aufwand nicht zu unterschätzen, weil die Stimmregister vereinheitlicht werden müssen. Hier liegt der Ball ebenfalls bei den Kantonen. Die rechtlichen Grundlagen dafür werden mit der Vorlage 3 geschaffen.
Durch den Vote électronique werden die politischen Rechte der Stimmbevölkerung für die Zukunft nachhaltig unterstützt. Es werden die Voraussetzungen geschaffen für den langfristigen Erhalt der direktdemokratischen Institutionen der Schweiz in einer sich rasch modernisierenden Gesellschaft. Hätte sich die Eidgenossenschaft im 19. Jahrhundert nicht fit gemacht für die Urnenabstimmung, so wäre die halbdirekte Demokratie heute gar nicht mehr praktikabel. Die Zunahme der Zahl der Stimmberechtigten und die Lebensgewohnheiten der Leute haben dann im 20. Jahrhundert dazu geführt, dass man sich vom Urnengang weitgehend gelöst und die briefliche Stimmabgabe ermöglicht hat, die ja heute von einem ganz grossen Teil der Stimmbevölkerung gewählt wird.
Im 21. Jahrhundert wird es nun darum gehen, zur Erhaltung der lebendigen halbdirekten Demokratie eben die neuen Kommunikationsmittel für die künftigen Generationen einzubeziehen. Aber auch hier müssen wir in einem ruhigen Führungsrhythmus fortfahren, auch, weil dies kostengünstiger ist. Die neuen Kommunikationsmittel können auch rechtzeitig geprüft werden und rechtzeitig in den verschiedenen Kantonen eingeführt werden. Es kann also heute nicht darum gehen, die erfolgreichen Versuche abzubrechen. Wenn wir das abbrechen würden, müssten wir später mit viel grösserem Risiko und mit viel höheren Kosten das Versäumte nachholen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen also, auf die Vorlage 3 einzutreten, mit der die Bedingungen für die Weiterführung der kantonalen Versuche festgelegt werden. Bei dieser Gelegenheit schlagen wir auch einige Detailrevisionen bei den politischen Rechten vor, deren Notwendigkeit sich vor allem aufgrund der letzten Nationalratswahlen gezeigt hat.
Ich bitte Sie deshalb, vom Bericht des Bundesrates in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen, auf die Vorlage 3 einzutreten und sie zu verabschieden.