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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-06-18

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-18

Wortprotokoll

Zunächst eine Gesamtbeurteilung: Es geht um den Flughafen Zürich in seiner gesamtschweizerischen Rolle und darum, die Lebens- und Standortqualität der näheren und weiteren Umgebung zu erhalten.

Die Antwort des Bundesrates kann teilweise zufrieden stellen. Es ist entscheidend, dass die internationale Rechtslage genügend rasch geklärt und die Ergebnisse der Prüfung in die Verhandlungen einbezogen werden. Zudem müssen die Kantone vermehrt in den Handlungsprozess einbezogen und vor allem die alternativen Betriebskonzepte vertieft bearbeitet werden. Rechtslage, Kantone und Betriebskonzepte sind also die drei kritischen Punkte.

Erstens, Rücksicht auf den Stand des Verfahrens: Was bedeutet eigentlich die Diskussion in unserem Rat heute? Die Kommission hat das Geschäft in den letzten Monaten zweimal behandelt und heute Nachmittag über die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation beraten. An der vorsessionalen Sitzung hat sich Herr Bundespräsident Leuenberger mit der Behandlung eines Vorstosses in der Sommersession einverstanden erklärt. Zudem bittet die Interpellation nur um Antworten, soweit dies die Verhandlungen gestatten.

Heute geht es um eine der Formen, in denen sich das Parlament im Sinne der neuen Bundesverfassung an der Gestaltung der Aussenpolitik beteiligen kann. Selbstverständlich binden die heutigen Aussagen den Ständerat bei einer allfälligen späteren Ratifizierungsdebatte nicht. Ebenso behält der Bundesrat seinen Verhandlungsspielraum.

Zweitens: Was vorliegt, ist ein Zwischenergebnis, das weiter zu bearbeiten ist. Das vorliegende Zwischenergebnis hat positive Seiten. Die angedrohte einseitige deutsche Regelung ist nicht erfolgt. Der Zeitdruck ist weg, beide Parteien sind trotz Zeitverlust wieder in einem Verhandlungsprozess, wie sich dies für gute Nachbarn ohnehin gehört.

Negativ wird verschiedentlich festgehalten, die Vereinbarung vom 23. April 2001 riskiere, internationales Recht zu verletzen, die schweizerische Bevölkerung und den Flughafen Zürich zu diskriminieren und den Bestrebungen der europäischen Flugsicherung nach flüssiger sowie umweltschonender Verkehrsabwicklung, aber auch innovativen Ansätzen - Beschränkung der Lärmmenge statt der Zahl der Bewegungen - zuwiderzulaufen.

Das Zwischenergebnis ist erst von den Verkehrsministern erreicht worden und besteht naturgemäss aus blossen Eckwerten. Diese Vorgaben "von oben" müssen nun überprüft, konkretisiert sowie "von unten" ausgefüllt werden. Dies kann und soll wohl auch aus schweizerischer Sicht zu Modifikationen führen. Denkbar ist nur eine zeitlich beschränkte Lösung. Die Eckwerte sehen eine Überprüfung nach acht Jahren vor, die so genannte Review-Klausel.

Drittens, zur Antwort des Bundesrates zu den einzelnen Ziffern der Interpellation - ich referiere aufgrund der Kommissionssitzung von heute Nachmittag, an der Herr Bundespräsident Leuenberger teilgenommen hat -:

1. Die internationale Rechtslage ist umfassend zu überprüfen: Die Überprüfung ist wesentlich. Sie kann grundlegende Auswirkungen für diesen und andere Flugplätze haben. Sie wird sich auch auf die Gleichbehandlung der europäischen Flughäfen, die Flugsicherung über Deutschland und den Umweltschutz beziehen müssen.

2. Spielräume nutzen: Eine ganze Reihe von Fragen ist noch offen - z. B. betreffend die Gestaltung der Abflüge Richtung Norden, die Art der erfassten Flugzeuge, betreffend Umsetzung, Überwachung, Controlling, Monitoring usw. - oder soll im Hinblick auf das Betriebsreglement offen gehalten werden.

3. Vermehrter Einbezug der Kantone: Dass die Kantone bei der Erarbeitung des Betriebskonzeptes und -reglementes beteiligt werden, ist richtig und erfreulich. Das muss zum Beispiel für die Kantone Schaffhausen, Thurgau und Aargau bereits jetzt gelten, wo das Konzept ab September 2001 mit An- und Abflügen von oder nach Osten bzw. Westen und früheren Betriebszeiten festgelegt wird. Beteiligung heisst aber nicht nur, dass das Ergebnis den Kantonen bekannt gegeben wird, sondern dass sie bei der Erarbeitung einbezogen werden.

