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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-18

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-18

Wortprotokoll

Ich möchte zunächst zwei Bemerkungen zum Votum von Frau Spoerry machen.

Wenn Sie, Frau Spoerry, den Mut haben, das Votum, das Sie heute gehalten haben, im Moment, in dem wir Ihnen den paraphierten Vertrag unterbreiten, nochmals zu halten, und wenn Sie diesem Rat dann beantragen werden, den Vertrag nicht zu genehmigen, dann beglückwünsche ich Sie zu Ihrer wirklich inneren Überzeugung. Sie werden dann nämlich, wenn Sie sich im Rat durchsetzen, verantwortlich sein für die Folgen; und Sie werden dann erfahren, was es bedeutet, in der Verantwortung zu sein, wenn man sich in einer derartigen Rechtslage befindet - einer Rechtslage, die sich nicht einfach aus Parteigutachten ergibt, die dahingeschrieben worden sind.

Ich erlaube mir eine zweite politische Bemerkung zur Art und Weise, wie Sie das Problem hingestellt haben, wie Sie laufend von einer angeblichen rechtlichen Diskriminierung des Flughafens Zürich im Vergleich zu Flughäfen in Deutschland gesprochen haben - so, als ob es keine Grenzen gäbe. Wenn Sie davon ausgehen, wir hätten in der Schweiz einfach das Anrecht, sämtliche unsere Anflüge - und es sind immer mehr Anflüge - auch in Zukunft über deutschem Gebiet zu fliegen, dann muss ich Ihnen sagen: Es ist diese Haltung, mit der über Jahre hinaus gepokert worden ist, die dazu geführt hat, dass sich die Stimmung in Deutschland gegenüber dem Flughafen Zürich in einer Art und Weise verhärtet hat, dass nur noch ein solcher Vertrag möglich war, dass dieser Vertrag noch ein sehr gutes Ergebnis ist, das wir mit dem Entgegenkommen, mit dem politischen Entgegenkommen unseres Nachbarn Deutschland haben erreichen können. Es ist diese Haltung, die Sie hier zum Ausdruck gebracht haben, die beispielsweise die deutschen Nachbargemeinden vom "runden Tisch" gewiesen hat. Glauben Sie, das hätte die Verhandlung, die wir mit Deutschland geführt haben, in irgendeiner Art und Weise erleichtert?

Es ist nämlich so, dass wir uns sehr wohl über die Bedeutung des Flughafens Zürich für das ganze Land im Klaren sind. Und es ist nämlich so, dass ich mit der Verhandlungsmaxime - abgedeckt durch den Bundesrat - in die Verhandlungen gegangen bin, dass wir für die Schweiz das absolute Maximum herausholen müssen. Das ist auch der Grund, weshalb ich in diesen Vorverhandlungen Swissair, Unique und den Kanton Zürich immer beigezogen habe: Über jeden kleinsten Schritt waren sie informiert.

Ich spreche jetzt vom Verwaltungsratspräsidenten. Er war bei mir. Ich weiss, dass Sie bei Bundesrat Villiger waren und immer Angst hatten, ich mache alles falsch. Wären Sie doch einmal, wie ich Sie eingeladen habe, auch zu mir gekommen. Ich hätte es Ihnen persönlich erläutert, anstatt es jetzt hier zu tun.

Ich habe zu diesen Vorverhandlungen nicht die Anwohner eingeladen; ich habe nicht die Umweltverbände eingeladen; ich habe nicht die Fluggegner eingeladen. Ich sage mir, die können später immer noch irgendwie zum Zug kommen. Es ging und geht immer noch darum, für die Schweiz gegenüber Deutschland einen möglichst grossen Freiraum herauszuholen. Das war die Maxime für diese Verhandlungen.

Wie gesagt, diese drei Partner - Swissair, Unique und Kanton Zürich - waren über jeden Schritt informiert.

