Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-06-09
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-09
Wortprotokoll
1. Die Steuersituation unseres Landes ist im internationalen Vergleich dadurch gekennzeichnet, dass wir in letzter Zeit zunehmend an Boden verloren haben. Insbesondere die neu entstandenen Länder und solche im Osten, welche sich in die Unabhängigkeit begeben konnten, haben auf internationalem Boden einen Steuerwettbewerb initiiert, den wir ernst nehmen müssen. Die Schweiz hat in Bezug auf die Unternehmensbesteuerung zwar noch eine vergleichsweise gute Situation. Aber die Situation verschlechtert sich laufend, und sie ist dann nicht mehr gut, wenn wir die Aktionäre bzw. die Anteilseigner in diese Besteuerung einbeziehen. Das ist eine Tatsache, die Sie nicht widerlegen können. Daher besteht in diesem Bereich Reformbedarf.
2. Wir haben im Inland Reformbedarf in Bezug auf Unternehmen, namentlich im KMU-Bereich. Die grossen Unternehmen haben bei der Unternehmenssteuerreform I einige [PAGE 850] Erleichterungen erfahren dürfen, auch die Verbesserung einiger Rahmenbedingungen, und jetzt sind wir im Bereich der KMU. Aber wir haben auch Reformbedarf in Bezug auf die Besteuerung von natürlichen Personen, insbesondere von Ehepaaren, im Anschluss an ein Bundesgerichtsurteil, das viele Jahre zurückliegt, und dann natürlich in Bezug auf die Mehrwertsteuer. Das heisst, Reformbedarf ist gegeben, und ich hoffe, dass wir den Mut und die Kühnheit haben, diese Reform jetzt endlich anzupacken und durchzuziehen, sie nicht vor uns herzuschieben und zu warten, bis wir links und rechts überholt werden, sei es vom Ausland, sei es von den Verhältnissen.
In diesem Zusammenhang haben wir heute ein Projekt, über das Sie befinden werden. Das ist das Projekt der Unternehmenssteuerreform, zweiter Teil. Diese Unternehmenssteuerreform findet auf drei Schauplätzen statt: Der erste Schauplatz ist die Teilbesteuerung von Anteilseignern, von Dividenden. Der zweite Schauplatz sind die Unternehmen in Bezug auf deren Besteuerung im Bereich der Emissionsabgabe und in Bezug auf die Besteuerung von Gewinnen im kantonalen Bereich. Der dritte Schauplatz sind die sogenannten Ärgernisse, die Steuertatbestände, die sich im Laufe der Jahre als Hindernisse namentlich für die Entwicklung von KMU, von kleinen und mittleren Unternehmen, erwiesen haben. Das sind z. B. Tatbestände in Bezug auf die Übertragung von Vermögen, von Immobilien aus dem Privat- ins Geschäftsvermögen und umgekehrt, Aufschubtatbestände in Bezug auf die Unternehmensnachfolge, in Bezug auf das Erben usw. Da soll, Herr Wandfluh, das Prinzip gelten: Wo kein Geld fliesst, dort soll auch keine Steuer erhoben werden. Das muss in der Tat das Prinzip in diesem Bereich der Ärgernisse sein.
In diesen Bereich gehört jetzt ein Teil dieses ganzen Projektes Unternehmenssteuerreform II, nämlich die indirekte Teilliquidation. An sich ist sie mit der Besteuerung, mit der Teilbesteuerung der Anteilseigner wesensverwandt. Aber man kann sie - und das hat der Ständerat gemacht, und das werden Sie jetzt auch tun - ohne weiteres als separates Projekt beschleunigt, dringlich behandeln. Sie sollten das auch tun. Sie sollten es deshalb tun, weil im Gefolge eines Bundesgerichtsurteils, das vorsah, für die indirekte Teilliquidation sogar künftige Gewinne einzubeziehen, ein Stau entstanden ist, ein Stau von Nachfolgeregelungen, den mittlerweile Zehntausende KMU erdulden. Wir sollten diesen KMU, sobald es möglich ist, eine gute, eine vernünftige Lösung offerieren; deshalb das Vorziehen dieser Vorlage.
Nun, das Konzept des Bundesrates bestand eigentlich darin, dass wir uns mit der Problematik nicht, wie es der Ständerat jetzt tut, über mehrere Jahre auseinander setzen wollten, sondern wir wollten es mit einem Schnitt lösen und eine ausschüttungsfähige Substanz erfassen. Das wäre eine klare Lösung gewesen, und ich muss Herrn Wandfluh erwidern, dass sie absolut brauchbar, praktisch, vielleicht sogar einfacher wäre als die Lösung des Ständerates, die jetzt immerhin diese fünf Jahre beinhaltet und möglicherweise dann im Nachsteuerverfahren abgewickelt werden muss - aber lassen wir das, es ist eine mögliche, es ist eine gute Lösung.