Die Frage in der Interpellation zum Einbezug der Kantone zielte über diesen landesinternen Ansatz heraus; die Kantone sind ebenso in den Verhandlungsprozess mit Deutschland einzubeziehen. Für das Verfahren sehen Verfassung und Gesetz eine Mitwirkung vor, weil ihre wesentlichen Interessen und erst recht ihre Zuständigkeiten betroffen sind.

In der Sache muss der Bund nach ausdrücklicher Verfassungsbestimmung auf die Zuständigkeiten der Kantone Rücksicht nehmen und ihre Interessen wahren. Aussen- und Innenpolitik, eidgenössische und kantonale Politik können immer mehr nur gemeinsam und aufeinander abgestimmt betrieben werden. Es geht nicht allein um Luftfahrt, ebensowenig bloss um Technik und Flugsicherung, sondern ebenso sehr um Politik, um Wirtschaftspolitik, um Raumplanung, Zersiedelung, Umweltschutz, grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der badischen Nachbarschaft.

Den Fluglärm hört man nicht in Bern und Berlin, sondern in Eglisau/ZH, Kaiserstuhl/AG, Buchberg/SH, Hohentengen (Baden-Württemberg) usw. Dabei sind selbstverständlich die Handlungsfähigkeit und das Gesamtinteresse der Schweiz vorrangig. "Mitwirken bei gemeinsamen Auslandbeziehungen" heisst, sich unter Leitung des Bundes an der Problemlösung beteiligen - nicht nur zu fertigen Entwürfen eine Meinung abgeben. Dabei sind die Kantone verpflichtet, zu einer gesamthaft sinnvollen Lösung beizutragen. Sie dürfen nicht nur auf ihre Anliegen pochen.

4. Zur Berücksichtigung aller Folgen - das kommt auch bei Ziffer 7 nochmals -: Um die vertraglichen Lösungsvarianten zu beurteilen, wird man die Folgen zumindest abschätzen müssen.

5. Den Flughafen sichern, aber auch die Lebens- und Standortqualität: Es ist erfreulich, dass die Zukunftsperspektiven des Flughafens Zürich nach Meinung des Bundesrates gesichert sind und damit die entsprechenden politischen Anstrengungen vorausgesetzt werden dürfen. Thema ist aber auch die Lebens- und Standortqualität der näheren und weiteren Flughafengegend.

6. Zur möglichst gleichmässigen Verteilung: Die Verhandlungen sind dennoch auf das Ziel einer möglichst gleichmässigen Verteilung hin zu führen. Das darf nicht auf eine Konzentration, auf technisch einfache Lösungen hinauslaufen. Massgebend sind nicht nur flugtechnische, sondern auch politische Gesichtspunkte: Umweltschutznormen, allgemeine Beeinträchtigungen für die Besiedelung, beispielsweise durch Überflüge, und die Möglichkeiten, die sich durch die militärisch nicht beanspruchten Zeiten um den Flugplatz Dübendorf ergeben.

7. Zu den Ziffern 4 und 7, Alternativen bearbeiten, die auch umsetzbar sind: Interessant ist die Information, dass es [PAGE 375] technische Möglichkeiten gebe, den Flughafen auch mit anderen Anflugwegen ebenso effizient zu betreiben wie heute, und dass ein anderes Betriebssystem in der Schweiz auch nicht zwingend zu mehr Lärmbetroffenen führe. Diese offenbar technisch bestehenden Handlungsspielräume sind dahin zu prüfen, ob und wie weit sie raumplanerisch, siedlungspolitisch und im Blick auf die Nachbarn usw. tragbar sind. Der Kanton Zürich hat gegen diese Möglichkeiten Bedenken. Vorteilhaft ist es, wenn diese mit dem Flughafen, den Kantonen, aber auch - soweit betroffen - mit Deutschland und der unmittelbaren badischen Nachbarschaft bearbeitet werden. Es muss eine gemeinsame Vertrauensbasis für die Umsetzung erarbeitet werden, sonst riskieren wir Realisierungsprobleme und dauernde Streitigkeiten über den Vollzug.