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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-06-19

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-06-19

Wortprotokoll

Ich möchte zwei Vorbemerkungen machen. Eine erste Vorbemerkung: Ich danke all denjenigen, die hier im Saale ausharren. Ich möchte mich dafür bedanken, indem ich Ihnen das neueste Resultat des Fussballmatches mitteile: Die Schweiz führt 1 zu 0 (Jubelrufe) gegen Togo. (Heiterkeit)

Eine zweite Vorbemerkung: Ich erlaube mir, die Fragen, die die Ozonbelastung betreffen, gemeinsam zu beantworten.

Beim Sommersmog verfolgt der Bund eine langfristig orientierte Politik, die auf eine Vielzahl von Massnahmen setzt. Das sind z. B. technische Massnahmen beim motorisierten Verkehr, in der Industrie und beim Gewerbe, die Lenkungsabgabe auf VOC oder die LSVA. Dank dieser Politik konnten die Ozonvorläuferschadstoffe, also Stickoxide, NOx, und flüchtige organische Schadstoffe, VOC, in den letzten zwanzig Jahren um 50 bis 60 Prozent vermindert werden. Die getroffenen Massnahmen reichen jedoch nicht aus. Um die Ozonbelastung auf ein tragbares Mass zu reduzieren, ist eine Verminderung der Vorläuferschadstoffe nötig. Dafür braucht es dauerhafte, wirksame Massnahmen, wie etwa die Anwendung des besten Standes der Technik bei Fahrzeugen, bei Industrieanlagen und bei Wärmeerzeugern. Es braucht auch Lenkungsmassnahmen.

Der Bundesrat erarbeitet zurzeit die vom Parlament verlangte Aktualisierung des Luftreinhalte-Konzeptes, zusätzlich muss die grossräumige Ozonkonzentration durch dauerhafte Massnahmen in den übrigen europäischen Ländern gesenkt werden. Deshalb sind auch auf internationaler Ebene weitere Anstrengungen nötig, zum Beispiel mit einer Konvention über die weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, sowie auf der Ebene der Europäischen Union.

Zu den Fragen von Herrn Müller und von Frau Teuscher im Speziellen: Zur Reduktion der Ozonbelastung können wir alle beitragen, indem wir den öffentlichen Verkehr benutzen und beim Autokauf emissionsarme und energieeffiziente Fahrzeuge bevorzugen. Sinnvoller als Belohnungen sind Anreize für ein solches Verhalten. So hat zum Beispiel der Kanton Tessin ein in den Sommermonaten stark verbilligtes Abonnement für den öffentlichen Verkehr eingeführt, und er stellt dafür von 2005 bis 2007 rund 2 Millionen Franken zur Verfügung. Die einzelnen Regionen bzw. Kantone können den öffentlichen Verkehr verbilligen. Das UVEK erarbeitet ein Kriterienset, damit die Kantone zum Beispiel den Kauf solcher Fahrzeuge steuerlich begünstigen können. Man weiss dann genau, welches Fahrzeug wie viel zur Ozonbelastung beiträgt.

Zu den Fragen von Frau Wyss und Frau Leutenegger Oberholzer im Speziellen: Die Kantone haben die Kompetenz, für acht Tage Temporeduktionen auf den Nationalstrassen zu verfügen. Länger dauernde Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen im Interesse der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses vom Bund genehmigt werden. Daran möchten wir festhalten. Weil die Ozonbelastung lokal sehr unterschiedlich ist und Geschwindigkeitsbeschränkungen für sich allein wenig Wirkung entfalten, ist eine national koordinierte Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht zielführend. Der Bund wird aber Gesuchen der Kantone um Genehmigungen längerfristiger Temporeduktionen stattgeben, sofern dies mit der Funktion des Nationalstrassennetzes zu vereinbaren ist und die Kantone darlegen, dass sie mit den getroffenen Massnahmen eine genügende Wirkung erzielen.