Zu den Verhandlungen selbst: Ich werfe Deutschland nur einen einzigen Verhaltensschritt vor, den ich nicht ganz fair fand. Das war derjenige, dass sie während eines ganzen Jahres auf Ministerebene nicht verhandeln wollten. Das ist das Einzige. Sie haben gesagt: "Vor den Wahlen in Baden-Württemberg machen wir nichts, nachher sind wir dann vielleicht etwas flexibler." Es war dann so, dass sich beide Parteien - SPD und CDU - dermassen auf diese Position versteift hatten, dass auch nachher keine flexible Haltung mehr vorhanden war. Aber im Übrigen muss ich sagen, ist Deutschland ein Verhandlungspartner gewesen, der genauso auf sein Recht gepocht hat wie wir.

Nun haben Sie mir freundlicherweise viele Argumente über nachbarschaftliche Beziehungen, über Solidarität usw. geliefert, Herr Schweiger. Glauben Sie, ich hätte diese nicht auch gekannt? Glauben Sie, ich hätte diese nicht schon vorher und während der Verhandlungen eingebracht?

Sie haben mir gesagt, Frau Spoerry, nicht einmal ein Schiedsgericht habe man vorgeschlagen. Wissen Sie, um miteinander ein schiedsgerichtliches Verfahren zu vereinbaren, müssen beide Parteien einverstanden sein. Aber das sind manchmal so Einfachheiten, die ich hier erklären darf: Wir können doch nicht ein Schiedsgericht von uns aus durchsetzen, ohne dass Deutschland es will, und Deutschland wollte es nicht. Deutschland hatte genug; Deutschland hatte auch genug davon, wie es jahrelang behandelt worden war.

Wenn wir vom Ergebnis der Eckwerte ausgehen, muss ich Sie noch etwas fragen: Was wollten Sie dann? Glaubte wirklich jemand, wir könnten den Vertrag einfach so weiterführen, wie er vorher bestanden hatte? Er wurde gekündigt; Deutschland wollte einen neuen Vertrag. Deutschland schlug 80 000 Anflüge vor, wir sind heute schon bei 140 000. Was ist dann? Was möchten Sie, 120 000, 110 000 oder 130 000? Wo ist der Fehler?

Sie empören sich darüber, dass wir nicht mehr die gleiche Situation haben wie vorher, als der Vertrag noch nicht [PAGE 379] gekündigt war. Mit dieser Kündigung, die ja dann doch nicht komme, Deutschland habe dann doch nicht den Mut, sie vorzunehmen, wurde jahrelang gespielt, und die deutschen Nachbarn wurden nicht ernst genommen.

Ich habe noch nie so klar gesprochen, aber ich musste es jetzt tun. Wenn Sie so in den Wald rufen, dann muss auch die Vorgeschichte erwähnt werden.

Nun haben Sie zum Recht gesprochen. In der Botschaft werden wir Ihnen die rechtliche Lage ausführlich darlegen. Wir werden uns auch gründlich darauf vorbereiten.

Ich möchte hier nochmals unterstützen, was Herr Marty gesagt hat. Die rechtliche Differenz liegt darin, dass diese Parteigutachten sagen: Im Chicagoer Übereinkommen ist ein Überflugrecht vorgesehen; ein Überflugrecht beinhaltet auch ein Anflugrecht. Welch gefährliches Argument!

Erstens ist die Grundthese gar nicht so sicher. Zwar kann man sie herbeidiskutieren, aber wenn man sich auf diese These einlässt, ein Anflug sei ein Ausfluss des Überfluges, dann kann das nur die natürlichen Überflüge, die von Norden her erfolgen, betreffen. Es kann natürlich nicht die Flugzeuge betreffen, die aus dem Süden - aus der Türkei, aus Italien - über deutsches Gebiet geleitet werden und dort in den Warteräumen ihre Schleifen drehen. Solche Flüge fallen ganz sicher nicht unter ein Überflugrecht gemäss Chicagoer Abkommen.

