Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2006-06-21
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-21
Wortprotokoll
Die Debatte ist sehr interessant. Man spricht von Vorbildern, von Wettbewerbsverzerrungen, von ordnungspolitischen Sünden und von was weiss ich was alles. Wenn wir aber - hier möchte ich Frau Meier-Schatz eine Antwort geben - die Kleinbrauereien in einem Steuergesetz bevorteilen, ist dies ordnungspolitisch durchaus sinnvoll, und es macht auch Sinn, dass man das hier regelt. Hingegen ist es nicht sinnvoll, wenn man Prävention mit einer Steuervorlage verbindet; das sind für mich wirklich zwei unterschiedliche Dinge, die man speziell anschauen sollte. Ich bin also dafür, dass man - im Sinne einer Erhaltung der verschiedenen Bierkulturen - die Kleinbrauereien gegenüber den grossen, internationalen Brauereien bevorzugt, welche die Bierfertigung ganz anders, industriell machen und damit günstiger produzieren können. Ich glaube also nicht, dass wir hier einen ordnungspolitischen Fehler begehen, wenn wir das machen.
Die SVP-Fraktion unterstützt die Minderheit I (de Buman) und lehnt alle Anträge der Minderheit II (Gysin Remo) ab.
Ich komme zur Minderheit I: Wenn Sie die umliegenden Länder sehen, müssen Sie erkennen, dass in Deutschland nach diesen neuen Grundsätzen der Besteuerung eben gemäss Stammwürzegehalt besteuert wird: Biere mit weniger als 10 Grad Stammwürze mit 10 Franken pro Hektoliter, Biere mit einem Stammwürzgehalt von 10,1 bis 14 Grad mit 14 Franken und Biere mit über 14,1 Grad mit 18 Franken. Wenn Sie das dann mit dem Beschluss des Ständerates vergleichen, sehen Sie, dass wir hier wesentlich - wesentlich - höher liegen, eben fast doppelt so hoch wie in Deutschland. Und ich habe gesagt, dass wir mit unserer Steuer auch gegenüber Frankreich um 25 bis 30 Prozent höher sind. Es kommt noch dazu, dass bei der bisherigen Besteuerung des Bieres die kalte Progression nicht ausgeglichen wurde. Damit nimmt der Bund 13 Millionen Franken pro Jahr mehr ein, als er eigentlich aufgrund des ursprünglichen Gesetzes und unserer Progressionsvorschriften einziehen dürfte. Mit dem Antrag der Minderheit I gleichen wir das in etwa aus; Herr de Buman hat es ausgeführt.
Die Minderheit II will mit ihrem Antrag zu Absatz 1 bei der Besteuerung des Normal-, Spezial- und Starkbiers einfach einen Faktor 10 gegenüber dem Leichtbier. Sie will also eine willkürliche Verzehnfachung der Steuer. Wo da die Logik von Kollege Fehr ist, wenn er sagt, man sollte eigentlich pro Liter reinen Alkohols besteuern, müsste ich ihn dann wirklich noch fragen.
Was nun den Antrag zu Absatz 1bis betrifft, muss man doch einmal feststellen, dass die Alkoholverwaltung den Kantonen bereits heute Beträge aus der Besteuerung von Alkoholika für die Prävention zurückerstattet, dass also ein Teil der Mittel aus der Besteuerung von Alkohol bereits für Präventionsmassnahmen eingesetzt wird. Wenn wir das hier nochmals machen, verzetteln wir uns angesichts des Aufwandes. Das wäre, auch mit Blick auf die Prävention, nicht sehr wirkungsvoll.
Man sollte wieder einmal bestehende gesetzliche Regelungen und bestehende Verbote durchsetzen, etwa das Verbot des Verkaufs von Alkohol an Minderjährige. Wenn man diese Pflicht strikte durchsetzen würde, hätten wir viele Probleme, die heute angesprochen worden sind, gar nicht auf dem Tisch. Auch ist es doch immer noch in der Verantwortung der Eltern, ihre Kinder so zu erziehen, dass sie dieses ausfällige Rausch- oder Kampftrinken, wie es vorher erwähnt worden ist, nicht zulassen. Ich als Vater merke auf alle Fälle, wenn meine Jungen später nach Hause kommen und erst noch zu viel Alkohol getrunken haben. Dann kann ich, wenn ich den Mut dazu habe, einschreiten, und das tue ich auch.
Ich denke, wir müssen hier wieder einmal die Verantwortung der Erziehenden und ihre Vorbildfunktion, die vorher schon von Kollegin Fässler angesprochen worden ist, spielen lassen. Vorbild sein heisst nicht, dass man total abstinent sein muss; Vorbild sein heisst, dass man mit den verschiedenen Suchtmitteln sinnvoll und verantwortungsvoll umgeht, so, dass sie nicht gesundheitsgefährdend wirken. Alkohol in ganz bescheidenem Umfang kann durchaus auch gesundheitsfördernd wirken; das zeigen andere Berichte.
Noch ein letzter Punkt. Ich möchte nur noch einen Satz zu Absatz 2bis sagen: Wenn Sie das jetzt beim Bier einführen, haben Sie morgen oder übermorgen Mischgetränke mit Wein oder Mischgetränke mit Obst. Wir flicken hier also irgendwo etwas und öffnen damit wieder irgendwo einen Gang in eine neue Richtung. Auch das ist nicht sinnvoll, wir sollten das wirklich einmal gesamtheitlich anschauen.