AB 137794
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-21
Wortprotokoll
Mit der Revision des Biergesetzes können heute bestehende Mängel des bisherigen Systems, welches auf der alten Bundesverfassung beruhte, aufgehoben werden; wir haben es mehrmals gehört. Die Kommissionssprecher haben bereits die Notwendigkeit einer Revision erklärt.
Die CVP-Fraktion begrüsst die Gesetzesrevision und wird darauf eintreten. Somit habe ich auch gesagt, dass die CVP-Fraktion den Rückweisungsantrag Gysin Remo ablehnen wird. Dieser Antrag wird sozial- und gesellschaftspolitisch begründet. Er mag durchaus seinen Sinn in einem grösseren Zusammenhang haben. Ich lade Sie ein, die intensive und ausführliche Debatte zu führen, wenn wir dann wirklich den Bericht des Bundesamtes für Gesundheit haben, damit wir die ganze Frage der Prävention in diesem Rahmen dann auch entsprechend angehen können. Wir vertreten heute klar die Auffassung, dass dieses bis anhin rein fiskalische Gesetz auch in Zukunft ein solches bleiben sollte, gemäss [PAGE 1032] Artikel 131 der Bundesverfassung; ich werde noch kurz darauf eingehen.
Dieses Gesetz - auch das haben wir bereits gehört - ist historisch gewachsen, und diesen Charakter möchten wir nicht ändern. Wir wollen weder eine Abschaffung der Biersteuer noch im heutigen Zeitpunkt eine Besteuerung des Weins, wie das von der einen oder der anderen Seite vorgeschlagen wird. Wir verschliessen uns dennoch nicht vor den sozial- und gesellschaftspolitischen Argumenten der Minderheit. Denn auch wir nehmen die Problematik, die sich mit dem vermehrten Alkoholkonsum namentlich junger Menschen stellt, ernst. Auch haben wir, wie Sie sehr wahrscheinlich auch, die verschiedenen unlängst veröffentlichten Zahlen über Rauschtrinken der jüngeren Generation, über die wachsende Anzahl der Spitaleinweisungen von Jugendlichen mit Alkoholvergiftungen präsent. Die Hintergründe dieses Phänomens sind viele. Schuldruck, Perspektivelosigkeit, zum Teil Verwahrlosung und weitere Probleme können Ursache dieses Verhaltens, dieses regelmässigen Rauschtrinkens sein. Da muss - und da sind wir uns sehr wahrscheinlich auch in diesem Rat einig - Prävention einsetzen.
Der Minderheitsantrag Gysin Remo fordert nicht nur einen adäquaten Jugend- und Gesundheitsschutz, sondern zeigt zugleich auch den Weg, welcher eingeschlagen werden sollte. Der Antrag beinhaltet die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Besteuerung aller Alkoholika, also auch des bisher nicht besteuerten Weins. Wir lehnen diese Ausdehnung ab und bitten Sie daher auch, der Mehrheit zu folgen und das Geschäft nicht zurückzuweisen.
Wir verschliessen uns im Gegensatz zur SVP dem Gedanken des Jugendschutzes und der Prävention aber nicht. Daher werden wir diesen Gedanken auch bei Artikel 1 aufnehmen; ich werde nochmals zu diesem Artikel sprechen. Dennoch vertreten wir die Auffassung und die Meinung, dass wir mit diesem Gesetz die sozialpolitischen - ich habe es gesagt - und gesellschaftspolitischen Probleme, die sich rund um das Thema Alkohol ergeben, nicht lösen können bzw. sollten. Sicher aber können wir analog zur Besteuerung der Alcopops über den Steuersatz eine gewisse Präventionswirkung erzielen. Darauf kommen wir bei Artikel 11, namentlich mit dem Antrag der Minderheit II, insbesondere zu Absatz 2bis, nochmals zu sprechen.
Einer generellen Verankerung gewisser Lenkungsmassnahmen und Zweckbindungen der Ausgaben zur Förderung von Prävention und zur Deckung der damit verbundenen Kosten in diesem Gesetz steht die CVP hingegen kritisch gegenüber. Im Wissen, dass das Eidgenössische Departement des Innern auf die Resultate einer Studie des Bundesamtes für Gesundheit über die zu implementierenden Präventionsmassnahmen in diesem Bereich wartet und diese Resultate Anfang nächsten Jahres vorgelegt werden sollen, erachten wir es als nicht opportun, heute im Detail zu legiferieren. Es braucht zuerst die Gesamtschau, damit danach eine gezielte Anpassung der entsprechenden Gesetze möglich wird. Mit der Verankerung einer Klausel in Artikel 1 ermöglichen wir dem Bund, nachträglich in diesem Gesetz Bestimmungen für gezielte Massnahmen auch im Bereich des Jugend- und Gesundheitsschutzes einzufügen.
Aus all diesen Überlegungen wird die CVP-Fraktion auf das Gesetz eintreten.