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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2006-06-19

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-19

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Der Ständerat ist Erstrat und hat die erste Differenzbereinigungsrunde hinter sich. Er hat diese von uns mehrheitlich beschlossene Vorlage am 14. Juni 2006 beraten, und es sind noch drei Differenzen, die wir zu bereinigen haben.

Die erste Differenz betrifft die Höhe der Beteiligung bei Teilliquidation und Transponierung, Artikel 20a im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Die zweite Differenz betrifft die Mitwirkung des Verkäufers, ebenfalls im gleichen Artikel, aber die Mitwirkung wird noch beschrieben in Artikel 20a Litera abis. Die erste und die zweite Differenz sind für die Mehrheit der WAK und auch für das Plenum gemäss den verschiedenen Votanten eigentlich ein zusammenhängendes Konzept. Wenn man eine höhere Beteiligung abgibt, dann ist die Mitwirkung ausgeschlossen; wenn man bei der Minderheit oder wenn man für die Lösung des Ständerates ist, dann ist die Mitwirkung im Konzept enthalten. Das sind die erste und die zweite Differenz.

Die dritte Differenz ist eine Differenz, die der Nationalrat mit einer neuen Bestimmung geschaffen hat. Er hat nämlich in der Übergangsbestimmung eine Übergangsregelung aufgenommen. Das war im Ständerat nicht so vorgesehen. Der Ständerat hat bei seiner Beratung hier an seiner Version festgehalten, aber klar zum Ausdruck gebracht, dass er hier bei dieser Übergangsregelung, wo eine Rückwirkungsklausel drin ist, einschwenken wird, wenn eine bessere und auch gangbare Lösung vorgelegt wird.

Nun, bei Artikel 20a haben wir wie gesagt zwei Differenzen: Die erste ist bei der Mindestbeteiligung bei der Liquidation und bei der Transponierung. Hier hat die WAK beschlossen, und zwar einhellig, dass sie bei der 20-Prozent-Beteiligung auf den Vorschlag des Ständerates einschwenkt, und zwar sind für die Teilliquidation mindestens 20 Prozent - das ist auf Seite 2 Ihrer Fahne - und bei der Transponierung mehrerer Beteiligungen weniger als 20 Prozent vorgesehen, das ist auf Seite 5. Das ist dieses zusammenhängende Konzept. Diese Lösung war in der WAK nicht umstritten. Ich denke, dass wir hier dann relativ einfach zur Abstimmung darüber kommen können.

Bei den anderen zwei Differenzen gibt es verschiedene Minderheiten, daher werden wir die Minderheitsanträge dann kommentieren, wenn sie behandelt werden.