Beerli Christine · Ständerat · 2001-06-19
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-19
Wortprotokoll
Die Artikel 90 und 90a behandeln unter den Titeln "Beschaffung der Mittel" und "Beteiligung von Bund und Kantonen" (= Entwurf des Bundesrates) die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. Der Bundesrat sieht in seinem Entwurf vor, dass sich Bund und Kantone fest an den Kosten der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und der arbeitsmarktlichen Massnahmen beteiligen. Im Gegenzug dazu wird vom Beizug von Bund und Kantonen für die Finanzierung bei ausserordentlichen Verhältnissen und von der Beteiligung der Kantone an den Kosten der arbeitsmarktlichen Massnahmen in der heutigen Form abgesehen.
Im Entwurf des Bundesrates wird die Belastung von Bund und Kantonen im Vergleich zu heute geringfügig erhöht: 1999 gab der Bund 246 Millionen Franken aus, nach der Revision werden es 300 Millionen Franken sein. 1999 trugen die Kantone 75 Millionen Franken bei, nach der Revision werden es 100 Millionen Franken sein. Die Gewährung von allfälligen Darlehen an die Versicherung soll neu in der Form von Tresoreriedarlehen durch den Bund erfolgen. Diese werden zu Marktbedingungen gewährt und belasten die Finanzrechnung des Bundes nicht.
Ihre Kommission schlägt Ihnen in Bezug auf die Beteiligung der Kantone an den Kosten der arbeitsmarktlichen Massnahmen eine Lösung vor, die zwar von denselben Beträgen ausgeht wie die Fassung des Bundesrates, sich jedoch organisatorisch klarer an eine Verteilung der Aufgaben nach dem neuen Finanzausgleich hält. Es werden auch keine Beiträge mehr hin- und hergeschoben, sondern es wird von Anbeginn an eine Verrechnung vorgenommen. In Artikel 90 Litera b wird einzig noch eine Beteiligung des Bundes an den "Kosten für Vermittlung und administrative Massnahmen" festgehalten. Folgerichtig wird in Artikel 90a Absatz 1 auch nur noch von der Kostenbeteiligung des Bundes in der Höhe von "0,15 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme" gesprochen.