Imfeld Adriano · Nationalrat · 2006-06-09
Imfeld Adriano · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-09
Wortprotokoll
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer abzulehnen. Zahlreiche KMU haben trotz Bundesgerichtsentscheid und Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung entsprechend ihren unternehmerischen Bedürfnissen gehandelt und ihre Nachfolgeregelung getroffen. Sie sind daher weder in den Genuss der alten Praxis gekommen, noch profitieren sie von der günstigen Regelung, wie wir sie hier am Beschliessen sind.
Durch den Erlass einer Übergangsbestimmung soll eine stossende Ungleichbehandlung gemildert werden. Gemäss dem Mehrheitsbeschluss der WAK sollen alle noch nicht in definitive Rechtskraft erwachsenen Fälle in gleicher Weise besteuert werden, sofern sie am 1. Januar 2007 noch nicht rechtskräftig entschieden sind. Eine solche Übergangsregelung bei einer Praxisänderung ist nichts Aussergewöhnliches, auf jeden Fall nicht so aussergewöhnlich, wie es uns die Ratslinke weismachen will.
Die Steuerverwaltungen gehen im umgekehrten Falle ja genau gleich vor. Durch Gerichtsentscheide oder Neubeurteilungen entstehende Praxisänderungen werden ohne Vorwarnzeit und ohne Möglichkeit zur entsprechenden Umdisposition unmittelbar auf alle hängigen Fälle angewandt. Selbst die Sozialversicherungen haben in dieser Hinsicht keinerlei rechtsstaatlichen Hemmungen mehr. Unter Hinweis auf den kommenden neuen Lohnausweis werden beispielsweise zurzeit im ganzen Lande bei AHV-Revisionen im Bereich der Lohnnebenleistungen massive Aufrechnungen vorgenommen und diese sogar rückwirkend für alle nichtverjährten Beitragsjahre zusammen mit einem hohen Verzugszins in Rechnung gestellt.