David Eugen · Ständerat · 2006-06-14
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-14
Wortprotokoll
Wenn man wie der Nationalrat an einer Rückwirkungsklausel festhalten will, was sicher diskutabel ist, dann müssen auf jeden Fall - und das möchte ich hier einfach nochmals unterstreichen - sämtliche Konditionen, die die bundesgerichtliche Rechtsprechung in Bezug auf gesetzliche Rückwirkung aufstellt, eingehalten sein. Ich würde jede Rückwirkungsklausel ablehnen, die von dieser feststehenden bundesgerichtlichen Praxis abweicht. Diese Praxis lässt einen gewissen Spielraum, setzt aber auch Grenzen. Insbesondere muss die Rückwirkung zeitlich mässig sein, und diese Voraussetzung ist im jetzigen Beschluss des Nationalrates nicht enthalten.
Wenn Sie wie die WAK-NR und der Nationalrat eine Rückwirkungsregelung möchten, wofür es durchaus Gründe gibt, bitte ich Sie einfach, auf diese Randbedingung auf keinen Fall zu verzichten. Nach meiner Meinung kommt es auch nicht infrage - ich möchte das hier auch nochmals unterstreichen -, dass wir einen Grund für Revisionen schaffen, dass wir also hingehen und per Gesetz bestimmen, dass alte Urteile und Entscheide, die rechtskräftig ergangen sind, revidiert werden können. Das finde ich rechtsstaatlich nicht vertretbar.