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Büttiker Rolf · Ständerat · 2007-03-19

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-19

Wortprotokoll

Ich bin für Nichteintreten, und ich bleibe auch nach dem Votum von Herrn Inderkum beim Nichteintreten. Ich meine, wir sollten keine Leichenfledderei betreiben. Herr Inderkum hat gesagt, wir sollten der allgemeinen Volksinitiative eine Chance geben. Aber ich glaube, etwas, was keine Chance verdient, sollte auch zu keiner Chance kommen.

Die allgemeine Volksinitiative gehört zu den Mäusen, welche der Berg Volksrechtsreform geboren hat, nachdem diese im Jahre 1999 in den Räten gescheitert war. Wir wollten im Jahre 2001 nur einige Mängel der Volksrechte beseitigen, über die man sich bei der Beratung der Vorlage des Bundesrates - es war ja eine Bundesratsvorlage - zur [PAGE 222] Volksrechtsreform einig war. Dazu gehörte, dass mit Volksinitiativen keine Änderungen auf Gesetzesstufe, sondern nur Verfassungsänderungen vorgeschlagen werden konnten. Diesen Mangel wollten wir mit der allgemeinen Volksinitiative beheben, wie sie, wie bereits gesagt, der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Allerdings war uns schon damals klar - das geht aus den Protokollen eindeutig hervor -, dass diese Form der Initiative nicht besonders attraktiv ist, weil sie der Bundesversammlung Spielraum bei der Umsetzung lässt. Das passt natürlich den Initianten, die ja in der Regel ein Anliegen gegen den Bundesrat und die Bundesversammlung durchsetzen wollen, meistens nicht. Es ist auch schwieriger, eine Initiative zu verkaufen, wenn man nicht schon aus dem Text ableiten kann, welches die Folgen der Zustimmung sein werden.

Schon unter dem früheren Recht war die Volksinitiative in der Form der allgemeinen Anregung viel weniger beliebt als diejenige in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes, wurde doch insgesamt nur etwa ein Dutzend Mal davon Gebrauch gemacht. Hingegen wurde 250-mal eine ausformulierte Initiative eingereicht. Ich habe mir die Zahlen von Herrn Hans-Urs Wili heute noch einmal bestätigen lassen. Da müssen wir natürlich die Verhältnisse bei der Bedeutung auch sehen: 250-mal eine ausformulierte Volksinitiative und in der ganzen Geschichte nur etwa ein Dutzend Mal, in denen man die allgemeine Anregung vorzog. Die Chancen - das kann man daraus herauslesen -, dass vermehrt Anliegen auf Gesetzesstufe zum Gegenstand von Initiativen gemacht werden und unsere schöne Verfassung, unsere schöne neue Verfassung, davor bewahrt wird, mit unwichtigen Detailbestimmungen verunstaltet zu werden, sind also gering. Man stellt fest, dass sie noch geringer sind, wenn man sieht, wie kompliziert - ohne ganz spezielle Konstellationen zu nehmen, Herr Inderkum - das Verfahren ist, das bei der Behandlung dieser neuen Form der Initiative notwendig ist.

Es ist schon für uns schwierig, die Abläufe bei den verschiedenen Varianten zu überblicken und die Regeln, die dabei massgebend sind, zu verstehen. Für Initianten, und erst recht für die Stimmberechtigten, ist dies ganz und gar unmöglich. Ein Volksrecht, dessen Handhabung so anspruchsvoll ist, ist nicht tauglich.

Das haben wir bei der Beratung der parlamentarischen Initiative unserer Verfassungskommission - das ist ja die Geschichte - zu wenig bedacht. Heute ist der Tag gekommen, an dem wir das selbstkritisch zugeben müssen. Wir haben sogar noch zur Komplizierung beigetragen, indem wir der ganzen Geschichte auch noch einen Gegenvorschlag der Bundesversammlung aufgepfropft haben. Es ist heute also - auch einem Parlamentarier - nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten, gescheiter zu sein. Die Absicht, den Mangel der Gesetzesinitiative zu beseitigen, war gut, die Verwirklichung mit der allgemeinen Volksinitiative schlecht. Es ist besser, den Fehler jetzt einzugestehen und auf unseren seinerzeitigen Beschluss zurückzukommen. Dabei fällt uns absolut kein Stein aus der Krone.

Die Probleme bei der Einführung dieser Form der Initiative hat niemand vorausgesehen - nicht einmal die Staatsrechtslehrer, die das Parlament sonst doch gerne kritisieren. Man müsste sagen: Der Ständerat als Chambre de Réflexion hätte es eigentlich voraussehen müssen. Die Aussage, dass die Staatsrechtslehrer es nicht vorausgesehen haben, konnte man übrigens an der Abschiedsvorlesung unseres ehemaligen Präsidenten René Rhinow deutlich vernehmen.

Das Volk wird sich kaum dagegen wehren, wenn wir ihm das neue Volksrecht wegnehmen, bevor es in Kraft getreten ist. Es hat dem Bundesbeschluss über die Änderung der Volksrechte am 9. Februar 2003 zwar mit deutlichem Mehr zugestimmt, aber bei einer sehr niedrigen Stimmbeteiligung von 28,7 Prozent. Das Interesse an der Vorlage war gering, es gab weder Opposition noch Begeisterung. Lassen wir also die Maus, die wir im Labor der Volksrechte gezüchtet haben und die zu einem zwar harmlosen, aber untauglichen Regulierungsmonstrum geworden ist, eines sanften Todes sterben.

Es gibt einen Punkt, über den wir uns unterhalten müssen: Was dann? Ich persönlich meine, wir sollten zur alten Form der Volksinitiative in der Form der allgemeinen Anregung auf Teilrevision der Bundesverfassung zurückkommen.

Manchmal muss man halt auch im politischen Leben zugeben, dass ein altes Instrument besser war. Ich möchte zwar ausdrücklich sagen, dass auch die Volksinitiative in der Form der allgemeinen Anregung auf Teilrevision der Bundesverfassung ihre Mängel hatte; es ist hier nicht der Ort, diese zu erörtern. Man muss aber sagen, dass diese Volksinitiative - im Gegensatz zum vorliegenden Monstrum - wenigstens praktikabel war.

Aus all diesen Gründen möchte ich Ihnen beantragen, keine Verlängerung zu machen; der Match ist abzupfeifen. Nichteintreten ist im jetzigen Zeitpunkt die einzig richtige Lösung.