Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-06-13
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-13
Wortprotokoll
Steuergerechtigkeit ist ein weites und schwieriges Feld. Das zeigt sich bei der Besteuerung Privater genauso wie bei der Unternehmensbesteuerung. Unser Steuerrecht ist - das ist sehr zu bedauern - zivilstandsabhängig. Das steht im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgebot der Verfassung und zum Eherecht, das heuer mündig, nämlich 18 Jahre alt wird. Das Eherecht von 1988 verpflichtet beide Ehegatten, gleichermassen für das wirtschaftliche Fortkommen der Ehe zu sorgen. Mit anderen Worten: Wenn ein Lohn nicht ausreicht, um die Familie zu ernähren, muss der andere Ehegatte - und das ist aus gesellschaftlichen Gründen meist die Frau - ebenfalls erwerbstätig werden.
Die Erwerbstätigkeit der Zweitverdienenden wird heute aber mehrfach bestraft; das wurde schon mehrmals betont, und man kann es auch nicht genug betonen. Einerseits muss sich das Paar mit Kindern immer noch "verrenken", um Familie und Erwerbstätigkeit unter einen Hut zu bringen. Andererseits beansprucht die familienexterne Betreuung der Kinder einen guten Teil des höheren Familieneinkommens, und zu guter Letzt sorgt noch die Progression für eine deutlich erhöhte Steuerpflicht. Ist das Paar unverheiratet, so entfällt wenigstens Letzteres. Um diese auch vom Bundesgericht schon längst geahndete Ungleichheit - populär und fälschlicherweise "Heiratsstrafe" genannt, Frau Leumann hat darauf hingewiesen - abzuschaffen, brauchen wir offensichtlich Jahre. Der Grund dafür liegt einerseits in der erwähnten Zivilstandsabhängigkeit, denn wir betreiben mit der Steuerpolitik unausgesprochen Gesellschaftspolitik. Persönlich lehne ich sie ab. Der Staat hat sich grundsätzlich nicht via Steuer- oder Sozialpolitik in die Lebensform Erwachsener einzumischen. Anders sieht es aus, wenn ein Paar Kinder hat. [PAGE 455] Daher sind Familienpolitik und Berücksichtigung der Betreuungspflicht von Eltern bei allem staatlichen Handeln zwingend, aber das darf nicht über die Steuerpolitik, sondern muss über die Familienpolitik abgehandelt werden.
Das vorliegende Steuerproblem reduziert sich auf die Kernfrage, wie steuerliche Gleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren, zusammenlebenden Partnern zu erzielen ist. Die Antwort dazu läge eigentlich auf der Hand: durch Individualbesteuerung. Diese lässt sich - so legt uns der Bundesrat Jahr für Jahr dar, und ich habe auch ein gewisses Verständnis dafür - nicht ohne weiteres einführen. Also sind Geduld und eben Sofortmassnahmen gefragt. Diese Sofortmassnahmen dürfen indessen keine neuen zivilstandsrelevanten Parameter beinhalten, denn damit wird die Latte, um endlich zur Individualbesteuerung zu kommen, nur umso höher gelegt.
Erfreulich an der nun vorliegenden Lösung des Bundesrates ist, dass sie darauf verzichtet, die Einnahmenausfälle auf dem Buckel Alleinstehender auszugleichen, wie es im Entwurf noch vorgesehen war. Immerhin leben in unserem Land 40 Prozent aller Menschen allein und zahlen schon jetzt einen höheren Steuertarif als Verheiratete. Die Kombilösung des Bundesrates sieht nun nicht nur einen höheren Steuerabzug für das Zweiteinkommen vor, sondern zusätzlich einen Sozialabzug von 2500 Franken für alle Verheirateten. Ich habe auch dafür ein gewisses Verständnis, obwohl es eigentlich meiner Überzeugung widerspricht, denn dieser Sozialabzug steht in keinem Zusammenhang mit der bundessteuerlichen Diskriminierung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber Zweiverdiener-Konkubinatspaaren. Ich habe aber kein Verständnis, wenn uns die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren bittet, diesen Zweiverdienerabzug der Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren im Vergleich zu heute auf 6000 Franken zu reduzieren und demgegenüber den sogenannten Sozialabzug auf 6000 Franken zu erhöhen. Damit würden wir nicht Steuerpolitik, sondern Familienpolitik betreiben. Es kann heute nicht darum gehen und geht auch nicht darum, die Ehe respektive die eheliche Lebensform zu stärken - so wünschenswert dies sein mag -; es geht heute darum, die steuerliche Diskriminierung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber Zweiverdiener-Konkubinatspaaren zu beseitigen.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Eintreten. Und wenn Sie jetzt meinem Votum gefolgt sind, haben Sie Verständnis dafür, dass ich den Antrag der Minderheit Sommaruga Simonetta unterstütze, der ja diesen Sozialabzug für Ehepaare von 2500 Franken streichen will.