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David Eugen · Ständerat · 2001-06-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-18

Wortprotokoll

Ich möchte zu diesem Abkommen eine Bemerkung aus Sicht der Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik anfügen. Für mich ist es klar, dass wir dem Bundesbeschluss zu diesen Abkommen hier zustimmen müssen. Das ist abgeschlossen, fertig; wir können als Parlament daran auch nichts mehr ändern.

Das Thema, das ich aufbringen möchte, ist die grundsätzliche Haltung, mit der die Schweiz an solche Abkommen herantritt. Es ist klar, dass Mexiko und die Schweiz bezüglich der Entwicklung sehr grosse Unterschiede aufweisen. In Mexiko lebt mehr als die Hälfte der Bevölkerung in extremer Armut. Wir alle wissen, dass auch riesige Umweltprobleme bestehen. Wenn mit solchen Ländern Abkommen geschlossen werden, muss nach meiner Meinung insbesondere darauf geachtet werden, dass die Investoren, die multilateralen Unternehmen - auch diejenigen aus der Schweiz, wenn sie in diesen Ländern investieren -, auch Pflichten wahrnehmen und nicht nur Rechte.

Wenn Sie jetzt das Abkommen ansehen, insbesondere den Artikel 48 des Abkommens, stellen Sie fest, dass es den Investoren einfach Rechte gibt, ihnen aber keine Pflichten überbindet - leider nicht einmal jene Pflichten, die heute im OECD-Bereich als Richtlinien für Multilaterale gelten. Nach meiner Meinung müssten diese Grundsätze Teil solcher Abkommen werden, an denen sich die Schweiz beteiligt. Es müsste also auch auf diese Prinzipien verwiesen werden - nicht nur, wie es jetzt in Artikel 48 des Abkommens der Fall ist, betreffend die Investitionen auf die OECD-Liberalisierungskodizes und die OECD-Inländerbehandlungsinstrumente. Mir fehlt das in diesem Abkommen.

Ich bemerke das darum besonders, weil es ganz klar ist, dass die Schweiz in der Efta die Hauptverantwortung für den Abschluss dieser Abkommen trägt, auch aus Interessengründen. Die drei anderen Efta-Staaten - Island, Norwegen und das Fürstentum Liechtenstein - sind in solche Abkommen, die Investitionsvoraussetzungen für multinationale Unternehmungen schaffen, viel weniger involviert. Aus dieser Situation heraus trägt die Schweiz im Rahmen der Efta auch eine besondere Verantwortung dafür, dass diese Gesichtspunkte beachtet werden. Ich möchte einfach festhalten, dass diese Gesichtspunkte in diesem Abkommen meiner Meinung nach zu wenig beachtet werden.

Vonseiten der Verwaltung wurde mir der Einwand entgegengehalten, die EU mache genau das Gleiche. Es ist sicher so, dass die EU ein Vorläuferabkommen im gleichen Sinn gemacht hat. Das ändert aber nichts daran, dass die Schweiz und die Regierung dieses Landes ihre eigene Verantwortung wahrnehmen müssen. Da sie sich im Rahmen der OECD eigentlich relativ aktiv in der Frage der Richtlinien für die multinationalen Unternehmungen engagiert hat, wäre es auch logisch, wenn diese Richtlinien in der eigenen Abkommenstätigkeit umgesetzt würden.

Das nächste kritische Abkommen steht vor der Tür; es ist das Efta-Abkommen mit Israel. Dort gibt es auch ein Vorläuferabkommen der EU. Allerdings hat dort jetzt auch die EU kritische Fragen aufgeworfen.

Ich möchte den Bundesrat bitten, bei den neuen Abkommen, die jetzt laufend kommen werden, diese Gesichtspunkte aufzunehmen - vor allem, wenn Abkommen mit Ländern geschlossen werden, in denen eine starke Menschenrechtsproblematik oder in denen bei der Entwicklung eine grosse Differenz zur Schweiz besteht.