Nun wurden Fragen gestellt. Wie verhält sich dieses Projekt zu anderen Steuerprojekten, insbesondere auch zwischen Bund und Kantonen? Es ist so, wie ich eingangs gesagt habe: Wir haben einen Reformbedarf, nicht nur im Bereich der indirekten Teilliquidation, sondern es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass wir parallel dazu, gleichzeitig, auch die Ehepaarbesteuerung angehen. Es sollte möglich sein, diese Projekte in etwa im gleichen Zeithorizont zum Ziel zu führen; auf diesem Weg befindet sich der Ständerat als Erstrat. Der Ständerat hat jetzt als Erstrat die Unternehmenssteuerreform II, das Gesamtprojekt, in die Beratung genommen, und er wird sich in dieser Session auch noch mit der Ehepaarbesteuerung befassen.
Da stellt sich die Frage der Ausfälle, die wir uns natürlich auch stellen. Wenn man diese beiden Projekte nebeneinander sieht, muss man sagen, dass sie steuerrechtlich eigentlich nichts miteinander zu tun haben, aber politisch gehören sie zusammen. Daher ist es auch richtig, wenn man die Ausfälle miteinander vergleicht. Ich kann Ihnen sagen, dass die Ausfälle in Bezug auf die Unternehmenssteuerreform II im Wesentlichen in Richtung der Kantone gehen. Sie können dort, Herr Fehr, nicht genau beziffert werden, und zwar deshalb nicht, weil die Kantone erstens in Bezug auf die Gestaltung des Teilbesteuerungssatzes nach wie vor frei sind und weil sie zweitens die Freiheit haben werden, zu entscheiden, in welchem Masse sie die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anrechnen. Und weil wir nicht genau wissen, in welchem Masse die Kantone hier die Freiheiten handhaben, können wir Ihnen auch keine genauen Zahlen sagen. Aber ich kann Ihnen sagen, dass das, was wir in Bezug auf die Unternehmenssteuerreform II vorhaben, bei den Kantonen in einer Grössenordnung von etwa 600 Millionen Franken gesehen wird - mindestens, würde ich sagen.
Gleiches gilt für die Besteuerung im Bereich der Ehepaare, die Beseitigung der sogenannten Heiratsstrafe. Ich sage das nicht gern, weil ich weiss, dass der Ausdruck ausserordentlich umstritten ist. Da geht es ja darum, dass wir einen Zweiverdienerabzug vorschlagen und gleichzeitig einen Ehepaarabzug. Dies sind zwei Massnahmen zur Beseitigung dieser störenden Besteuerung von Zweiverdienerehepaaren, namentlich im Verhältnis zu Zweiverdienerkonkubinatspaaren, aber auch im Verhältnis zu Einverdienerehepaaren. Alle diese Relationen müssen einigermassen stimmen. Da gibt es mehrere Bundesgerichtsurteile, die das fordern.
Und diese Steuerausfälle berechnen wir mit etwa 600 Millionen Franken, also in der gleichen Dimension wie für die Kantone bei der Unternehmenssteuerreform II. Wir haben vorgesehen, diese 600 Millionen Franken teilweise durch interne Projekte zu kompensieren und sie dann in einer Grössenordnung von 440 Millionen Franken über die Finanzplanung abzurechnen. Diese Finanzplanzahlen haben wir bereits vorgesehen. Das machen wir übrigens immer, wenn ein Geschäft entweder durch eine Motion oder eine parlamentarische Initiative gegangen ist oder wenn es in einem Rat schon anhängig ist. Dann gehört es sich, dass man es in die Finanzplanung einbaut. Somit kann man sagen, dass wir hier in etwa mit gleich grossen Ausfällen zu rechnen haben.
Die Unternehmenssteuerreform II wird beim Bund auch Ausfälle bewirken, aber sie sind gering. Wir gehen davon aus, dass sie irgendwo zwischen 40 und 60 Millionen Franken betragen können, aber es ist ganz klar, diese Steuerreform hat mittelfristig Wachstumseffekte. Das wurde gesagt. Denn die Unternehmen haben dann wieder mehr Mut, zu investieren. Sie haben mehr Mut, diese Mittel auszuschütten, und das bringt natürlich Wachstum, und daher habe ich vor dem Ausfall dieser 40 bis 60 Millionen Franken, Herr Donzé, überhaupt keine Angst, im Gegenteil. Das ist nicht einmal eine Investition in das, was zurückfliesst. Wir haben es gesehen: Die Unternehmenssteuerreform I zahlt sich jetzt aus. Die Steuern sind gestiegen und nicht gesunken, trotz der Reform, die wir damals gemacht haben.
Ich empfehle Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten. Ich empfehle Ihnen, sie zu behandeln gemäss den Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission, mit einer Ausnahme: Ich werde mich dann bei der Übergangsbestimmung noch einmal melden, denn dort habe ich eine abweichende Meinung im Vergleich zur Mehrheit Ihrer Kommission.