Ich habe auch mit dem Gedanken gespielt, diese These zu gebrauchen. Ich habe mir dann errechnet: 32 Prozent aller Anflüge erfolgen tatsächlich aus dem Norden; das sind heute 50 000 Anflüge. Deutschland hat uns 80 000 Anflüge angeboten. Nach dieser Grundthese, die an sich gar nicht erhärtet ist, hätte ich dann noch die Möglichkeit gehabt, eine weitere, nochmals wacklige These zu entwickeln und zu sagen: Ihr müsst auch noch die Last der entsprechenden Anzahl von theoretischen Abflügen tragen. Das macht 100 000 - nur damit Sie da etwa die Verhältnisse sehen. Wir hätten auf diese Weise das Risiko gehabt, viel, viel schlechter wegzukommen als mit dem, was uns Deutschland angeboten hat.

Sie haben auf das Völkerrecht verwiesen. Es gibt einen völkerrechtlichen Grundsatz, nach dem jedes Land die Immissionen, die es produziert, selbst zu tragen hat. Das ist ein völkerrechtlicher Grundsatz. Es gibt keinen völkerrechtlichen Grundsatz, nach dem wir die Anflüge über deutschem Gebiet abwickeln dürften. Ein solcher Grundsatz ist mir unbekannt.

Sie haben über das Vorgehen gesprochen: Ich war auch einmal Anwalt und weiss, wie man solche Gutachten macht. Selbst wenn man jetzt noch theoretisiert, dass wir ein Anrecht hätten, alle unsere Anflüge zu jeder Zeit über deutschem Gebiet abzuwickeln, geht es dann noch darum, wie man ein solches Recht durchsetzt. Sie haben die Idee eines Schiedsgerichtes gehabt. Danke, diese hatte ich auch schon; Deutschland hat sie aber nicht akzeptiert. Da haben Sie die Idee International Civil Aviation Organization (ICAO) gehabt. Die ICAO ist in ihrer Geschichte zweimal angerufen worden, einmal beim Konflikt Indien-Pakistan, im Krieg - die ICAO hat da nicht entschieden, hat das Ganze zur politischen Beurteilung an die beiden Länder zurückgegeben. Das zweite Mal ging es um England und Spanien mit Bezug auf Gibraltar - die ICAO hat da nicht entschieden, hat dies den beiden Ländern zur selbstständigen Erledigung zurückgegeben. Hätten wir nun die ICAO angerufen, hätte ein Eintreten auf unser Begehren - und das ist der entscheidende rechtliche Mangel - keine aufschiebende Wirkung gehabt. In der Zwischenzeit hätte Deutschland also den angedrohten Weg nehmen können, nämlich selbstständig eine Verordnung zu erlassen, uns die Flugsicherung wegzunehmen und diese selbst zu gerieren. Dagegen hätten wir an ein Gericht gehen können - das hatten wir alles schon vorbereitet, hatten die Verordnung schon gesehen, den Anwalt bestellt, wussten, welches Gericht. Aber erstens hätten wir bei diesem Gericht keine aufschiebende Wirkung bekommen, und zweitens hätte dieses Gericht - es wäre ein deutsches gewesen, das eine deutsche Verordnung überprüft hätte - die Verordnung nur auf Willkür überprüfen können.

Und jetzt kommen Sie und sagen: Ja, man hätte da eben etwas mutiger sein müssen, etwas hart sein müssen. Hätten wir gespielt und Deutschland hätte sich durchgesetzt - ich hatte keinen Anlass anzunehmen, dass Deutschland nur droht -, müssten wir im Juni dieses Jahres die Forderungen von Deutschland bereits übernehmen, und dann wäre der Hub gefährdet, weil wir uns in so kurzer Zeit nämlich nicht umstellen könnten. Weil wir die notwendigen Verfahren, die unser Recht vorsieht, die baulichen Massnahmen, die ihre Zeit brauchen, und die sicherheitstechnischen Prüfungszeiten nicht erfüllen könnten, müssten wir jetzt zurückfahren, und dann wäre der Hub gefährdet.

