Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-06-13
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-13
Wortprotokoll
Ich hatte zu diesem Thema des sogenannten Quasi-Wertschriftenhändlers bekanntlich schon in der letzten Herbstsession eine dringliche Interpellation eingereicht und erlaube mir deshalb heute, wo wir nun darüber legiferieren, kurz zu den uns vorliegenden Anträgen Stellung zu nehmen.
Mein damaliger Vorstoss war ein Zeichen des Unmutes über das sonderbare und meines Erachtens rechtswidrige Kreisschreiben Nr. 8 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom letzten Jahr über die willkürliche Qualifikation von gewöhnlichen Sparern und Anlegern als Wertschriftenhändler, beispielsweise wenn sie ein Wertpapier kaufen und es vor Ablauf von 12 Monaten mit Gewinn wieder verkaufen. Es ist ja wirklich stossend, wenn solche Anleger einen solchen Kapitalgewinn als Einkommen versteuern müssen, obwohl es in unserer Steuergesetzgebung ganz klar heisst, dass private Kapitalgewinne steuerfrei seien.
Mit der heutigen Vorlage bereinigen wir nun diesen Missstand. Mir geht es dabei in erster Linie um die Tausende von kleinen, mittleren, aber auch grösseren Anlegern, die ein Leben lang in Form von Wertschriften gespart oder private Altersvorsorge betrieben haben oder nun plötzlich von einem Tag auf den anderen aus der zweiten Säule ein paar Hunderttausend Franken als Vorsorgekapital zur Verfügung haben. An diese Leute müssen wir denken; sie sollen wissen, ob ihnen der Fiskus irgendwelche - ich sage es einmal so - Fallen entgegen dem klaren Wortlaut des Gesetzes ausgelegt hat. Wir brauchen also Klarheit, Rechtssicherheit, Transparenz. Welches ist nun aber der zweckmässigste und auch mehrheitsfähigste Weg? Drei Wege liegen uns vor.
Ich meine, der zweckmässigste und mehrheitsfähigste Weg ist derjenige der vorberatenden Kommission. Abzulehnen, weil zu restriktiv, ist der Vorschlag des Bundesrates. Am klarsten ist wohl derjenige von Kollegin Leumann. Ich bezweifle aber, dass er mehrheitsfähig ist; mir jedenfalls geht er zu weit. Jene Börsianer, die ihr Vermögen jährlich mehr als viermal umsetzen und so Jagd auf Gewinnmaximierung machen, die kann man auch aus meiner Sicht getrost den berufsmässigen Wertschriftenhändlern gleichsetzen - sie sind es ja. Man kann und soll dann auch ihre Gewinne der Einkommenssteuer unterstellen und sie spiegelbildlich dazu ihre Kapitalverluste vom steuerbaren Einkommen abziehen lassen.
Den vernünftigen Mittelweg hat uns nun die Kommission vorgezeichnet. Ich habe mich mit der Einführung eines Schwellenwertes von 500 000 Franken zwar lange schwer getan, weil ich ursprünglich darin ein erhebliches Unsicherheitspotenzial geortet hatte. Dem ist aber nicht so - insbesondere Kommissionssprecher Schiesser hat darauf hingewiesen -, sodass ich mich nicht zu wiederholen brauche. Massgebend ist hier das kumulative Erfordernis; nebst besagtem Schwellenwert muss nämlich auch noch das Wertschriftenvermögen jährlich mindestens viermal umgesetzt werden, damit jemand als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler mit den entsprechenden Steuerfolgen erfasst wird. Das aber tut kein vernünftiger Anleger. Und wenn es an seiner statt seine Bank auf der Basis einer Verwaltungsvollmacht tut - primär, weil sie natürlich an sich selber denkt, um Kommissionserträge zu generieren -, dann soll man die Bank schleunigst wechseln. Man hat ja ein volles zweites Jahr Zeit dazu, um das ohne negative Steuerfolgen bewerkstelligen zu können.
Auch im Lichte dieser Erkenntnis erweist sich somit der Antrag der Kommission als sehr taugliche Lösung, weshalb ich Sie bitte, der Kommission zuzustimmen.