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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2006-06-19

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-19

Wortprotokoll

Mein Vorredner hat von Bestrafen gesprochen. Davon kann aber keine Rede sein, es geht um Besteuern. Wenn alle jene, die Steuern bezahlen müssen, das Gefühl hätten, sie würden bestraft, dann wäre das völlig falsch, und das gilt auch in diesem Fall.

Ich möchte Ihnen beliebt machen, dass Sie die Mitwirkung des Verkäufers hier nicht als Grundvoraussetzung dafür ins Gesetz schreiben, dass überhaupt der Steuertatbestand der indirekten Teilliquidation vorliegt. Wenn wir diesen Passus, ob jetzt aktive oder passive Mitarbeit, streichen, sind wir einige Probleme los. Es ist dann auch so, dass wir tatsächlich auch hin und wieder den Fall einer indirekten Teilliquidation haben, die dann auch zu Steuern führt. Es geht hier ja auch um recht grosse Beteiligungen, um Beteiligungen von mindestens 20 Prozent. Ich bin froh, dass hier der Ständerat bei 20 Prozent fest geblieben ist und dass wir uns in der WAK dem jetzt auch angeschlossen haben. In Klammern: Die Alternative, die Herr Wandfluh aufgezeigt hat, dass man auf die 50 Prozent gehen müsste, wenn sein Vorschlag abgelehnt würde, ist nicht mehr vorhanden; wir haben uns auf 20 Prozent als Mindestbeteiligung geeinigt, wenn man hier überhaupt in der Frage der indirekten Teilliquidation besteuert werden soll.

Aber wenn wir noch verlangen, dass der Verkäufer aktiv mitwirkt, wenn solche Gelder beim Verkauf herausgenommen werden, dann wird es wahrscheinlich kaum mehr einen geben, der so dumm ist und sich dabei erwischen lässt. Jeder wird doch abstreiten, dass er etwas davon gewusst hat. Man wird es sicher nicht schwarz auf weiss beim Notar hinterlegen, dass man etwas gewusst hat. Auch bei einer passiven Form, wie sie der Ständerat beschlossen hat, wird das ein bisschen schwierig. Wer überprüft das denn? Muss das dann die Steuerbehörde machen, nachprüfen, ob jetzt jemand etwas gewusst hat oder hätte wissen müssen oder ob da überhaupt eine Mitwirkung des Verkäufers vorhanden war?

Der Bundesrat, mindestens der anwesende, hat sich von Anfang an dagegen gewehrt, dass wir hier eine Mitwirkung des Verkäufers haben. Er hat gesagt, dass das ein Unding sei. Ich möchte Sie jetzt bitten, diesem Unding weder bei einer aktiven noch bei einer passiven Form zuzustimmen. Herr Wandfluh hat gesagt, er habe nur das kleine Wörtchen "aktiv" eingefügt. Es gibt häufig kleine Wörter mit grosser Wirkung, und das ist hier der Fall. Sie würden hier wirklich nur noch die Allerdümmsten erwischen, die man dann besteuern müsste, weil man ihnen nachweisen könnte, dass sie gewusst haben, dass noch Geld im Unternehmen drin ist, das man beim Verkauf herausnehmen kann. Ich würde [PAGE 987] Ihnen wirklich nicht beliebt machen, auf diese Art und Weise eine Gesetzesbestimmung zu formulieren.

Ich bin auch der Ansicht - da haben wir, Herr Wandfluh, die Mehrheit und ich, zum Glück jetzt auch keine Differenz mehr -, dass wir den Buchstaben abis streichen sollten.

Ich möchte Sie hier wirklich bitten: Machen Sie eine klare, transparente Gesetzgebung, bei der man den Tatbestand, den Steuertatbestand der indirekten Teilliquidation, ganz klar herausfinden kann, ohne dass man da dahinter gehen und schauen muss, ob der Verkäufer mit dem Käufer irgendetwas abgemacht hat oder nicht. Es geht nur darum, dass jene, die während Jahren nichts ausgeschüttet haben, die entsprechenden Steuern bezahlen, wenn beim Verkauf herauskommt, dass sie etwas hätten ausschütten können.