Hofmann Hans · Ständerat · 2001-06-14
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-14
Wortprotokoll
Als wir in unserer Kommission die Eintretensdebatte durchführten, sprach ich mich klar für ein befristetes Moratorium aus. Ich tat dies aus einer grossen Verunsicherung heraus, die auch nicht beseitigt war, nachdem wir zwei Tage lang Experten angehört hatten, sondern die sich dadurch eher noch verstärkte.
Im Laufe der Detailberatung in unserer Kommission ist uns - auch mir persönlich - aber mehr und mehr die Tatsache bewusst geworden, dass ein befristetes Moratorium irgendeinmal abläuft, nach fünf, nach acht oder nach zehn Jahren - wir hatten verschiedene Anträge von Kommissionsmitgliedern vorliegen -, und dann die recht allgemein formulierten Gesetzesbestimmungen gemäss der Fassung des Bundesrates und die Ausführungen in der Verordnung allein gelten.
Zu den Ausführungen in der Verordnung hat ja, wie Sie alle wissen, das Parlament leider nichts zu sagen. Deshalb erschien es uns besser, diese strengen, restriktiven Bewilligungsvoraussetzungen direkt im Gesetz festzuschreiben, also quasi von der Verordnungsstufe auf die Gesetzesstufe aufzuwerten. Diese strengen Voraussetzungen gelten dann dauernd und kommen, solange sie nicht vollumfänglich erfüllt werden können, faktisch einem Moratorium gleich. Nur das Parlament - oder im Falle eines Referendums das Volk - kann diese strengen Bewilligungsvoraussetzungen wieder verändern. Bei diesen klaren Bestimmungen braucht es schlicht und einfach kein befristetes Moratorium mehr, weil es sich erübrigt.
Ich habe Verständnis für die Befürchtungen der Bevölkerung, ich teilte sie ja auch. Aber diese sind in fünf oder acht Jahren nicht beseitigt. Ich denke, es sei besser, die Bevölkerung mit klaren, strengen, restriktiven Bewilligungsvoraussetzungen auf Gesetzesstufe, die vorläufig wie ein Moratorium wirken, zu versichern als mit einem Moratorium, das dann irgendwann abläuft.
Ich begreife auch die Landwirtschaft, welche aus kommerziellen Überlegungen heraus an einem Moratorium interessiert ist. Die Landwirtschaft verspricht sich von einem Moratorium erhöhte Marktchancen im In- und Ausland. Dazu muss ich sagen: Mit diesem Gesetz wird niemand gezwungen, gentechnisch veränderte Organismen kommerziell in der Landwirtschaft freizusetzen; das Gesetz ermöglicht dies lediglich, und zwar unter ganz strengen Voraussetzungen. Sollte jemand das tun wollen und würde er gemäss diesen strengen Voraussetzungen auch eine Bewilligung dafür erhalten, müsste er seine Produkte - wie wir wissen - ganz klar als solche GVO-Produkte bezeichnen.
Diese strengen Bewilligungsvoraussetzungen gemäss dem Kommissionsantrag plus ein Moratorium: das wäre nach meiner Ansicht tatsächlich mehr als doppelt genäht. Das Moratorium verkommt quasi zu einem Placebo, das eine Versicherung vortäuscht, das beruhigt, aber im Grunde genommen nichts mehr nützt.
Im Laufe der Kommissionsberatungen bin ich schrittweise zu der Gewissheit gelangt, dass die Fassung der Mehrheit der klare und bessere Weg ist, und ich bin quasi vom Saulus zum Paulus geworden. Die Befürworter des Moratoriums sehen das wahrscheinlich umgekehrt.
Ich bitte Sie aber aus Überzeugung, auf dieses nicht mehr notwendige Moratorium zu verzichten und der Mehrheit zu folgen.