Schwaller Urs · Ständerat · 2006-06-13
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-13
Wortprotokoll
Der Titel der zur Diskussion stehenden Vorlage lautet "Ehepaarbesteuerung. Sofortmassnahmen". Damit wird einerseits anerkannt, dass dringender Handlungsbedarf besteht und eine Verknüpfung der Vorlage mit einem vorgängigen Systementscheid über Splitting oder Individualbesteuerung ausser Frage steht. Andererseits wird mit der Qualifikation "Sofortmassnahmen" auch gesagt, dass die Vorlage wahrscheinlich nicht in allen Punkten zu überzeugen vermag sowie dass die einzelnen Elemente Resultat eines Kompromisses sind und die Vorschläge nur als Ganzes eine akzeptable Übergangslösung darstellen, eine Übergangslösung, die gilt, bis der vorhin genannte Systementscheid dann den Weg frei macht für eine lang dauernde Regelung, wie es bei einem Gesetz eigentlich sein sollte.
Was diesen Systementscheid und dann dessen Umsetzung auch in den Kantonen anbelangt, so erwarte ich, wenn es in Richtung Individualbesteuerung geht, in den nächsten zehn Jahren nichts, dies umso weniger, als die Individualbesteuerung den Aufbau eines neuen Verwaltungsapparates verlangen würde und auch grosse Konsequenzen im Sozialversicherungsbereich nach sich ziehen müsste. Ich denke hier zum Beispiel an die Ehepaarrente. Doch das steht heute nicht zur Diskussion.
Zur Diskussion steht einzig eine Übergangslösung. Eine Übergangslösung muss für mich vier Bedingungen erfüllen: Sie muss erstens einfach sein, sie muss zweitens rasch umsetzbar sein, sie darf drittens den anstehenden Systementscheid zwischen Splittingmodell oder Individualbesteuerung nicht präjudizieren, und sie muss viertens trotz allem für alle Ehepaare eine gewisse Ausgewogenheit aufweisen und darf für keine Steuerkategorie, auch nicht für die Alleinstehenden, eine höhere Belastung nach sich ziehen.
Die Vorlage des Bundesrates beziehungsweise der Kommissionsmehrheit erfüllt diese Bedingungen weitgehend, befriedigt mich aber nicht in allen Teilen. Insbesondere hätte ich den Abzug für alle Ehepaare gegenüber der Erhöhung des Zweiverdienerabzugs stärker gewichtet. Weil ich aber weiss, dass jeder neue Antrag verzögert und nur jenen Kräften Auftrieb gibt, die überhaupt nichts wollen, verzichte ich auf das Einbringen neuer Vorschläge oder eines Rückweisungsantrages.
Nicht ungesagt bleiben soll aber, dass der Staat mit der Favorisierung des Doppelverdienerabzugs jene Eltern bestraft, die sich dafür entschieden haben, dass sich ein Partner während einer gewissen Zeit vor allem für die Betreuung und Begleitung der Kinder einsetzt. Damit wird Gesellschaftspolitik in Reinkultur betrieben. Im gleichen Zug wie Bundesrat und Kommissionsmehrheit also die sogenannte Heiratsstrafe für rund zwei Drittel der Zweiverdiener-Ehepaare etwas mildern, wird eine - wie ich es nenne - "Erziehungsstrafe" für selber betreuende Eltern verstärkt. Das kann es doch in einem Land wie der Schweiz nicht sein. So wird auch die Elternarbeit verkannt.
Staatskrippen sind für mich eine willkommene Hilfe und Notlösung, aber kein Zukunftsmodell. Doch wie gesagt, es ist für mich eine Übergangslösung. Klar ist für mich aber, dass eine solche Übergangslösung nur in Kombination mit einem minimalen neuen Abzug für Ehepaare annehmbar ist. Es geht hier zwingend darum, die Schere zwischen den Zweiverdiener-Ehepaaren, den Einverdiener-Ehepaaren und den Rentnern nicht weiter zu öffnen und neue, verfassungsrechtlich bedenkliche Ungerechtigkeiten zu schaffen. Eine Streichung dieses Verheiratetenabzugs, wie sie die Minderheit verlangt, richtet sich klar gegen Rentner und Einverdiener-Ehepaare und liegt auch völlig quer zur Meinung der kantonalen Finanzdirektoren, wie sie uns diese in den letzten Tagen mitgeteilt haben.
Zusammenfassend, und damit schliesse ich, halte ich dafür, dass auf die Vorlage einzutreten ist und sie dann auch als Gesamtpaket - aber eben: nur als Gesamtpaket im Sinne einer Übergangslösung - anzunehmen ist.