Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2006-06-21
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-21
Wortprotokoll
Wenn Sie einen nüchternen Blick auf die Besteuerung alkoholhaltiger Getränke in der Schweiz werfen, dann kommen Sie nicht um die Feststellung herum, dass geradezu groteske Zustände herrschen. Wir besteuern nämlich Bier und Schnaps, Wein und Most aber nicht. Dafür gibt es selbstverständlich überhaupt keinen sachlichen Grund, denn Alkohol ist Alkohol. Der einzige Grund für diesen grotesken Unterschied liegt in der Durchsetzungskraft der Lobbys. Die Wein- und Mostlobby hat sich durchgesetzt, die Bier- und Schnapslobby hat verloren. Wie grotesk, wie zugespitzt das ist, sehen Sie am Beispiel der Besteuerung von Alcopops. Wir besteuern Alcopops, die mit Branntwein, also mit Schnaps, oder auf der Basis von Bier mit Alkohol gemischt sind, wir besteuern aber keine Alcopops, die auf der Basis von Wein oder Most alkoholhaltig geworden sind. Das soll einmal jemand erklären!
Zu diesem grotesken Bild passt auch der Unterschied in der Besteuerung von Bier und Schnaps: Während wir beim Bier auf einen Liter reinen Alkohol gut 5 Franken erheben, erheben wir beim Schnaps einfach sechsmal mehr auf einen Liter Alkohol. Dafür gibt es aber auch keine sachlichen Gründe, denn auch da ist Alkohol einfach Alkohol. Die richtige Lösung kann doch nur darin bestehen, dass wir Alkohol besteuern und nicht die Getränke. Es ist ja letztendlich egal, was um den Alkohol herum ist. Richtig wäre es, den Alkohol beziehungsweise den Gehalt an Alkohol zu besteuern. Das Biersteuergesetz, über das wir heute zu befinden haben, macht genau dieses nicht. Darum bitte ich Sie, die Vorlage zurückzuweisen.
Es gibt aber einen zweiten Grund, warum man diese Vorlage zurückweisen sollte: Sie ist ein rein fiskalisches Gesetz und verzichtet darauf, gesundheitspolitische Elemente zu integrieren. Das geht in Tat und Wahrheit gar nicht, weil es nämlich einen untrennbaren Zusammenhang zwischen der Steuer und der Lenkungswirkung gibt. Wir alle wissen: Hohe Steuern senken den Konsum. Hohe Steuern haben also eine präventive Wirkung.
Das Umgekehrte gilt auch: Tiefe Steuern animieren zum Konsum, bedeuten also Verzicht auf Prävention. Wir haben das nirgends so gut beobachten können wie bei der Einführung der Steuer auf gewisse Alcopops. Der Umsatz dieser Alcopops ist in den Keller gefallen, nachdem die Steuer [PAGE 1031] erhoben wurde. Dafür wurde dann auf jene Alcopops umgestellt, die wir nicht besteuern. Das ist doch irgendwie sinnlos.
Ich halte den Verzicht auf Prävention, d. h. den Verzicht auf verbrauchssenkende Massnahmen für geradezu unverantwortlich angesichts der real existierenden Alkoholprobleme in unserem Land. Es ist ja völlig unbestritten, dass 20 Prozent unserer Bevölkerung, jeder und jede Fünfte, ein Alkoholproblem haben. Wir alle wissen, dass Alkoholsucht eine der schwersten Krankheiten in unserem Land ist, mit sehr vielen Toten, vielen Kranken und vielen Pflegebedürftigen. Herr Gysin Remo hat Ihnen vorhin den sozialen bzw. volkswirtschaftlichen Schaden in Franken ausgerechnet: Pro Jahr kostet uns das alles ungefähr 6,5 Milliarden Franken. Das ist keine Bagatelle.
Nun möchte ich Sie an noch etwas erinnern: Der Bundesrat, der diese Zusammenhänge auch kennt, hat beim Bundesamt für Gesundheit eine "Strategie Alkohol" in Auftrag gegeben. Die "Strategie Alkohol" wird noch im Laufe dieses Jahres, also im kommenden Herbst, veröffentlicht. Das heisst, der Bundesrat selber hat den Eindruck, dass auf strategische Art und Weise gegen die Alkoholprobleme in unserem Land vorgegangen werden sollte. Da frage ich Sie: Wie kann man jetzt das Biersteuergesetz revidieren, ohne die Erkenntnisse und Zielsetzungen der "Strategie Alkohol", die man in Auftrag gegeben hat, zu berücksichtigen? Die einzige richtige Verhaltensweise für unser Parlament ist Abwarten, dieses Gesetz zurückweisen und dann in Kenntnis der Analysen und Zielsetzungen der "Strategie Alkohol" noch einmal von vorne beginnen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit Gysin Remo zuzustimmen.