Deswegen sind das grösste Ergebnis für uns nicht die Warteräume, die immer noch auf deutschem Gebiet sind - wäre ich in Deutschland, hätte ich versucht, das zu ändern; die haben sie jetzt noch -, sondern die 41 Monate Übergangsfrist. Diese 41 Monate ermöglichen uns eben gerade, den Hub zu erhalten. Da haben wir die notwendige Zeit für die Verfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfungen, für das Verfahren, das der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) vorschreibt, und um die baulichen Massnahmen durchzuführen.

Deswegen ist das der wichtige Teil an diesem Vertrag, und deswegen ist das auch der Teil, den Süddeutschland jetzt wieder rückgängig machen will. Mein Deutscher Kollege ist unter Druck von Süddeutschland, so wie Sie im Namen der Region Zürich und der Nachbarkantone Druck machen, weil Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.

Wir werden Ihnen einen paraphierten Vertrag unterbreiten. Sie werden dann die Verantwortung haben, ihn so zu übernehmen oder zu sagen, es müssten Nachbesserungen gemacht werden. Dann sind Sie auch einmal damit konfrontiert, was es heisst, dafür verantwortlich zu sein, wenn die Flugbewegungen effektiv in wenigen Monaten zurückgefahren würden.

Herr Pfisterer hat in seiner Interpellation vor allem vorwärts geblickt. Ich möchte in diesem Sinne zu seinen Fragen kurz Stellung nehmen. Ich habe gesagt, dass die Rechtslage so gut ausgeleuchtet sein muss, dass sie Ihnen allen auch einleuchtet - wir treffen die entsprechenden Vorbereitungen. Es ist selbstverständlich, dass Spielräume noch da sind. Um die wird genauso hart weiter gerungen, wie um die Eckwerte selber gerungen worden ist.

Die Kantone sollen einbezogen werden - Sie haben Recht. Die Kantone waren vorher zum Teil einbezogen durch die Vertretung des Kantons Zürich. Das weitere Vorgehen wird so sein, dass die Umsetzung der Verhandlungsergebnisse unter der Leitung des Bundes erfolgt - es wurde von verschiedenen Seiten gefordert, dass der Bund das Heft in die Hand nehmen müsse.

Ich habe übrigens die betroffenen Kantone bereits zu einer Sitzung eingeladen, sie findet noch vor den Sommerferien statt. Dieses Verfahren, wonach alle Betroffenen inklusive Kantone und Regionen angehört werden müssen, ist im SIL auch so vorgesehen. Die entsprechende Bewilligung kann dann so rechtzeitig erfolgen, dass nachher auch die baulichen Anpassungen erfolgen können.

Herr Pfisterer hat eine Forderung aufgestellt, nämlich eine möglichst gleichmässige Verteilung des Lärms. Ich will diese Forderung jetzt nicht einfach zurückweisen; ich will nur sagen, dass das noch nicht so klar ist. Es gibt hier zwei Philosophien. Die eine ist eine Konzentration des Lärms, mit der Folge, dass halt auch expropriiert werden muss; dass denjenigen bezahlt werden muss, die in Gebieten über den Lärmgrenzwerten wohnen, statt dass das alles demokratisch über das ganze Gebiet verteilt wird und alle etwas unzufrieden sind.

Raumplanerisch ist Grauen erregend gesündigt worden. Noch und noch sind Wohnquartiere in unmittelbarer Nähe von Kloten eingezont worden. Das muss einmal ein Ende haben, und dank der Lärmschutzverordnung ist das jetzt möglich. Es gibt Gebiete, auf denen nicht mehr gebaut werden kann. Das ist das einzig Richtige.

Es gibt diese beiden Philosophien, und in den kommenden Diskussionen muss man jetzt eine Lösung finden. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, die gerechte Verteilung sei die richtige Lösung.[PAGE 380]